Schulung Abfallbeauftragter
#31251
23.07.2021 10:03
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ziesel29
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Hallo in die Runde, ich habe eine Frage / ein persönliches Problem. Ich bin mit einem weiteren Kollegen bei uns beauftragte Person für GG und ADR/RID geschult (2 Tage). Unsere Abfallbeauftragte ist zwar für Abfall, aber nicht für GG geschult / unterwiesen. Sie ist auch durch ihre normalen Tagesaufgaben als Mitarbeiterin ihrer Arbeitsgruppe (Metallographie) stark eingespannt und macht die Abfallentsorgung quasi "zusätzlich und nebenbei". Ich versuche, sie beim Klassifizieren / Verpacken zu unterstützen, damit GG-rechtlich alles ok ist. Dabei ecke ich aber regelmäßig bei ihr an, da die abfallrechtlichen und GG-rechtlichen Anforderungen teilweise doch recht weit auseinanderdriften und ich in ihren Augen alles verkompliziere. Sie "verpackt" die Abfall-Kleingebinde, indem sie sie in 4 Fässer gibt, getrennt nach org. / anorg. und fest / flüssig. Der Entsorger übernimmt die Fässer, guckt aber in den meisten Fällen nicht noch mal rein. Er erhält auch keine konkreten Fasslisten, wo drauf steht,m was genau pro Fass drin ist. Da passiert es schon mal, dass Säuren und Laugen in ein Fass kommen o.ä. ... Ich plädiere schon lange dafür, dass zumindest die Abfallbeauftragten bei uns ebenfalls im GG geschult werden müssen, stoße aber bei unserer Verwaltungsleitung u. auch bei den Abfallbeauftragten selbst immer auf taube Ohren wegen der Kosten bzw. Zeit. Wie sollte ich mich verhalten? Ich bin ja somit dafür verantwortlich, wenn dort mal was schief geht und hafte persönlich dafür. Soll ich mit Niederlegung meiner Verantwortlichkeit drohen? Oder was würdet Ihr mir raten? Viele Grüße
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Re: Schulung Abfallbeauftragter
[Re: ziesel29]
#31252
23.07.2021 12:19
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ralfgrahneis19
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Hallo ziesel29, also ich an deiner Stelle würde (da der Gefahrgutbeauftrage ja "nur" ein beratende Funktion gegenüber der Geschäftsleitung hat) diese auf jeden Fall schriftlich darauf hinweisen, dass es Probleme mit dem/der Abfallbeauftrage(n) beim einstufen des Gefahrgutabfalls gibt und ob die Dame denn überhaupt nach § 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV. (Betriebsbeauftragte für Abfall) geschult ist. (siehe 2. Link). Abfall ist nämlich vierfach einzustufen => abfallrechtlich, gefahrstoffrechtlich, gefahrgutrechtlich und wasserrechtlich. (siehe 1. Link) Das sollte m.E. auch der/die Abfallbeauftrage(r) können (ist ja sein/ihr Job!!!). Daher sollte Sie schon mit dir zusammenarbeiten, zumindest wenn es beim Abfall um´s Gefahrgut geht. Falls das, wie du schreibst, ja weniger bis garnicht erfolgreich ist, kannst du den Spieß ja umdrehen und auch den Abfallbeauftragten gem. 1.8.3.3 ADR "überwachen", Mängel festhalten und die Geschäftsleitung um Behebung bitten (hier würde ich gleich Vorschläge mit einbauen, wie du dir das für die Zukunft vorstellst, das wirkt immer :-))) Gruß Ralf https://www.agimus.de/fileadmin/sem...01_efbg_abfg_gefahrgut_und_transport.pdfhttps://akademie.tuv.com/weiterbild...KhIf58QIVibLVCh0d4gcDEAAYASAAEgIjjvD_BwE
Zuletzt bearbeitet von ralfgrahneis19; 23.07.2021 12:22.
