Abfall oder Gefahrgut??
#3091
15.08.2005 21:42
|
Anonym
Nicht registriert
|
Anonym
Nicht registriert
|
Hallo, ich habe ein Problem: Ab wann ist ein besonders überwachungsbedürftiger Abfall ein Gefahrgut, und woher weiß ich wie ich den Abfall als Gefahrgut einzustufen habe?? Irgendwie scheint es eine Grauzone zu sein. Gibt es im Internet viell. Listen aus denen hervorgeht welcher Abfall als Gefahrgut entsorgt werden muß? Bedanke mich schon mal im voraus für Antworten
|
|
Re: Abfall oder Gefahrgut??
#3092
16.08.2005 12:16
|
Registriert: Feb 2004
Beiträge: 80
Ritchie
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Feb 2004
Beiträge: 80 |
Hallo,
am Besten man fängt gar nicht erst an diese beiden Rechtsgebiete zu vermischen. Es gibt keinen Automatismus, dass ein bes. überw.-bed. Abfall irgendwie als Gefahrgut einzustufen ist.
Gruß R.
|
|
Re: Abfall oder Gefahrgut??
#3093
18.08.2005 09:18
|
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316 |
Hallöchen, es gibt meines Wissens keine Liste woraus hervorgeht welche Abfallschlüsselnummer unter die Gefahrgutvorschriften fällt. Es muß jedes mal nach den Kriterien die im Teil 2 ADR genannt sind geprüft werden. Aber im Unterabschnitt 2.1.3.9 ADR steht folgender hinweis: "2.1.3.9 Abfälle, die nicht den Kriterien für eine Zuordnung zu den Klassen 1 bis 9 entsprechen, jedoch unter das Baseler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung fallen, dürfen unter den UN-Nummern 3077 und 3082 befördert werden" Ich hoffe ein wenig mehr zur Verwirrung beigetragen zu haben!!!!
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
|
|
Re: Abfall oder Gefahrgut??
[Re: Willi_Pape]
#3094
19.08.2005 13:55
|
Anonym
Nicht registriert
|
Anonym
Nicht registriert
|
Hallo, Danke Herr Pape, etwas haben Sie mir schon geholfen :-). Ihre Antwort hat glatt bei mir die nächste Frage aufgeworfen... Was ist mit Transporten innerhalb von Deutschland??? Denn... 2.1.3.9 Abfälle, die nicht den Kriterien für eine Zuordnung zu den Klassen 1 bis 9 entsprechen, jedoch unter das Baseler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung fallen, dürfen unter den UN-Nummern 3077 und 3082 befördert werden" Wie wird es denn von anderen gehandhabt? Ist eigentlich doch schon ein Wiederspruch für sich das manche Abfälle ins Gefahrgutrecht fallen, aber Abfallbeauftragte keine Gefahrgutbeauftragten sein müssen. Wie soll ich darauf kommen das Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter n.a.g) ASN 150202 die intern ölhaltige Betriebsmittel (Putzlappen u.s.w.) genannt werden unter UN 3175 transportiert werden?? Über Antworten und Hinweise die zur Lösung des Problems führen bin ich sehr Dankbar. Ich wünsche allen ein schönes (hoffentlich sonniges) Wochenende
|
|
Re: Abfall oder Gefahrgut??
#3095
29.08.2005 10:22
|
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 98
Gitta Krämer
Profi
|
Profi
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 98 |
Hallöchen,
also der Abfallbeauftragte muß nicht Gb sein. Ich bin Abfallbeauftragte und als ich mitbekam, daß Abfall auch Gefahrgut sein kann und meinen Chef darüber informiert habe, wurde ich auch gleich Gb. So kommt die Jungfrau zum Kinde - nur mal am Rand.
In der Regel, weiß man ja, was es für ein Abfall ist und ob er als noch "brauchbarer Stoff" schon Gefahrgut war. Dann sollte man ihn auch dort einklassifizieren. Bei den Putzlappen/Ölfiltern etc. sollte man mal in das Sicherheitsdatenblatt für die Öle schauen. Unter Punkt 14 steht immer die Gefahrgutklassifizierung. Außerdem hat jeder gute Entsorger einen Gb und Erfahrung mit den Abfällen. Ein Anruf beim Entsorger lohnt sich, da bekommt man eine Auskunft und meine Entsorger z. B. bringen dann auch die erforderlichen Papiere mit und schon die UMB.
Ansonsten bleibt leider nur die TippelTappelTour des Klassifizierens nach Gefahrgutrecht.
Hoffe, ein bißchen geholfen zu haben.
Grüße aus Brandenburg Gitta Krämer
|
|
Re: Abfall oder Gefahrgut??
