Aushang Gefahrgutbeauftragter
#31052
16.06.2021 16:50
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StefanMUC1
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OP
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Hallo Kollegen,
die GbV wurde geschrieben, da gab es noch kein Intranet. Bei größeren Unternehmen ist es gängige Praxis Bekanntmachungen per Intranet durchzuführen. In der GbV steht aber die nicht praktikable Anforderung nach "schriftlicher Aushang" Gab es bei Betriebskontrollen schon mal eine Mängelanzeige?
[i]2) Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann nach dem Unterabschnitt 1.8.3.4 ADR/RID/ADN vom Leiter des Unternehmens, von einer Person mit anderen Aufgaben in dem Unternehmen oder von einer dem Unternehmen nicht angehörenden Person wahrgenommen werden, sofern diese tatsächlich in der Lage ist, die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten zu erfüllen. Der Name des Gefahrgutbeauftragten ist allen Mitarbeitern des Unternehmens schriftlich bekannt zu geben; die Bekanntmachung kann auch durch schriftlichen Aushang an einer für alle Mitarbeiter leicht zugänglichen Stelle erfolgen.[/i]
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Re: Aushang Gefahrgutbeauftragter
[Re: StefanMUC1]
#31053
16.06.2021 18:46
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gefahrgutbaer
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Hallo,
ist denn nicht eine, an alle Mitarbeiter durchgeführte, Übermittlung eines z. B. PDF oder internen Downloadlinks eine "schriftliche Bekanntgabe"??
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Re: Aushang Gefahrgutbeauftragter
[Re: StefanMUC1]
#31054
16.06.2021 20:59
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M.A.T.
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Hallo, StefanMuc1 interessante Frage. Einmal würde ich die damalige Schriftform im Gegensatz zur mündlichen Form sehen, also belegbar und vor allem nicht schnell vergänglich. Das trifft auf eine Intranet-Verlautbarung auch zu, denn die ist nur mit derselben Art von Aufwand zu eliminieren wie es damals ein getippter Aushang war. Darum würde ich die elektronische Form als gleichwertig sehen. Dann gibt es aber den Aspekt des Nachweises gegenüber der Behörde, und dann kommt das VwVfG ins Spiel. Dort steht:"Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Schriftform kann auch ersetzt werden ..." Falls also die hier genannten Voraussetzungen gegeben sind dürfte auch eine Behörde mit einer Bekanntmachung im Intranet zufrieden sein. Ähnlich übrigens § 126 BGB. Gruß M.A.T.
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Re: Aushang Gefahrgutbeauftragter
[Re: M.A.T.]
#31055
17.06.2021 08:45
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Claudi
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Ich denke, hier will man aussagen, dass
a) schriftlich bekannt gegeben wird (d.h. nicht mündlich, Zuruf) - Nachweisbarkeit b) "allen Mitarbeitern des Unternehmens schriftlich bekannt zu geben" bzw. "kann auch durch schriftlichen Aushang an einer für alle Mitarbeiter leicht zugänglichen Stelle"
b) als Unterscheidung: entweder jedem MA bekannt gegeben zB durch email, Brief, Zettel im Postfach etc. (quasi jedem persönlich) ODER durch Aushang für alle zugänglich, aber unpersönlich <-- geht beides
bzgl. a) Beim Intranet könnte man nun streiten: für alle zugänglich? Haben alle MA einen PC-Arbeitsplatz mit Zugang oder ne betriebliche email-Adresse? Ich denke da an gewerbl. ausführende MA wie Staplerfahrer, Produktionsarbeiter... Manchmal ist so ein guter alter Aushang schon noch zeitgemäß.
bzgl. b) Wenn ich im Arbeitsschutz an Vorsorgeuntersuchungen (Angebotsvorsorge, Pflichtvorsorge) denke, ist das nämlich anders: da muss jede/r persönlich eingeladen werden, ein allgemeiner Aushang an alle reicht nicht (zumindest nicht, wenn man die BG fragt oder es mal Streit gibt).
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 17.06.2021 11:59.
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Re: Aushang Gefahrgutbeauftragter
[Re: StefanMUC1]
#31200
19.07.2021 14:20
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DJSMP
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Ich habe mit Intranet noch nie Probleme gehabt. Wenn dort noch ein Bildchen sowie die Kontaktdaten hinterlegt sind, bringt das nach meiner Erfahrung mehr als ein Aushang am schwarzen Brett, was keiner liest. Wichtig ist einfach, dass die Mitarbeiter wissen, wer es ist. In Bundesländern mit funktionierender Gefahrgutkontrolle in den Unternehmen fragt der Kontrolleur meist spontan einen zufällig ausgewählten Mitarbeiter, wer denn der Gb ist. Kann der antworten oder weiß zumindest, wie er auf den namen kommt, ist alles in Butter.
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