Hallo Zusammen
Es muss nicht alles geregelt sein, da Stimme ich Gerald zu-
Von Ähnlichen Situationen habe ich auch schon gehört, die betroffenen Fahrzeugführer waren aber immerhin einsichtig und haben ihren Grill in sicherer Distanz aufgestellt.
Wenn es zu einem Vorfall wegen des Grills kommt, ist eine Strafbarkeit des Grillmeisters sehr wahrscheinlich.
Falls es nicht zu einem Vorfall kommt, ist es m.E. zumindest möglich das Verhalten bei den Behörden Anzuzeigen.
Da der Fahrzeugführer wohl auf "seinen" LKW aufpasst, ist er in dem Moment auch Arbeitnehmer.
In der Schweiz gibt es im Unfallversicherungsgesetz einen spannenden Artikel:
"Mit Busse wird bestraft, wer vorsätzlich als Arbeitnehmer den Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zuwiderhandelt, ohne dadurch andere zu gefährden.
Handelt der Täter ... fahrlässig, so ist die Strafe Busse bis zu 5000 Franken."
Ich glaube, dass man daraus schon was machen könnte.
Irgend eine passende Vorschrift wird sich da schon finden.
Gruss
Nitro