[Re: Gitta Krämer]
#3096
01.09.2005 15:25
|
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 61
A.Fischböck
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 61 |
Hallo allseits, um die Sache noch mehr zu verwirren ist im 2.1.3.9 zu beachten, dass nich ein "muss", sodern ein "darf" steht, und was ich darf, muss ich noch lange nicht. Das Ganze wird wieder ein Fall für Rechtsanwälte. Bei meinen Recherchen 15 02 02 gibt es speziell von Sachverständigen die Aussage, dass die ölhaltigen Abfälle im Werkstättenbereich kein Gefahrpotential im ADR darstellen, da bei den mit hochwertigen Motorölen kontaminierten Putzlappen die Gefahr einer Erwärmung bzw. Selbstentzündung nicht mehr gegeben ist. Momentan sind wir ja in Österreich noch in der (un)glücklichen Lage das ADR 2003 zu verwenden, wo der Passus 2.1.3.9 noch nicht enthalten ist.Jedenfalls ist die Sachlage so (wir exportieren Altöl zur stofflichen Verwertung nach Deutschland), dass von den deutschen Behörden im Notifizierungsfomular das ADR gestrichen wurde, obwohl gem. Baseler Übereinkommen der Abfall als Y9 eingestuft wird und daher notifizierungspflichtig ist. Interssant ist weiters, sollten wirklich einmal sämtliche büA's in den Gefahrgutbereich fallen eine Unmenge an Gefahrgutbeauftragten notwendig werden. Schöne Grüße aus Österreich Alfred Fischböck
|
|
Re: Abfall oder Gefahrgut??
[Re: Gitta Krämer]
#3097
06.09.2005 07:16
|
Registriert: Feb 2004
Beiträge: 80
Ritchie
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Feb 2004
Beiträge: 80 |
Hallo,
und was ist mit Abfall 15 02 02 der mit Säure verunreinigt ist?
Gleiche Abfallschlüssel-Nr.; himmelweiter Unterschied im ADR.
Gruß R.
|
|
Re: Abfall oder Gefahrgut??
[Re: Ritchie]
#3098
06.09.2005 10:12
|
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 61
A.Fischböck
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 61 |
Hallo, da wir's natürlich dann interessant. Dieser Abfall ist ja eigentlich weder im EAV noch in der ÖNORM vorgeshen. In der ÖNORM haben wir allerdings den Vorteil dass die bei uns für 15 02 02 gültige ÖNORM Nummer 54930 ausschliesslich für feste fett- und ölverschmutzte Abfälle gilt und somit Putzlappen mit Säureverunreinigung ausschliesst. Aber es ist richtig -Abfall und Gefahrgut - eine spannende Geschichte mit großem Interpretationsspielraum und fast unendlichen Diskussionen. Gruß Alfred
|
|
Re: Abfall oder Gefahrgut??
[Re: A.Fischböck]
#3099
06.09.2005 13:10
|
Anonym
Nicht registriert
|
Anonym
Nicht registriert
|
Scheint wohl wirklich nicht so ganz einfach zu sein dieses Thema. Jetzt möchte ich noch ein paar Fragen in den Raum werfen. Wer ist für die Verpackungen von Gefahrgütern zuständig? Genauer gesagt, gebrauchte Spraydosen mit gefährlichen Inhaltsstoffen werden als Gefahrgut entsorgt, abgeholt werden die Spraydosen von einem großen Entsorgungsunternehmen. Frage 1: Laut ADR dürfen Spraydosen nur in Kunststofffässern mit Entlüftung tansportiert werden, und müssen entsprechend gekennzeichent sein. Die vom Entsorger bereitgestellten Fässer entsprechen nicht dem ADR. Mache ich (bzw. der Betrieb) sich strafbar, oder der Entsorger ...falls das Fahrzeug mal in eine Kontrolle geraten würde. Frage 2: Farbschlamm aus der Filterkammerpresse (büA) wird vom Entsorger mit 3175/ 40 am Fahrzeug gekennzeichnet, wird aber NICHT als Gefahrgut transportiert (laut Aussage des Entsorgers und der Deponie). Kann man überhaupt ein Fahrzeug kennzeichnen, aber nicht als Gefahrgut transportieren??? Im übrigen freut es mich das nicht nur ich bei diesem Thema wie Och's vor dem Berg steht :-)
Sonnigen Grüße an alle
|
|
Re: Abfall oder Gefahrgut??
#3100
06.09.2005 15:29
|
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 57
J. Holzapfel
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 57 |
Hallo Frischling zu 1: Du als Abfallerzeuger bist in der Regel Versender nach ADR für deine Abfälle. Damit bist du für die ordnungsgemäße Verpackung nach ADR verantwortlich. Wenn nun die Fässer deines Entsorgers (die er sich wahrscheinlich auch noch bezahlen lässt) nicht dem ADR entsprechen, dann lass sie durch ihn austauschen. zu 2: Wenn er das Fahrzeug kennzeichnet IST es Gefahrgut. Und wenn DU diesen Abfall als Gefahrgut gefahren haben willst, muss er es tun. Wie schon oben erwähnt bist du als Versender dafür verantwortlich.
Zu deiner Eingangsfrage: Es gibt keine Liste in der steht welcher Abfall Gefahrgut ist und welcher nicht. Nicht jeder bÜ-Abfall ist Gefahrgut. Als Abfallerzeuger ist es ratsam sich mit seinem (erfahrenen) Entsorger kurzzuschließen um eine evtl. Einstufung nach ADR vorzunehmen. In der Regel hat der Entsorger Erfahrungswerte wie er was einstufen würde. Die entgültige Entscheidung obliegt aber deiner Vorgaben.
Grüße aus der Pfalz Jürgen
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|