Hallo zusammen,
ein flüssiges Gefahrgut (Klasse 6.1, gifig, umweltgefährdendend) soll in Versandstücken (Fässer) per Bahntransport in einem Eisenbahn-Wagen versendet werden.
Wie ist der Wagen mit Placards bzw. orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen?
Nach 5.3.1.5 RID sind die Placards an beiden Längsseiten des Wagens anzubringen?
Was ist mit den orangefarbenen Tafeln?
Neutrale orangfarbene Tafel an beiden Längsseiten?
Muss überhaupt eine orangefarbene Tafel an einen Wagen, der nur Versandstücke mit gefährlichen Gütern enthält?
Unter 5.3.2.1.1 RID werden z.b. Kesselwagen, Wagen für die Beförderung von gefährlichen Gütern in loser Schüttung etc. genannt, die mit orangefarebenen Tafeln zu versehen sind.
Wagen, in denen Versandstücke mit gefährlichen Gütern befördert werden, sind hier allerdings nicht aufgeführt.