Hallo, Gerald,
stimmt natürlich, hatte ich noch nicht so im Kopf, da neu. Kann 5.5.4 denn auch für die Lieferung dieser Transponder zu den Einsatzstellen verwendet werden, wenn erst vor Ort ausgerüstet wird. Soweit ich den Absatz verstehe gilt er nur für die Beförderung der Transportmittel mit schon eingebauten Transpondern, oder?
Gruß
M.A.T.