Nochmal Klasse 6.2 Klassifizierung
#3046
18.07.2005 08:46
|
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 20
VKS
OP
Spezi
|
OP
Spezi
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 20 |
Mir geht es hier um die Klassifizierung von Blut- und Urinproben (Diagnostische Proben...?)
Diese Proben werden auffälligen Verkehrsteilnehmern entnommen, um sie auf Alkohol resp. Drogen zu untersuchen.
Von den Probanten sind jedoch keine Gefährdungshinweise i.S. der 2.2.62.1.1 bekannt oder anzunehmen. D.h. aber ebenfalls auch, dass diese nicht gänzlich auszuschließen sind.
Eine vorherige Prüfung dahingehend ist nicht möglich.
Wie können diese Proben gefahrgutrechtlich eingeordnet werden?
Kann ich die Definition "Diagnostische Proben" welche im Gegensatz zur GGVSE 2003 noch in den Definitionen des 2.2.62..... zu finden waren, nun aus den Sondervorschriften 319 entnehmen?
Danke!
|
|
Re: Nochmal Klasse 6.2 Klassifizierung
[Re: VKS]
#3047
18.07.2005 09:24
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Winklhofer
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651 |
Guten Morgen, die Einstufung ist unter UN 3373 Diagnostische Proben vorzunehmen. Wenn Sie dann die Vorgaben der PI 650 einhalten, sind aus dem ADR keine weiteren Vorschriften zu beachten.
|
|
Re: Nochmal Klasse 6.2 Klassifizierung
[Re: VKS]
#3048
18.07.2005 12:48
|
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
G. Homann
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325 |
Hallo,
die Antwort von Herr Winklhofer ist völlig richtig. Falls die Proben allerdings per Post zur Laboranalyse versandt werden, sind die Regelungen zur Postbeförderung von ansteckungsgefährlichen Stoffen "Brief National" zu beachten. Diese beinhalten noch strengere Vorschriften als die P 650 im ADR (z.B. starre, bauartgeprüfte Außenverpackung, Angabe der TelNr. einer verantwortlichen Person,...)!
Gruß aus München Günther Homann
|
|
Re: Nochmal Klasse 6.2 Klassifizierung
[Re: Kontenak]
#3050
19.07.2005 09:04
|
Registriert: Oct 2004
Beiträge: 13
Christian Breuer
Mitglied
|
Mitglied
Registriert: Oct 2004
Beiträge: 13 |
Guten Morgen,
auch wenn es im Moment vielleicht noch ein bischen am Rande dieser "ADR" Diskussion ist, langfristig sieht die Perspektive für diese Klassifizierung solcher diagnostischen Proben wohl etwas anders aus, wenn man sich das letzte Addendum III der IATA-DGR durchliest.
In 3.6.2.2.3.6 wird genau der beschriebene Fall als Beispiel für ein "Patient specimen" aufgeführt und mit einer neuen, ich würde mal sagen etwas "reduzierten" Verpackungsanweisung bedacht. Versteht irgend jemand das auch so wie ich ?
Christian Breuer
|
|
Re: Nochmal Klasse 6.2 Klassifizierung
[Re: Christian Breuer]
#3051
19.07.2005 13:13
|
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
G. Homann
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325 |
Hallo Herr Breuer,
habe das Addendum III auch gelesen. Wenn mich meine engl. Sprachkenntnisse nicht völlig täuschen, haben Sie recht. Ich gehe davon aus, dass die Angleichung im ADR auch nicht mehr lange auf sich warten lässt (2007?). Bleibt nur abzuwarten, wann (und ob überhaupt) sich die Post dieser Regelung anschließt. Sie kennen ja die Problematik mit der LHC als Haupt-Carrier des Nachtluftpostnetzes.
