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Gefahrgut für Anfänger(innen) #3111 17.08.2005 08:36
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Liebe Kollegen!
Hoffentlich könnt Ihr mir weiterhelfen: Ich bin in einer Anstalt des öffentlichen Rechts für einige Mitarbeiter verantwortlich und was das Thema "Gefahrgut" angeht nur oberflächlich bewandert. Wir möchten demnächst einen chemischen Experimental-Vortrag außer Haus veranstalten und müssen zu diesem Zweck einige Chemikalien transportieren. Ich habe mich ansatzweise in den ADR-Text und einige entsprechende Internet-Seiten hineingekniet, aber richtig konkrete Antworten noch nicht gefunden. Daher meine Fragen:

- Wir transportieren zum Zwecke von Wissenschaft & Lehre und sind daher strenggenommen nicht gewerblich unterwegs. Gilt das Gefahrgutrecht überhaupt?
- Soweit ich das ADR verstanden habe, liegen wir weit unter den Mengen in Abschnitt 1.1.3.6.3, welche Bestimmungen (Ausrüstung Fahrzeug, Gefahrgutführerschein, Mitführen von Unfallmerkblättern) müssen wir dann befolgen?
- Darf man Gefahrgut in "normalen" Dienstfahrzeugen transportieren oder muss dieses auch unterhalb der erwähnten Grenzen speziellen Anforderungen entsprechen? Was genau heißt "zur Gefahrgutförderung zugelassen"?
- Gibt es irgendwo einen kommentierten Text des ADR, den Ihr empfehlen könnt? Für Einsteiger, sozusagen?

Ich bin sicher, Ihr könnt mir weiterhelfen! Vielen Dank im Voraus & Gruß!
Susanne

Re: Gefahrgut für Anfänger(innen) #3112 17.08.2005 10:06
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G. Homann Offline
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Beiträge: 325
Hallo Susanne,
auch die Transporte einer "Anstalt des öffentlichen Rechts" unterliegen dem Gefahrgutrecht. Das Gefahrgutbeförderungsgesetz läßt hier nur bestimmte Abweichungen z.B. für Bundeswehr, Bundesnachrichtendienst, ... zu.
Nun zu Deinem Problem:
Grundsätzlich gilt die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) auch für öffentliche Rechtsträger (§ 7 GbV), d.h. jeder Mitarbeiter der Dienststelle, der mit der Beförderung von Gefahrgut betraut ist, muß über die für seinen Aufgabenbereich erforderlichen Kenntnisse der gefahrgutrechtlichen Vorschriften verfügen (§ 6 GbV).
Diese sind durch zu wiederholende Schulungen, z.B. durch einen Gefahrgutbeauftragten zu vermitteln. Deinen Fragen entnehme ich, dass das in Deiner "Dienststelle" nicht der Fall ist. Verantwortlich dafür ist immer der Unternehmer bzw. Betriebsinhaber oder, wie z.B. bei der Bundeswehr der Dienststellenleiter(dürfte auch für andere öffentliche Rechtsträger zutreffen).
Unabhängig davon, was Ihr transportieren wollt, rate ich von einer Beförderung (dazu gehört auch das Verpacken, Verladen, Erstellen der erforderlichen Dokumentation, der Transportvorgang selbst, Auspacken, usw.) durch "Laien" mit gefährlichem Halbwissen ab! Im schlimmsten Fall (Polizeikontrolle, Unfall, ...) können dann nämlich nicht unerhebliche (haftungs-)rechtliche Konsequenzen auf Dich selbst zukommen. Solltest Du das Risiko (das eigentlich Dein Dienststellenleiter trägt!!!) dennoch eingehen wollen, hier noch einige Bemerkungen zu Deinen Fragen:
1. Bereits beantwortet -> Ja!
2. Falls Ihr tatsächlich unter den Mengen von 1.1.3.6.3 bleibt, sind keine Schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblatt) erforderlich, aber ein Beförderungspapier nach ADR und mind. einen tragbaren Feuerlöscher (ABC) 2 kg. Der Fahrzeugführer muß unterwiesen sein (UA 8.2.3). Die Versandstücke dürfen durch die Besatzung nicht geöffnet werden, die Vorschriften über die tragbaren Beleuchtungsgeräte, das Rauchverbot sowie (falls zutreffend) die Überwachung sind zu beachten (8.3.3.-8.3.5 u. 8.4).
3. Dienstfahrzeug ist O.K., aber auf Feuerlöscher (siehe oben) und Ladungssicherung achten!
GGVSE § 3: Zur Beförderung zugelassen sind gefährliche Güter, wenn deren Beförderung nach Teil 2, Kapitel 3.2 Tabelle A und Kapitel 3.3 oder Anlage 2 Nr. 1.1 u. 1.2 nicht ausgeschlossen und nach Teil 2, Kapitel 3.2 Tabelle A zulässig ist.
4. NEIN, Dienststellenleiter auf seine gefahrgutrechtliche Verantwortung hinweisen und auf eine entsprechende (Gefahrgut-) Aufbauorganisation hinwirken!
D.h. Gefahrgutfachpersonal ausbilden lassen!!!
Ich hoffe, Dir ein wenig weitergeholfen zu haben.

