In 2.2.8.3 ADR gibt es unter C5 (basische, anorganische flüssige Stoffe) zwei UN-Nummern mit offensichtlich gleicher Bedeutung <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" /> :
1719 Ätzender alkalischer flüssiger Stoff, N.A.G.
3266 Ätzender basischer anorganischer flüssiger Stoff, N.A.G.
Aufgrund der Definition von C5 ist hier eigentlich kein Unterschied zu erkennen (basisch ist eigentlich alkalisch).
Wann ist 1719 und wann 3266 zu verwenden?
Zuletzt bearbeitet von UHeins; 27.09.2002 09:32.