Grüß Gott
für den Bodensee sind wassergefährdende Stoffe in der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung durch Verweis auf EG 1272/2008 definiert. Stand ist die österr. BGBl.-Veröffentlichung vom 2. Februar 2022.
Betroffen sind Stoffe mit der Kennzeichnung GHS09 sowie den Hinweisen H400, H410 oder H411.
Interessant ist dabei, daß dies ein starrer und kein gleitender Verweis ist. Daß Änderungen der Einstufung auf dem österr. Teil des Bodensees damit automatisch gelten ist aber zu vermuten, weil die 1272/2008 eine Verordnung ist und damit unmittelbar in den Mitgliedstaaten gilt.
Gruß
M.A.T.