Etikettierung GHS
#31141
02.07.2021 09:52
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Christin1975
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Hallo,
ein Kunde von uns schickt uns seine Etiketten mit seinem Layout. Wir als Firma erscheinen nur auf den Versandpapieren. Leider sind die Etiketten nicht korrekt. Sind wir für die korrekte Erstellung der Etiketten verantwortlich? Können wir belangt werden, wenn etwas passiert?
Vielen Dank.
Viele Grüße
Christin
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Re: Etikettierung GHS
[Re: Christin1975]
#31143
02.07.2021 13:29
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Bergmannsheil
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Hallo Christin1975,
seid ihr der Hersteller? Erstellt ihr ein Sicherheitsdatenblatt? Seid ihr Verpacker oder Befüller? Seid ihr Importeur? Was ist gemeint mit "wenn etwas passiert"?
Grüße aus dem Ruhrpott.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Etikettierung GHS
[Re: Christin1975]
#31144
02.07.2021 14:50
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Gerald
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Hallo Christin, Kunde von uns schickt uns seine Etiketten mit seinem Layout. Also manchmal kann man die Welt nicht mehr verstehen? Wie kann man auf die Idee kommen, das Piktogramm nach Anhang I Teil 1 Nr. 1.2 der CLP-Verordnung mit seinem Layout zu versehen? "Piktogramme sind grafische Darstellungen, die aus einem Symbol sowie weiteren grafischen Elementen, wie einer Umrandung, einem Hintergrundmuster oder einer Hintergrundfarbe, bestehen." Das aussehen ist doch nun mal festgelegt. Auf der Seite des BAuA steht: "Die neun Gefahrenpiktogramme für die einzelnen Gefahrenklassen, Differenzierungen einer Gefahrenklasse und Gefahrenkategorien müssen den Bestimmungen des Anhangs V und von Anhang I Abschnitt 1.2 der CLP-Verordnung entsprechen. Zudem müssen sie in Bezug auf Symbole und das allgemeine Format mit den folgenden gezeigten Beispielen übereinstimmen."Wenn also jeder diese Piktogramme gestalten kann, wie er möchte. Wo würden wir da hinkommen! So eine ähnliche Frage hatten wir hier im Forum schon mal im Bezug der Gefahrzettelmuster nach Absatz 5.2.2.2.2!!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Etikettierung GHS
[Re: Bergmannsheil]
#31145
02.07.2021 18:02
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Christin1975
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Also wir stellen das Produkt her, verpacken es und versenden es auch. Auf dem Etikett erscheinen wir nicht als Firma, sondern unser Kunde. Die Etiketten sind schon nach GHS gekennzeichnet und haben auch die UFI Nummer unseres Kunden. Sie stimmen aber nicht so ganz, teilweise fehlt das Signalwort. Das haben wir unserem Kunden auch mitgeteilt, aber irgendwie schafft er es nicht diese entsprechend anzupassen. Daher die Frage ob wir etwas zu befürchten haben, wenn beim Transport etwas schief geht? Oder können wir auch belangt werden, wenn mit dem Produkt umgegangen wird?
Viele Grüße
Christin
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Re: Etikettierung GHS
[Re: Gerald]
#31146
03.07.2021 07:59
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Christin1975
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Hallo Gerald,
mit seinem Layout meinte ich, mit seinem Firmenlogo. GHS Kennzeichnung ist vorhanden, aber nicht ganz korrekt.
Viele Grüße
Christin
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Re: Etikettierung GHS
[Re: Christin1975]
#31148
05.07.2021 07:27
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Claudi
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Ihr seid Lohnabfüller bzw. produziert im Auftrag und Namen des Kunden? Dann ist doch wohl der Kunde Inverkehrbringer und verantwortlich für das Layout des Gefahrstoff-Etiketts. Weißt ihn schriftlich darauf hin, dass sein Design nicht vorschriftsmäßig ist und allerlei rechtliche Probleme nach sich ziehen kann (bis zu einem Verkaufsverbot). Für den Transport habt ihr keine Probleme, sofern alles gefahrgutrechtlich korrekt gekennzeichnet ist.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 05.07.2021 07:28.
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Re: Etikettierung GHS
[Re: Claudi]
#31149
05.07.2021 07:36
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Christin1975
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Hallo Claudi,
es ist schon unser eigenes Produkt, aber der Kunde möchte halt direkt seine Etiketten auf dem Produkt aufgeklebt haben, damit er nicht umetikettieren muss. Auf dem Produkt erscheint unsere Firma nicht, nur bei den Versandpapieren. Verhält es sich hier genauso, wie bei Lohnabfüllern?
Vielen Dank.
Viele Grüße
Christin
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Re: Etikettierung GHS
[Re: Christin1975]
#31150
05.07.2021 07:50
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Claudi
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Dass ihr das Produkt herstellt, entwickelt habt etc. - ok, aber klärt mal (Empfehlung: Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt), wer als Inverkehrbringer auftritt. Wer steht zB im Sicherheitsdatenblatt in Punkt 1?
Wer transportrechtlich Absender (oder Auftraggeber des Absenders), Verlader, Verpacker etc. ist, ist ein davon unabhängiger Rechtsbereich.
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Re: Etikettierung GHS
[Re: Claudi]
#31151
05.07.2021 10:02
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Marco66
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Hallo,
dieses Setup ist tatsächlich sehr verbreitet und Ihr seid nicht die Einzigen, die so verfahren. Wenn der Hersteller seine Etiketten an Euch liefert bleibt Ihr doch der Inverkehrbringer und der ist unter GHS verantwortlich für die Etikettierung. Deshalb ist es gut, dass Ihr den Kontakt zum Auftraggeber sucht. Ihr solltet euch auf die richtige Klassifizierung und Kennzeichnung einigen. Wenn das erwünscht ist, checke ich gerne mal die Klassifizierung, das SDB und das Etikett. --> PN
Das SDB ist eine andere Sache. Hier greift REACH und nicht GHS. Für die Adresse gilt:
Der Lieferant, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt, ist zu nennen, unabhängig davon, ob es sich um den Hersteller, den Importeur oder den Alleinvertreter, einen nachgeschalteten Anwender oder einen Händler handelt.
Das könnte also Euer Auftraggeber sein. Meistens wird das SDB ja direkt vom Werk an die Kunden geliefert, auch wenn das Produkt fremdgefertigt, im Auftrag Gekennzeichnet, und von dort aus geliefert wird.
Liebe Grüße
Mit freundlichen Grüßen Marco66
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Re: Etikettierung GHS
[Re: Christin1975]
#31177
12.07.2021 15:01
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Gerald
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Hallo Christin, ich war eine Weile offline, deshalb schreibe ich erst heute. mit seinem Layout meinte ich, mit seinem Firmenlogo. Das war mir schon klar. Denk Dir mal, da hat eine Firma in ihrem Logo einen Elefanten, eine Bombe, eine Tüte mit drei Kugeln Eis usw.. Und diese Firmenlogos werden in das Piktogramm mit aufgenommen. Damit wäre es ein Verstoß und die Aussagekraft der Piktogramme wird verfälscht.Da frage ich mich schon, wer in der Firma hat vielleicht zu tief in das ......, um auf so eine Idee zu kommen!!! Die Kennzeichnung nach REACH-CLP wurden durch die Gefahrenpiktogramme (9 Stück) des GHS-Systems ersetzt, umgangssprachlich wird auch "CLP-Piktogramme" genutzt, und dabei hat man sich was gedacht.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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