Hallo zusammen,
nun ist es soweit und die Übergangsfrist (bis 31.12.2022) ist abgelaufen. Alle Geräte müssen ab dem 01.01.2023 gefahrgutrechtlich eingestuft oder so modifiziert sein, dass sie weiterhin freigestellt bleiben!
Bisher waren bestimmte Gegenstände/Maschinen/Geräte mit Gefahrgut vom ADR nach 1.1.3.1 b) freigestellt. Diese Regelung änderte sich mit dem ADR 2019 jedoch signifikant.

Wird das Gerät undeklariert versandt, kann es passieren, dass die Sendung tage- oder wochenlang an Grenzen/Häfen aufgehalten wird, bis es korrekt deklariert ist.
Betroffen sind z.B. Messgeräte, Kühlaggregate oder Klimaanlagen, Maschinen mit interner Schmierung oder Konservierung sowie Gegenstände mit Lösemitteln (z.B. wasserfeste Stifte). Wichtig ist auch, um welche Mengen es geht.

An folgenden Terminen können Sie sich hierzu beim Seminar: "Heute nur Maschine, morgen auch Gefahrgut?" von ecomed-Storck informieren:

19.10.2023 (ONLINE über Teams)
07.12.2023 (Bad Oeynhausen)

Inhalte:

- Wie sind Gegenstände, Geräte und Maschinen definiert?
- Was bedeuten die 12 neuen UN-Nummern?
- Informationsbeschaffung zur Klassifizierung
- Wie müssen Gegenstände mit Gefahrgut verpackt werden?
- Besonderheiten bei Lithiumbatterien
- Gefahrzettelauswahl
- Pflichten der Beteiligten und Unternehmen
- Schulungs- und Unterweisungspflichten nach Kap. 1.3 ADR bzw. Kap. 1.3 IMDG-Code
- Praxisbeispiele

Referent: Jürgen Drews, Health & Safety Services, Ahlen

Weitere Informationen und Anmeldung: hier

Zuletzt bearbeitet von Simone Krismayr; 31.05.2023 13:35. Bearbeitungsgrund: Neue Termine