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Gefahrgut für Anfänger(innen) #3113 17.08.2005 11:10
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Rupert Offline
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Beiträge: 382
Hallo Susannne !
Da du keine externe und interne Versorgung durchführst und der Transport in Verbindung mit deiner Haupttätigkeit steht, sollst du die Freistellung
"1.1.3.1 c) 'Handwerkerbefreifung' " in Anspruch nehmen.
Du bist somit komplett von den Gefahrgutvorschriften befreit, ausgenommen natürlich die Ladungssicherung und ähnliches.
Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Gefahrgut für Anfänger(innen) [Re: G. Homann] #3114 17.08.2005 12:03
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Hallo Günter,
vielen Dank für die ausführliche Antwort! Ich dachte mir schon, dass es darauf hinausläuft....
Ein paar Fragen habe ich noch..
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> Grundsätzlich gilt die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) auch für öffentliche Rechtsträger (§ 7 GbV), d.h. jeder Mitarbeiter der Dienststelle, der mit der Beförderung von Gefahrgut betraut ist, muß über die für seinen Aufgabenbereich erforderlichen Kenntnisse der gefahrgutrechtlichen Vorschriften verfügen (§ 6 GbV). Diese sind durch zu wiederholende Schulungen, z.B. durch einen Gefahrgutbeauftragten zu vermitteln. Deinen Fragen entnehme ich, dass das in Deiner "Dienststelle" nicht der Fall ist.
[/color]
Wenn ich Gefahrgutbeauftragte werden wollte, müsste ich also erstmal eine externe Schulung machen: kannst Du mir einen Tipp geben, an wen ich mich am besten wende? Ich bin auch in München....Du kannst auch gerne ein email direkt an mich schreiben, dann passiert hier keine Werbung.
[color:"blue"]
> 2. Falls Ihr tatsächlich unter den Mengen von 1.1.3.6.3 bleibt, sind keine Schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblatt) erforderlich, aber ein Beförderungspapier nach ADR und mind. einen tragbaren Feuerlöscher (ABC) 2 kg. Der Fahrzeugführer muß unterwiesen sein (UA 8.2.3).
[/color]

Das Beförderungspapier ausfüllen und die Unterweisung vornehmen darf sicherlich auch nur, wer als Gefahrgutbeauftragter entsprechend geschult ist, richtig?

Besten Dank & Gruß
Susanne

Re: Gefahrgut für Anfänger(innen) [Re: Rupert] #3115 17.08.2005 12:07
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Danke für den Hinweis...ich bin allerdings unsicher, ob das wirklich für uns zutrifft: Wenn wir Chemikalien transportieren, die wir an anderer Stelle einsetzen, ist es vielleicht "externe Versorgung" ? Vielleicht sollte ich hier einen Experteten vorher fragen....

Re: Gefahrgut für Anfänger(innen) #3116 30.08.2005 16:43
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Winklhofer Offline
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Beiträge: 651
Hallo Susanne,
da Du in München bist, empfehle ich mal ein Gespräch mit meinem Kollegen Theodor Dengel von der IHK für München und Oberbayern (Tel. 089/5116-402). Dieser kann Dich über Schulungen und Prüfungen, sowie über die allgemeinen Vorschriften sicherlich auch persönlich in der IHK informieren.

Beste Grüße aus Augsburg
Alfred Winklhofer, IHK Schwaben


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