Gefahrzettel am Kanister notwendig?
#30953
03.06.2021 17:39
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DuncanMacLeod77
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Hallo miteinander,
ich möchte Gefahrgut (UN 1903) der Verpackungsgruppe II in einem für diese Verpackungsgruppe bauartgeprüften 5-Liter-Kanister versenden. Wenn ich den Kanister in einen Karton stelle, so muß ich den Karton selbstverständlich mit den entsprechenden Gefahrzetteln (UN 1903) und der Raute "umweltgefährdend" versehen. Zudem bringe ich Ausrichtungspfeile (auf zwei gegenüberliegenden Seiten des Kartons an) sowie mind. die einseitige Kennzeichnung "UMVERPACKUNG".
Nun aber zur Frage: Muß der im Karton verpackte Kanister auch mit dem Gefahrzettel, der Raute für "umweltgefährdend" sowie der UN-Nummer (UN 1903) gekennzeichnet werden?
Für einen Quellennachweis aus dem ADR wäre ich auch sehr dankbar.
Über eine Rückantwort würde ich mich freuen und verbleibe schon einmal mit Dank!
Gruß
Duncan
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: DuncanMacLeod77]
#30954
03.06.2021 18:09
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Gerald
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Hallo Duncan, Muß der im Karton verpackte Kanister auch mit dem Gefahrzettel, der Raute für "umweltgefährdend" sowie der UN-Nummer (UN 1903) gekennzeichnet werden? Ja, steht in Unterabschnitt 5.1.2.1 a) Absatz (ii) !!! Ich gehe mal davon aus, dass Unterabschnitt 5.1.2.1 a) erster Satz für Dich nicht zutrifft, so wie Deine Frage war.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: Gerald]
#30956
03.06.2021 18:25
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DuncanMacLeod77
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Hallo Gerald,
danke für Deine Rückmeldung und den Quellennachweis!
Dann leitet sich dies vielmehr aus 5.1.2.1 a) ab. Zitat: "Sofern nicht alle für die gefährlichen Güter [...] repräsentativen Kennzeichnen u. Gefahrzettel [...] sichtbar sind, muß die Umverpackung usw."
Meine Überlegung bestand darin, das Gefahrgut (den einzelnen Kanister) in der Umverpackung (hier im versandfertigen Karton) evtl. nicht mit Gefahrzetteln usw. kennzeichnen zu müssen, weil die Umverpackung letztlich alle transportrelevanten Kennzeichnungen berücksichtigt (Gefahrzettel, umweltgefährdend, Ausrichtungspfeile, Aufschrift Umverpackung, UN-Nr.).
Wäre natürlich vorteilhaft, wenn man nicht alles bekleben müßte (hier eben das Bekleben des Kanisters vermeiden).
Vielen Dank für Deine Hilfe - und einen schönen Abend!
Gruß
Duncan
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: DuncanMacLeod77]
#30957
03.06.2021 18:29
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M.A.T.
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Hallo, der Hintergrund für die vermeintliche Doppelung der Kennzeichnung ist möglicherweise, daß eine Umverpackung ja nicht notwendigerweise den ganzen Transport begleitet oder unversehrt bleibt, und dann wäre ohne Kennzeichnung der enthaltenen Kanister deren Gefahrguteigenschaft praktisch unsichtbar. Gruß M.A.T.
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: DuncanMacLeod77]
#30958
03.06.2021 18:42
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Gerald
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Hallo Duncan, "Sofern nicht alle für die gefährlichen Güter [...] repräsentativen Kennzeichnen u. Gefahrzettel [...] sichtbar sind, muß die Umverpackung usw." Da bringst Du was durcheinander. Eine "Umverpackung" muss nicht unbedingt ein Karton sein. Sieh mal unter Abschnitt 1.2 Begriffsbestimmungen unter - Umverpackung- nach! Ich sage immer, eine Umverpackung ist eine Art Ladungssicherungshilfsmittel, auch wenn das nicht so in 1.2 steht. In der RSEB unter Ziffer 5-1.1 bis 5.1.3 findest Du weitere Erläuterungen. Wenn Du durch die Umverpackung (z.b. Folie) durchsehen kannst, dann greift der erste Satz von Unterabschnitt 5.1.2.1 a)!!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: Gerald]
#30962
04.06.2021 08:28
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Mr. Pumpensumpf
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Moin zusammen. Könnte man sich nicht auf 5.2.1.8.1 berufen?
