Trockeneis Versand
#30442
22.02.2021 10:11
|
Registriert: Feb 2007
Beiträge: 15
Promega
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Feb 2007
Beiträge: 15 |
Hallo Zusammen,
wir verschicken Reagenzien auf Trockeneis. Bei den Reagenzien handelt es sich nicht um gefährliche Güter. Muß der Karton - laut ADR 5.5.3.4.1 - mit Trockeneis oder mit Trockeneis als Kühlmittel gekennzeichnet sein?
Vielen Dank schon einmal für euere Hilfe.
|
|
Re: Trockeneis Versand
[Re: Promega]
#30444
22.02.2021 12:35
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,042
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,042 |
Hallo, Muß der Karton - laut ADR 5.5.3.4.1 - mit Trockeneis oder mit Trockeneis als Kühlmittel gekennzeichnet sein? Du musst nicht nur den Absatz 5.5.3.4.1 einhalten, sondern den Abschnitt 5.5.3, natürlich nur dass was für Dich zutrifft. Auf das Versandstück selbst kannst Du schreiben "KOHLENDIOXID, FEST" oder "TROCKENEIS", da es bei Dir um keinen gefährlichen Stoff geht, trifft der Satz "Versandstücke, die gefährliche Güter für die Kühlung oder Konditionierung enthalten,....." nicht zu.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Trockeneis Versand
[Re: Gerald]
#30446
22.02.2021 12:44
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,665
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,665 |
Hallo, Gerald: UN 1845 und "mit Ausnahme von".. Oder sehe ich da was falsch? Gruß M.A.T.
|
|
Re: Trockeneis Versand
[Re: M.A.T.]
#30449
22.02.2021 13:21
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,042
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,042 |
Hallo M.A.T., UN 1845 und "mit Ausnahme von".. Entweder ich stehe auf dem Schlauch oder ich weis nicht , was ich mit Deinem Hinweis anfangen soll.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Trockeneis Versand
[Re: Gerald]
#30450
22.02.2021 13:49
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,665
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,665 |
Müßte nicht die Beschriftung "Trockeneis als Kühlmittel" auf dem Versandstück sein, auch wenn 1845 ansonsten freigestellt ist? Gruß M.A.T.
|
|
Re: Trockeneis Versand
[Re: M.A.T.]
#30451
22.02.2021 13:55
|
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 384
Nico
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 384 |
Müßte nicht die Beschriftung "Trockeneis als Kühlmittel" auf dem Versandstück sein, auch wenn 1845 ansonsten freigestellt ist? Gruß M.A.T. Hallo MAT, im ADR 2021 hat sich was geändert. "Als Kühlmittel" wird nur noch angeführt, wenn das Trockeneis zur Kühlung von Stoffe genutzt wird. Gruss aus dem Nachbarland Nico
Zuletzt bearbeitet von Nico; 23.02.2021 15:09. Bearbeitungsgrund: Richtigstellung
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
|
|
Re: Trockeneis Versand
[Re: Gerald]
#30452
22.02.2021 14:12
|
Registriert: Feb 2007
Beiträge: 15
Promega
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Feb 2007
Beiträge: 15 |
Hallo Gerald,
vielen herzlichen Dank für die Info sowie Deine schnelle Hilfe hierbei.
Viele Grüße aus Walldorf
|
|
Re: Trockeneis Versand
[Re: Nico]
#30453
22.02.2021 14:31
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,665
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,665 |
Danke, Gerald und Nico. Da war ich doch glatt im geltenden und nicht im freiwilligen ADR unterwegs. Ok, 2021 braucht der Zusatz nicht mehr drauf. Was für ein Sicherheitsgewinn. Aber: nach meiner Lesart muß der Zusatz drauf, wenn nicht Trockeneis sondern ein anderes Gefahrgut zur Konditionierung etc. benutzt wird. Gruß M.A.T.
|
|
Re: Trockeneis Versand
[Re: M.A.T.]
