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Verbrennungsmotor als Luftfracht #3151 26.08.2005 14:16
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Ich möchte einen kleinen 6PS Aussenborder im Flugzeug mitnehmen, und bei LH-Cargo hat man mir gesagt solange der Motor nicht "gespült" ist, gilt er als Gefahrgut und es gibt Probleme... Wer führt solch eine Spülung durch oder kann sie mir bescheinigen? Oder wo gibt es wenigstens Muster einer solchen Bescheinigung (nach IATA-DGR), damit mein Händler mir den Motor spülen und dies bescheinigen kann??? Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, wäre sehr dankbar, denn am 04.09. soll es los gehen...

Re: Verbrennungsmotor als Luftfracht #3152 26.08.2005 21:47
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AvDeventer Offline
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Hallo Commander,
einen ähnlichen Fall gab es bei uns auch mal. Ein Kunde hat ein nagelneues (noch nicht befülltes) Notstromaggregat verschickt. Obwohl aus den Dok´s klar hervorging, dass keinerlei Flüssigkeiten im Mottor waren, musste es als Gefahrgut verschickt werden. Mir ist gesagt worden, dies wäre oftmals auch günstiger als den Motor "spülen" zu lassen. Ehrlich gesagt, habe ich von einer solchen Massnahme auch noch nichts gehört. Aber vielleicht sind die anderen Kollegen schlauer.

Viele Grüße aus NRW
A.v.Deventer

Re: Verbrennungsmotor als Luftfracht #3153 31.08.2005 08:49
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Anderl Offline
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Hallo Commander,

denke das Spülen kann man erreichen analog den Vorgaben aus 2.3.2.5 für Campingöfen. Tank und Benzinleitung (Vergaser) vollständig entleeren (auch Zündkerzen entfernen) und dann alles mindestens sechs Stunden offen lassen. Nach dieser Zeit sollten alle Brennstoffreste verflogen sein. Auch das Ausblasen mit Pressluft oder eine zusätzliche Spülung mit erwärmtem Stickstoff würde das Verfahren unterstützen.
Eine Bescheinigung diesbezüglich kenne ich nicht, würde aber die ergriffenen Maßnahmen auflisten und von der Luftverkehrsgesellschaft die Erlaubnis zum Transport einholen.

Beim Fall von H. Deventer hätte eigentlich die SP A70 angewendet werden können, die Verbrennungsmotoren mit Tanks, welche noch nie mit Treibstoff befüllt waren, als nicht der IATA-DGR unterstellt ansieht. Denn Gefahrgut ist eigentlich immer teurer als nicht regulierte Fracht.

Andererseits sollte ein Gefahrguttransport unter UN 3166 Engines, internal combustion (flammable liquid powered) unter Einhaltung der Verpackungsvorschrift 900 mit entsprechender Kennzeichnung und Shipper´s Declaration auch kein Problem darstellen, abgesehen dass die Leute entsprechend geschult sein müssen.

Wünsche schönen Urlaub



Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
Re: Verbrennungsmotor als Luftfracht #3154 31.08.2005 09:03
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Beiträge: 382
Rupert Offline
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Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Hallo !
Habe mal im nachgeschlagen was da alles zu beachten wäre,
also UN 3166 Verbrennungsmotoren (mit entzündbarer Flüssigkeit betrieben):
Die Sonderbestimmung A70 sagt aus das Verbrennungsmotoren die komplett leer sind oder nie gefüllt worden sind und auch sonst nicht mit Gefahrengütern versehen sind (Batterien) nicht den Vorschriften unterliegen.

In der Verpackungsvorschrift 900 wird vorgeschrieben, dass der Kraftstofftank komplett abzulassen ist.
"Besondere Vorkehrungen sind zu erforderlich, um eine vollständige Trockenlegung der Kraftstoffanlage von ... wie Aussenbordmotoren... zu gewährleisten, die auch anders als in aufrechter Stellung verladen werden könnten"
Ich vermute diese Gewährleistung wird unter "Spülung" verstanden.

Dann kann man auch unter "Begrenzungen" nachsehen..
"2.3.2.5 Camping Öfen und Brennstoffbehälter/Treibstoffbehälter" hier ist beschrieben wie man den Behälter leert:
Komplett auslaufen lassen und 6 Stunden unverschlossen zu halten, dann dicht verschliessen.
Mit absorbierbaren Material (wie Papierhandtücher ????!!!) um hüllen und in einen dichten Plastiksack verpacken.

Alternativ kann man den Behälter auch mit Speiseöl spülen.
Jedenfalls darf dies dann als Gepäck aufgegeben werden, aber eine Erlaubnis ist denoch erforderlich.

Jemand anderer Meinung ?
Lieben Gruß
Rupert


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