5.2.1.8.1 Versandstücke mit umweltgefährdenden Stoffen..... .... ausgenommen Einzelverpackungen und zusammengesetzte Verpackungen, sofern diese Einzelverpackungen oder die Innenverpackungen dieser zusammengesetzten Verpackungen – für flüssige Stoffe eine Menge von höchstens 5 l haben oder – für feste Stoffe eine Nettomasse von höchstens 5 kg haben.
Dann könnte man, meiner Meinung nach, auf "Baum/Fisch" verzichten.
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: Gerald]
#30964
04.06.2021 10:59
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DJSMP
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Hallo Duncan, "Sofern nicht alle für die gefährlichen Güter [...] repräsentativen Kennzeichnen u. Gefahrzettel [...] sichtbar sind, muß die Umverpackung usw." Da bringst Du was durcheinander. Eine "Umverpackung" muss nicht unbedingt ein Karton sein. Sieh mal unter Abschnitt 1.2 Begriffsbestimmungen unter - Umverpackung- nach! Ich sage immer, eine Umverpackung ist eine Art Ladungssicherungshilfsmittel, auch wenn das nicht so in 1.2 steht. In der RSEB unter Ziffer 5-1.1 bis 5.1.3 findest Du weitere Erläuterungen. Wenn Du durch die Umverpackung (z.b. Folie) durchsehen kannst, dann greift der erste Satz von Unterabschnitt 5.1.2.1 a)!!! Wenn er das als Regelversand Klasse 8 schickt, die Kanister die bauartgeprüften Verpackungen sind und der Karton (und ich sage bewusst nicht Pappkiste) ungeprüft ist, dann ist der Kanister das Versandstück und der Karton die Umverpackung. Das passt schon so denke ich.
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: DuncanMacLeod77]
#30965
04.06.2021 11:00
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DJSMP
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Meine Überlegung bestand darin, das Gefahrgut (den einzelnen Kanister) in der Umverpackung (hier im versandfertigen Karton) evtl. nicht mit Gefahrzetteln usw. kennzeichnen zu müssen, weil die Umverpackung letztlich alle transportrelevanten Kennzeichnungen berücksichtigt (Gefahrzettel, umweltgefährdend, Ausrichtungspfeile, Aufschrift Umverpackung, UN-Nr.). Wäre natürlich vorteilhaft, wenn man nicht alles bekleben müßte (hier eben das Bekleben des Kanisters vermeiden).
Wir sind aber eben nicht bei "Wünsch dir was".  Es müssen sowohl die Versandstücke (Kanister) als auch die Umverpackung (Karton) gekennzeichnet werden.
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: DJSMP]
#30966
04.06.2021 12:38
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Gerald
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Hallo DJSMP, dann ist der Kanister das Versandstück und der Karton die Umverpackung. Das passt schon so denke ich. Da gebe ich Dir vollkommen Recht, nur gings es in diesem Beitrag (03.06.2021 19:42) von mir, gar nicht darum. Sondern es ging um den Beitrag von 03.06.2021 19.25 Uhr, wo Duncan geschrieben hatte, "Dann leitet sich dies vielmehr aus 5.1.2.1 a) ab" Und in meinem Beitrag habe ich nur aufgezeigt, wie dieser Satz gemeint ist. Es ging nicht darum ob eine Kiste eine Umverpackung sein kann.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: Gerald]
#30967
04.06.2021 14:39
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Nico
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Wenn man sich die Kennzeichnung des Kanisters unbedingt sparen möchte, dann ginge doch auch der Weg den Kanister zur Innenverpackung (erlaubt wäre hier Kunststoff, Metall oder Glas) zu erklären und eine bauartgeprüfte Außenverpackung (Kiste aus Pappe, 4G) zu nutzen. Dann ist ist es keine Umverpackung, man muss "nur" auf der Außenverpackung alle relevanten Markierungen und Kennzeichen anbringen und erspart sich auch den Wortlaut Umverpackung.
Gruß von einer, die das ADR nicht so cool findet wie die IATA-DGR, aber die nächsten 5 Werktage man wieder den Erstkurs (jaja ich habs ablaufen lassen) für Gefahrgutbeauftragte besuchen darf (juuubeeeel, und dann noch als Abendkurs)
Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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