Angabe an breite Öffentlichkeit Kat. 2 krebserr.
#31275
30.07.2021 07:35
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Claudi
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Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach krebserregenden Stoffen/ Gemischen Kat.2 (Verdachtsstoffe)... bzw. deren Regelung zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit:
Unterlagen früher der Chemikalienverbotsverordnung, diese wurde am 27.1.2017 novelliert und ist dort rausgefallen, weil in Anhang XVII der Reach-VO geregelt – Eintrag 28
Mit „VERORDNUNG (EU) 2018/675 DER KOMMISSION vom 2. Mai 2018 zur Änderung der Anlagen zu Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend CMR-Stoffe“:
„Mit den Einträgen 28, 29 und 30 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird das Inverkehrbringen oder der Verkauf an die breite Öffentlichkeit von Stoffen, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend („CMR“) der Kategorien 1A oder 1B eingestuft sind, sowie von Gemischen, welche diese Stoffe in bestimmten Konzentrationen enthalten, verboten.“ --> da ist die Kategorie 2 wohl entfallen?
Verstehe ich es richtig, dass das Verbot bzgl. CRM-Stoffen damit aufgeweicht wurde, früher krebserzeugend und krebserregend (Verdacht) verboten waren für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit und jetzt nur noch die krebserzeugenden? Sind die Verdachtsstoffe jetzt wieder erlaubt? Oder stehen die jetzt irgendwo anders <-- wo?
Bei dem konkreten Stoff handelt es sich um Thioharnstoff in Silbertauchbädern, unter 1% auch für Privatbereich, ab 1% "früher" wohl wegen dem H351 (ehem. R40) nur für gewerbl. Nutzende, da ab 1% im Gemisch auch das Gemisch H351 wird und das für die breite Öffentlichkeit verboten war. Je mehr Thioharnstoff, desto besser wirkt so ein Produkt, d.h. man würde natürlich auch gern Privatpersonen Produkte mit mehr % verkaufen...
LG Claudia
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Re: Angabe an breite Öffentlichkeit Kat. 2 krebserr.
[Re: Claudi]
#31276
30.07.2021 08:17
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heraldo
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Hallo Claudi, sind aktuellere Studien für eine Neubewertung herangezogen wurden, gibt es aktuellere tox.Werte? sollte das nicht der Fall sein, gebe ich dir Recht, die Lobbyarbeit funzt!! Schönes Wochenende
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Re: Angabe an breite Öffentlichkeit Kat. 2 krebserr.
[Re: heraldo]
#31277
30.07.2021 08:36
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Claudi
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Hallo,
es geht nicht um das "Verschwinden" von Thioharnstoff oder eine Neueinstufung dieses Stoffes sondern um das "Verschwinden" der CMR-Verdachtsstoffe aus Eintrag 28 der Reach-VO, welches das Verbot der Abgabe aller CMR-Verdachtsstoffe an die breite Öffentlichkeit aufhebt, außer die stehen jetzt woanders bzw. das Verbot ergäbe sich woanders (nur wo)...
Lobbyarbeit muss ja nix schlechtes sein. Das Verbot von Stoffen, von denen man utopische Mengen (1 Buntstift pro Tag komplett verpeisen) aufnehmen müsste weil sei dann eventuell im Mausmodell krebserregend sein könnten, ist halt manchmal wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
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Re: Angabe an breite Öffentlichkeit Kat. 2 krebserr.
[Re: Claudi]
#31285
03.08.2021 10:06
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Gandalf
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Hallo Claudi, aber in Anlage 2 der ChemVerbotsV sind doch unter Eintrag1 die H-Sätze 350 und 350 i noch aufgeführt. Oder hab ich jetzt auf die Schnelle was nicht richtig verstanden? Gruß Gandalf
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Re: Angabe an breite Öffentlichkeit Kat. 2 krebserr.
[Re: Gandalf]
#31286
03.08.2021 19:51
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Claudi
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Hallo Gandalf,
es geht um H351 "Kann vermutlich Krebs erzeugen", also Kategorie 2: Stoffe, bei denen ein Verdacht auf eine karzinogene Wirkung beim Menschen besteht. Aus geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um einen Stoff in Kategorie 1 (da gibt es noch die Unterteilung 1A und 1B) einzustufen.
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Re: Angabe an breite Öffentlichkeit Kat. 2 krebserr.
[Re: Claudi]
#31422
31.08.2021 10:23
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Gandalf
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Hallo Claudi,  uups. Da hab ich wohl mal wieder was nicht richtig gelesen bzw. durcheinandergeschmissen und aus 351 350i gemacht. So wie ich das sehe hast du recht - es scheint hier kein Verbot für H351 mehr zu geben. Gruß Gandalf
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Re: Angabe an breite Öffentlichkeit Kat. 2 krebserr.
[Re: Gandalf]
#31806
25.11.2021 07:50
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Claudi
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Update: Es ist tatsächlich so, dass vor Jahren die Krebsverdachtsstoffe aus der Chemikalienverbotsverordnung gestrichen wurden aber in der Reach-Verordnung nie drin waren. Wenn dort in älteren Versionen von "Kategorie 2"-Stoffen die Rede ist, ist damit eine alte Nomenklatur gemeint, damals gab es krebserregend Kategorie 1 und 2, heute heißen diese 1A und 1B. Das, was heute Krebsverdacht Kategorie 2 ist, hieß früher Kategorie 3.
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