Hallo,
wie M.A.T. schon gesagt hat NEIN.
Der unterschiedliche Flammpunkt zum Beispiel bei Flüssigkeiten wird im Allgemeinen über die Sondervorschrift 640 geregelt! Zum Beispiel bei UN 1202 gibt es drei Einträge, welche durch die Sondervorschrift 640 K, L und M unterschieden werden, dass hat dann natürlich Einfluss auf die unterschiedliche Tankcodierung, welche zu beachten ist.
Die Berücksichtigung des Flammpunkts findest Du auch bei UN 1263 Farbe, VG II; bei UN 1133 Klebstoff, VG II; bei UN 1139 Schutzanstrichlösung, VG II bzw, III und eben noch bei anderen UN-Nummern.
Deswegen muss eben der Flammpunkt im Allgemeinen nicht ins Beförderungspapier, sonst würde es unter Absatz 5.4.1.1.1 stehen.
Im Sicherheitdatenblatt findest Du Eintragung der entsprechenden Sondervorschrift 640 unter der laufenden Nummer 14 am Ende!!!