abgelaufene IBC Prüfung
#32153
01.03.2022 15:56
|
Registriert: Dec 2008
Beiträge: 22
ggvs01
OP
Spezi
|
OP
Spezi
Registriert: Dec 2008
Beiträge: 22 |
Hallo zusammen,
ich habe da ein kleines (?) Problem. Bei einem Kunden von uns stehen 3 IBC (11A/X) mit 800 Liter Volumen. In meiner Branche werden sie auch als ASP tituliert. Der Inhalt ist ein Werkstattabfall der Klasse 4.1 UN 3175. Bedauerlicherweise stehen die Behälltnisse inzwischen so lange beim Kunden, dass die wiederkehrenden Prüfungen mehr als überschritten sind. Daher ist ein Transport nach 4.1.2.2 nicht mehr zulässig. Nun zur Frage: Ist es möglich diese IBC in einem Schüttgutcontainer BK1/BK2 (Abrollcontainer) zu transportieren, ohne dass kontrollierende Beamte entsetzt den Kopf schütteln? Über aussagekräftige Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank und schönen Gruß an die Gefahrgutwelt Michael
|
|
Re: abgelaufene IBC Prüfung
[Re: ggvs01]
#32154
01.03.2022 16:40
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,079
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,079 |
Hallo, Bei einem Kunden von uns stehen 3 IBC (11A/X) mit 800 Liter Volumen. Du kannst auch nicht mehr den Unterabschnitt 4.1.2.2 den zweiten Absatz (3 Monate) oder den Buchstaben c nutzen? Ansonsten sehe ich zwei Möglichkeiten. 1. Du sprichst mit der zuständigen Behörde. 2. Du füllst den Inhalt in einen geprüften IBC um, und die leeren IBC beförderst Du unter Nutzung Absatz 5.4.1.1.11. Das mit dem Schüttgutcontainer BK1/BK2 finde ich schon im Bezug der Ladungssicherung nicht gut. Vielleicht kannst Du aber über eine Bergeverpackung gehen, da hilft Dir bestimmt die zuständige Behörde weiter.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: abgelaufene IBC Prüfung
[Re: ggvs01]
#32156
02.03.2022 08:21
|
Registriert: Oct 2020
Beiträge: 67
ATHI
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Oct 2020
Beiträge: 67 |
Moin, häufig wird das Aufsaug- und Filtermaterial aus reiner Vorsicht, bzw. weil es immer so ist als UN3175 gefahren. Wenn der Kunde bestätigt, dass dort keine lösemittelhaltigen Lappen bzw. lösemittelhaltiges Material drin ist (und keine anderen Gefahrgüter) könnte man überlegen den Abfall ohne UN zu fahren. Wird von vielen Entsorgern so gemacht. Ansonsten ein Stapler mit Drehkranz organisieren und in eine Mulde kippen oder einen Bergungs-ASP nutzen. Umpacken halte ich für keine gute Idee, wenn dort lösemittelhaltiger Abfall drin ist.
Du kannst die ASP meiner Meinung nach auch in den zugelassenen Schüttgutcontainer stellen. Oder einen Prüfer hinschicken der die ASP vor Ort prüft, könnte aber schwierig werden den inneren Zustand und die Wanddicke zu prüfen ;-)
Zuletzt bearbeitet von ATHI; 02.03.2022 08:36.
_________ Gruß André
|
|
Re: abgelaufene IBC Prüfung
[Re: ATHI]
#32157
02.03.2022 12:19
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991 |
Ich hatte diesen Fall auch schon und der ASP wurde umgefüllt, alles andere wäre zu abenteuerlich.
|
|
Re: abgelaufene IBC Prüfung
[Re: ggvs01]
#32158
02.03.2022 12:50
|
Registriert: Dec 2008
Beiträge: 22
ggvs01
OP
Spezi
|
OP
Spezi
Registriert: Dec 2008
Beiträge: 22 |
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Unterstützung. Leider sind alle Fristen so weit überschritten, das ein Transport nach 4.1.2.2 und auch 5.4.1.1.11 nicht mehr in Frage kommt. Der Inhalt ist definitiv Gefahrgut. Die zuständige Behörde lässt zwar ein Umfüllen zu, verneint aber den Transport der ungereinigten, abgelaufenen IBC. Bergungs IBC kommen eigenlich aus Kosten- gründen nicht in Betracht, den sie müssten extra angeschafft werden. Kennt evtl. jemand ein Unternehmen, welches Bergungs IBC verleiht? Viele Grüße und nochmals Danke Michael
|
|
Re: abgelaufene IBC Prüfung
[Re: ggvs01]
#32159
02.03.2022 13:22
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,079
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,079 |
Hallo, verneint aber den Transport der ungereinigten, abgelaufenen IBC. Bergungs IBC kommen eigenlich aus Kostengründen nicht in Betracht, den sie müssten extra angeschafft werden. Kann ich nicht so richtig nachvollziehen, denn wenn die IBC's entleert sind, dürften die Restbestände keine so große Gefahr mehr sein. Das solltest Du der Behörde vielleicht mal erklären. Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter. Aber es gibt natürlich auch einen anderen Weg, und zwar Du Nutzung von UN 3509, vielleicht ist das in Deinem Fall Betriebswirtschaftlich gesehen die bessere Lösung!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: abgelaufene IBC Prüfung
[Re: ggvs01]
#32160
03.03.2022 15:47
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,664
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,664 |
Die zuständige Behörde lässt zwar ein Umfüllen zu, verneint aber den Transport der ungereinigten, abgelaufenen IBC.
Das kann ich so nicht nachvollziehen. "Darüber hinaus darf ein Großpackmittel (IBC) nach Ablauf der Frist für die wiederkehrende Prüfung oder Inspektion befördert werden: a. nach der Entleerung, jedoch vor der Reinigung zur Durchführung der nächsten vorgeschriebenen Prüfung oder Inspektion vor der Wiederbefüllung und,...". Wenn der Transport also im Zusammenhang mit einer neuen Prüfung/Inspektion erfolgt, dann kann nach meiner Auffassung der IBC leer aber ungereinigt bis zum St. Nimmerleinstag befördert werden.
|
|
Re: abgelaufene IBC Prüfung
[Re: DJSMP]
#32161
03.03.2022 16:22
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991 |
Die zuständige Behörde lässt zwar ein Umfüllen zu, verneint aber den Transport der ungereinigten, abgelaufenen IBC.
Das kann ich so nicht nachvollziehen. "Darüber hinaus darf ein Großpackmittel (IBC) nach Ablauf der Frist für die wiederkehrende Prüfung oder Inspektion befördert werden: a. nach der Entleerung, jedoch vor der Reinigung zur Durchführung der nächsten vorgeschriebenen Prüfung oder Inspektion vor der Wiederbefüllung und,...". Wenn der Transport also im Zusammenhang mit einer neuen Prüfung/Inspektion erfolgt, dann kann nach meiner Auffassung der IBC leer aber ungereinigt bis zum St. Nimmerleinstag befördert werden. ganz genau so. siehe 4.1.2.2 ADR a) (Text hat DJSMP schon zitiert) Da braucht man auch die Behörde gar nicht zu befragen. Entleeren/ Inhalt umladen und den leere Behälter zur Prüfung fahren.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|