Hier noch ein Ausschnitt eines unserer Papiere:
![[verbundenes Bild]](https://i.servimg.com/u/f96/17/81/67/29/beispi10.jpg)
Stellt euch vor, da ist jetzt noch ein Produkt dabei, das:
ebenfalls UN 1263 FARBZUBEHÖRSTOFFE, UMWELTGEFÄHRDEND, 3, III (D/E) ist und auch Beförderungskategorie 3 - aber eben nicht im Kanister sondern im z.B. im Fass. Dann wird das bei uns als extra Zeile geschrieben, da man die Verpackungsarten hier ja nicht zusammenfassen kann.
Jetzt eben noch mal die Frage, ob man wegen dieser Unterscheidung noch mal die komplette zweiseitige Liste drucken muss, wo dann die Mengen Verpackungsartübergreifend zusammengefasst aufgelistet werden, da ja in 5.4.1.1.1 f steht, dass man die Gesamtmenge aufführen muss, nach UN Nummer, Bezeichnung und Verpackungsgruppe (aber eben nicht nach Verpackungsart, welche aber auch irgendwo genannt werden soll)
Einerseits denke ist, wird man so machen müssen, andererseits ist es viel extra Papier und Aufwand, weil man es auch aus der aktuellen Liste theoretisch herauslesen kann.