Gruß aus München Günther Homann
|
|
Re: Nochmal Klasse 6.2 Klassifizierung
[Re: VKS]
#3052
19.07.2005 17:02
|
Registriert: Jan 2005
Beiträge: 5
Uwe Wunderlich
Einsteiger
|
Einsteiger
Registriert: Jan 2005
Beiträge: 5 |
Hallo VKS, mir liegt der Standpunkt des Robert Koch Institutes im Vortrag vom 24. September 2004 vor (Symposium Ansteckungsgefährliche Stoffe im Gesundheitswesen) vor: Zitat: "Diagnostische Proben vom Menschen sind generell als potentiell infektiös zu betrachten! Empfehlung: Klassifizierung als Gefahrgut UN3373 und Verpackung nach P650. Die Anwendung des P650 befreit von allen weiteren Vorschriften des ADR (SV 319)" In dem von Ihnen beschriebenen Anwendungsbereich wird der Primärbehälter zumeist aus allgemeiner und zufälliger Labor-, Klinik- oder Praxisverwendung stammen, d. h. Sie können nicht immer verbindlich sicher sein, daß dieser einem Innendruck von 95 kPa/0,95 bar dicht widersteht. Ich empfehle in diesem Fall, vorschriftengerecht eine P650-Verpackung mit 95 kpa Innendruck geprüfter Sekundärverpackung einzusetzen. Weitere Fragen? Schicken Sie eine Email oder rufen Sie jederzeit gerne an: http://www.alexbreuer.de/fragen/fragen.htmHerzliche Grüße vom Steinhuder Meer Uwe Wunderlich
Zuletzt bearbeitet von Uwe Wunderlich; 19.07.2005 21:00.
|
|
Re: Nochmal Klasse 6.2 Klassifizierung
[Re: Uwe Wunderlich]
#3053
19.07.2005 18:34
|
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 20
VKS
OP
Spezi
|
OP
Spezi
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 20 |
Vielen Dank zunächst mal an alle!! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Es geht mir hier ganau um diese Problemkonstellation, nämlich die problematische Kriterienprüfung des 2.2.62.1.1 (... von denen bekannt oder anzunehmen ist...) und der Erleichterung in 2.2.62.1.5. Welcher Arzt oder welcher Verpacker kann den schon bei den beschriebenen Proben wissen, ob hier infektiöse Stoffe im Untersuchungsgut vorhanden sind (vorbehaltlich der Fälle, in denen ein Krankheitsbild bekannt ist)?
Kann ich denn dann den Weg gehen, im Sinne des Gedankens:
Ich weiß nicht was drin ist,
- also gehe ich von "gesundem Untersuchungsgut" aus, und nehme die 2.2.62.1.5 in Anspruch, oder
- und nehme die potentielle Gefahr an und klassifiziere nach Kategorie B, um sicher zu sein, mit der Konsequenz P650.
Wenn das, wie im 2.Fall beschrieben, vom RKI so gesehen wird, wäre ich mal an dieser Stellungnahme interessiert. Ist dieser Vortrag von dem Symposium denn irgenwo abgedruckt resp. zu erlangen? (speziell an Herr Wunderlich...)
Danke ans Steinhuder Meer und an alle anderen...
|
|
Re: Nochmal Klasse 6.2 Klassifizierung
[Re: VKS]
#3054
20.07.2005 07:34
|
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
G. Homann
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325 |
Hallo VKS, die Vorträge des Symposiums in Wernigerode werden im Netz wahrscheinlich nicht eingestellt sein. Die wesentlichen Aussagen zur hier gestellten Problematik der Klassifizierung von Proben, die von Patienten ohne konkreten Krankheitsverdacht entnommen wurden, finden sich allerdings in einer Veröffentlichung des RKI! Sie ist auf der Seite der Bundesärztekammer unter folgendem Link abrufbar: Bundesärztekammer Der gesuchte Passus steht unter der Überschrift "Diagnostische Proben" nach der Strichaufzählung. Anzumerken wäre noch, dass der Artikel zwar aus der Zeit des ADR 2003 stammt, meines Wissens gibt es seitens des RKI aber noch keinen Richtungswechsel in dieser grundsätzlichen Aussage! Ich hoffe, damit etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben! Gruß aus München Günther Homann
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|