#30454
22.02.2021 15:05
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,042
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,042 |
Hallo M.A.T., Was für ein Sicherheitsgewinn. Ich würde das nicht unterschätzen, denn im ADR 2019 stand "Sondervorschriften für Versandstücke, Fahrzeuge und Container mit Stoffen, die bei der Verwendung zu Kühl- oder Konditionierungszwecken ein Erstickungsrisiko darstellen können (wie Trockeneis (UN 1845), ......" Im ADR 2021 steht jetzt; "Sondervorschriften für die Beförderung von Trockeneis (UN 1845) und für Versandstücke, Fahrzeuge ...". Jetzt ist es besser erklärt, wie dieser Abschnitt 5.5.3 gemeint ist, da beim ADR 2019 es nicht so eindeutig im Abschnitt 5.5.3 stand, zumal in Absatz 5.5.3.1.1 im letzten Satz stand: "Für die Beförderung von UN 1845 finden die übrigen Vorschriften des ADR/RID keine Anwendung."Und es hatte in der Zwischenzeit sehr viele Unfälle bzw. Zwischenfälle bei der reinen Beförderung von Trockeneis UN 1845 gegeben. So manchen Anwender, war die Gefahr welche von Trockeneis ausgeht, gar nicht bewusst. Im meinen Schulungen ist so mancher Lehrgangsteilnehmer etwas blass geworden, als ich das Thema "Trockeneis" behandelt habe. Leider musste ich aber auch feststellen, dass so mancher Händler kein Merkblatt im Bezug des Verhalten bei der Beförderung von Trockeneis dem Kunden mitgegeben hat. Ich denke mal, im ADR 2021 ist der Abschnitt eindeutiger gefasst, was bei der Beförderung von Trockeneis bzw. Stoffen, die bei der Verwendung zu Kühl- oder Konditionierungszwecken ein Erstickungsrisiko darstellen ... zu beachten ist!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Trockeneis Versand
[Re: Nico]
#30455
23.02.2021 08:26
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,622
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,622 |
Müßte nicht die Beschriftung "Trockeneis als Kühlmittel" auf dem Versandstück sein, auch wenn 1845 ansonsten freigestellt ist? Gruß M.A.T. Hallo MAT, im ADR 2021 hat sich was geändert. "Als Kühlmittel" wird nur noch angeführt, wenn das Trockeneis zur Kühlung gefährlicher Stoffe genutzt wird. Gruss aus dem Nachbarland Nico Den Kommentar habe ich nicht verstanden... "5.5.3.4.1 Versandstücke, die Trockeneis (UN 1845) als Sendung enthalten, müssen mit der Angabe <<KOHLENDIOXID, FEST>> oder <<TROCKENEIS>> gekennzeichnet sein; Versandstücke, die gefährliche Güter für die Kühlung oder Konditionierung enthalten, müssen mit der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 2 angegebenen Benennung dieser gefährlichen Güter, gefolgt von dem Ausdruck <<ALS KÜHLMITTEL>> bzw. <<ALS KONDITIONIERUNGSMITTEL>> gekennzeichnet sein" Wenn nur Trockeneis ohne alles verschickt wird, bekommt das Versandstück die Kennzeichnung "TROCKENEIS" (früher hätte man interpretieren können, dass der Zusatz "ALS KÜHLMITTEL" hinzu müsste). Warum man hier die UN-Nummer nicht angeben muss, müsste man die wichtigen unwissenden Damen und Herren bei der WP.15 fragen... Wenn Nicht-Gefahrgut mit Trockeneis gekühlt wird, bekommt das Versandstück nach meiner Auffassung aber weiterhin die Kennzeichnung "TROCKENEIS ALS KÜHLMITTEL". Für mich wurde nur der Passus, wenn Trockeneis (allein) als Sendung befördert wird, klar gestellt und dort bleibt logischerweise der Zusatz "ALS KÜHLMITTEL" weg, weil das Trockeneis dann ja nichts kühlt (maximal sich selbst ;-) ) sondern allein befördert wird. Die fehlende Forderung nach der UN-Nummer in diesem Fall wäre aber diskutabel.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 25.02.2021 10:59. Bearbeitungsgrund: Korrektur
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|