Hallo,
also, wenn ich mir die Bilder so ansehe, zweifel ich ganz stark, dass der IBC dem Unterabschnitt 4.1.1.1 zweiter Satz erfüllt, wo steht "Diese müssen ausreichend widerstandsfähig sein, dass sie den Stößen und Belastungen, die unter normalen Beförderungsbedingungen auftreten können, standhalten, einschließlich des Umschlags zwischen Güterbeförderungseinheiten und zwischen Güterbeförderungseinheiten und Lagerhäusern sowie jeder Entnahme von einer Palette oder aus einer Umverpackung zur nachfolgenden manuellen oder mechanischen Handhabung."
Man könnte auch sagen, der IBC erfüllt nicht die Anforderungen des Unterabschnitt 4.1.1.1 !!!