Jahresbericht 2020
#30169
06.01.2021 18:29
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Hoko1
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Erst einmal allen ein frohes , neues Jahr! Ich habe ein Problem mit einem meiner Kunden und zwar folgendes: Ich bin externer GB, wenn es so benannt werden kann, bei einem Reedereiagenten. Meine primäre Aufgabe ist DGD's auf Richtigkeit zu überprüfen. Die DGDs werden dann an den Reeder weiter geleitet. In diesem Unternehmen werden Container gepackt und anschließend über verschiedene Spediteure versandt. Das bedeutet, dass mein Auftraggeber weder als Absender noch als Empfänger noch als Transporteur in irgend welchen Dokumenten, wie Konnossement oder Beförderungspapier erscheint. Es könnte höchstens passieren, dass mein Auftraggeber im Konnossement als " as agent for" (Unterzeichner) erscheint. Meine Frage: muss ein Jahresbericht nach GbV § 8 in diesem speziellen Fall erstellt werden? Wenn ein Jahresbericht erstellt werden müsste, dann würden die versandten Gefahrgüter nicht nur durch mich sondern auch von den einzelnen Spediteuren in ihren Jahresberichten aufgeführt werden, also doppelt. Sehe ich das richtig, oder bin ich auf total falschem Fuß? Vielen Dank schon im Voraus für Euro Meinung Gruß HoKo1
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Re: Jahresbericht 2020
[Re: Hoko1]
#30177
07.01.2021 11:27
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Claudi
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo,
die Frage ist: bist du offiziell als GB vom Unternehmer bestellt? Falls ja, musst du einen JB erstellen, selbst wenn die Firma gar keinen GB brauchen würde.
Die Mengen an Gefahrgut sind immer mehrfach genannt bzw. tauchen in den JB mehrerer Firmen auf, z. B. 1x beim Verlader, dann beim Beförderer, beim Empfänger etc. Die Mengenangabe dient nicht dazu, die deutschlandweite Menge an Gefahrgut zu ermitteln (die Mengen erfasst ja auch keiner für alle JB und da die Angabe extrem vage sein kann, wäre das keine gute Datengrundlage). Der JB (über dessen Sinnhaftigkeit man duruchaus streiten kann) dient z. B. dazu, dem Unternehmer oder Aufsichtsbehörden gebündelt einen Überblick zu geben, was das Unternehmen überhaupt gefahrgutmäßig macht. Also welche Klasse sind relevant, in welchem Dimensionen (nur wenige Tonnen oder tausende Tonnen) ist das Unternehmen beteiligt...
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Re: Jahresbericht 2020
[Re: Claudi]
#30179
07.01.2021 12:40
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Hoko1
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Hallo Claudi, vielen Dank für Deine Antwort.
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Re: Jahresbericht 2020
[Re: Hoko1]
#30914
19.05.2021 15:28
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matigol
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Hallo zusammen, ich hänge mich an diesen Thread einfach mal an.  Wir habe seit letztem Jahr ein Außenlager in Betrieb genommen. Es befindet sich im gleichen Ort, aber eben ca. 1,5 km vom Hauptstandort entfernt. Da haben wir einen Fuhrunternehmer beauftragt, der jeden Morgen Gefahrgüter an unserer Rampe, selbständig auf seinen LKW verlädt und dann zum Außenlager transportiert. Erst im Lager wird dann kommissioniert und per Spediteur zum Kunden gebracht. Nun stellt sich mir die Frage ob ich unsere Güter jetzt doppelt im Jahresbericht zählen muss oder gibt es für Werkverkehr irgendwelche Ausnahmen? Auftraggeber des Absenders sind wir da ja eigentlich zweimal. Sinn macht es natürlich nicht, die Mengen doppelt aufzuführen. Hat da jemand Erfahrungen? vielen Dank für jeden Tipp MfG Mat
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Re: Jahresbericht 2020
[Re: matigol]
#30916
19.05.2021 17:55
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Claudi
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Die Mengen die vom Hauptstandort abgehen sind die gleichen, die auch vom Außenlager final rausgehen denke ich?
Ich würde die Mengen 1x aufführen und den Ablauf kurz in einem Satz beschreiben. Würde man sie doppelt zählen, wäre das auch nicht falsch, es sähe nur komisch aus, aber mit entsprechender Erklärung nachvollziehbar.
Wozu dient der JB? Da führt keiner ne Statistik, da zählt keiner nach - es geht nur drum, dass sich u.a. ne Behörde schnell einen Überblick verschaffen kann.
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Re: Jahresbericht 2020
[Re: Claudi]
#30917
20.05.2021 06:55
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Michael
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Hallo,
ich würde sie auch doppelt werten, zumal ihr ja einen GB habt und die Menge in sofern egal wäre.
Das Kontrukt "Unternehmer, der selbstständig lädt" entbindet Euch nicht von der Funktion des Versenders...
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Re: Jahresbericht 2020
[Re: Michael]
#30922
20.05.2021 13:35
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matigol
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Hallo und danke für eure Meinungen! Mir ist dann auch aufgefallen, dass die Spannen da so groß sind, dass es eh keine Rolle spielt ob sich die Mengen doppeln  Dadurch muss ich keine andere Spanne ankreuzen  Viele Grüße Matti
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Re: Jahresbericht 2020
[Re: Claudi]
#31071
18.06.2021 13:27
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gkleeberger
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Hallo, so einfach kann man das mit dem Jb nicht sehen. Der Gesetzgeber fordert ja den Gb auf die Anlagen und Einrichtungen zurm Gefahrgutumschlag aufzulisten. Damit wollte er (1991), dass der Gb sich intensiev um die Anlagen und Einrichtungen kümmert und sich diese unter Gefahrgut- und Umweltgesichtspunkten betrachtet. Er wolte nicht, dass die Anzahl der Flurförderzeug u. ähnl. aufgelistet werden, sondern an den Ladestellen (auf- und abgeladen) eine Gefährdungsanalyse macht. Die Risikoabschätzung sollte zu Schutzmaßnahmen führen, die bei einem Produktaustritt einen Umweltschaden verhindern. Nicht umsonst gibt es die 1.8.5.f.
Gruß Gerhard
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Re: Jahresbericht 2020
[Re: gkleeberger]
#31072
18.06.2021 13:38
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M.A.T.
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Hallo, in der GbV und in 1.8.3 ADR kann ich keine Verpflichtung zur Gefährdungsanalyse durch den Gb finden - was übersehe ich? Gruß M.A.T.
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