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Re: Schulung Abfallbeauftragter
[Re: ralfgrahneis19]
#31253
23.07.2021 12:48
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ziesel29
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Hallo Ralf, vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort und die hilfreichen Links.Unsere Abfallbeauftragten sind gleichzeitig auch Gefahrstoffbeauftragte und haben definitiv Schulungen bzgl. Abfall und Gefahrstoffe gemacht. Zum KrWG müsste ich mich erst schlau machen. Ich werde nochmal einen Vorstoß Richtung Verwaltungsleitung machen und wenn das nicht fruchtet, mich an den Chef wenden. Viele Grüße und ein schönes Wochenende Birte
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Re: Schulung Abfallbeauftragter
[Re: ziesel29]
#31254
23.07.2021 12:52
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heraldo
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Hallo, Bitte nicht "drohen", das kann durchaus arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Wenn irgendwie möglich, komm mit deiner Kollegin ins Gespräch; ihr müsst zusammen die Probleme besprechen und nach Lösungen suchen. Habt ihr einen gemeinsamen Vorgesetzten? Pandemiebedingt sind in-house-Schulungen eingeschränkt möglich, trotzdem nutzt sie. Aber bitte nicht die Kollegin vor der Geschäftsführung "hinhängen"! Habt ihr eine Benennung von der Geschäftsführung?
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Re: Schulung Abfallbeauftragter
[Re: ziesel29]
#31255
23.07.2021 12:54
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ralfgrahneis19
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Hallo Birte,
aber gerne, das freut mich. Ebenfalls ein schönes WE.
Gruß Ralf
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Re: Schulung Abfallbeauftragter
[Re: heraldo]
#31256
23.07.2021 13:13
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ziesel29
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Hallo Heraldo, ich möchte ja nicht der Kollegin, sondern der Geschäftsführung "drohen". Ich komme mit der Kollegin gut aus und würde sie niemals bei der Obrigkeit an den Pranger stellen. Vielmehr sehe ich die Führungsschiene in der Pflicht, ihre Beauftragten in allen für die Ausübung ihrer Tätigkeit nötigen Fachgebiete ausreichend zu schulen und sie in der dafür benötigten Zeit auch entsprechend freizustellen. Und ja, wir sind beide bestellt, sie für Abfall und Gefahrstoffe, ich für Gefahrstoffe und Gefahrgut (nicht als GG-Beauftragte, sondern bestellte Person für GG, die klassifiziert, verpackt, bezettelt, ...) Viele Grüße
Zuletzt bearbeitet von ziesel29; 23.07.2021 13:17.
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Re: Schulung Abfallbeauftragter
[Re: ziesel29]
#31259
26.07.2021 10:54
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Claudi
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Das ist in der Antwort von Ralf etwas missverstanden worden, da du @ziesel29 nicht "nur" der GB bist (mit der beratenden Funktion) sondern beauftragte Person (bP), d.h. du zahlst ggf. das Bußgeld, wenn ein Verstoß entdeckt wird, den du zu verantworten hast. Aber sofern ihr einen GB habt (gehe ich mal von aus), nimmt die/den mit ins Boot, der kann mit dir diese Mängel bei der GF anzeigen.
Am Ende geht es hier um die Einhaltung gefahrgutrechtlicher Vorschriften, DU bist verantwortlich, also setze DU den Rahmen, mache die verbindlichen Vorgaben, wie zu verpacken, zu kennzeichnen/ zu markieren etc. ist - ob deine Kollegin das übertrieben oder unnötig findet, ist nicht ihr Metier, nicht ihre Entscheidung und es ist halt einfach Vorschrift, kannst ihr ga gerne mal die eine oder andere Stelle im ADR zeigen, wo steht, dass dies und jenes sein MUSS. Unterweisung, Arbeitsmittel, Anweisungen, Kontrolle <--- das musst du machen, um deinen Kopf aus der Schlinge zu halten. Wenn ihr so organisiert sein, dass du die Arbeit auch direkt mit ausführst, musst du die Einhaltung des Gefahrgutrechts durchsetzen. Wenn sie unter deiner Regie tätig wird, muss sie gefahrgutrechtlich unterwiesen sein.
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