geprüfte Verpackung für Flüssigkeiten
#2988
01.07.2005 13:54
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Gitta Krämer
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Guten Tag, Experten,
1. Frage Darf ich ein geprüftes Gebinde mit der Zulassung UN/1A2/Y/13/S..... auch für Flüssigkeiten nehmen, vorausgesetzt, die Flüssigkeit verträgt sich mit dem Material? "S" in der Codierung heißt ja eigentlich für feste Stoffe und lt. ADR 6.1.3.1 d) muß bei flüssigen Stoffen nicht das "S" sondern ein Prüfdruck stehen.
Logischerweise würde ich dann bei "S" keine Flüssigkeit einfüllen, aber die Gefahrgutvorschriften sind leider nicht immer logisch.
Gibt es eine Textstelle, wo steht, daß in "S" nur Fest rein darf?
2. Frage Kennt jemand einen Hersteller für Kunststoffeimer mit UN oder ADR-Zulassung?
Schöne Grüße aus Brandenburg Gitta Krämer
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Re: geprüfte Verpackung für Flüssigkeiten
[Re: Gitta Krämer]
#2989
01.07.2005 16:21
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Bernd Gonschior
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Hallo Frau Krämer,
zu Frage 1. Eine Fundstelle aus der explizit hervorgeht, dass in eine "S"-kodierte Verpackung keine gefährlichen Flüssigkeiten eingefüllt werden darf, ist mir nicht bekannt. Andererseits ist eine derartige Fundstelle auch nicht wirklich notwendig, da nur in Gebinde, die mit Erfolg einer Flüssigkeitsdruckprüfung unterzogen worden sind, gefährliche Flüssigkeiten eingefüllt werden dürfen. Derartige Gebinde sind, wie sie sicherlich wissen, erkennbar daran, dass in der Kodierung die maximal zulässige relative Dichte mit aufgeführt ist.
Es grüßt Bernd Gonschior
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Re: geprüfte Verpackung für Flüssigkeiten
[Re: Bernd Gonschior]
#2990
04.07.2005 06:31
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G. Homann
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Hallo zusammen,
aus meiner Sicht ist die gesuchte Fundstelle im ADR 6.1.3.1 d):
"entweder aus dem Buchstaben "S", wenn die Verpackung für feste Stoffe oder Innenverpackungen Verwendung findet, oder, wenn die Verpackung (ausgenommen zusammengesetzte Verpackungen) für flüssige Stoffe Verwendung findet und mit Erfolg einer Flüssigkeitsdruckprüfung unterzogen worden ist, aus der Angabe des Prüfdrucks in kPa, abgerundet auf die nächsten 10 kPa;
Also, bei "S" nur feste Stoffe oder flüssige in Innenverpackungen!
Gruß aus München Günther Homann
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Re: geprüfte Verpackung für Flüssigkeiten
[Re: G. Homann]
#2991
04.07.2005 11:26
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Rupert
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Hallo ! Ich schliesse mich auch der Meinung von Hr. Homann an. Aber es spricht nichts dagegen, dass so ein Eimer zwei Verpackungscode aufgedruckt bekommt - einen für Feststoffe - und einen für Flüssigkeiten. Habe diese z.B. schon bei Kartons gesehen die für jede Verpackungsgruppe gesondert geprüft worden sind. Zur 2. Frage: alle Verpackungshersteller mal anfragen...
Gruß Rupert
Have a nice day!
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Re: geprüfte Verpackung für Flüssigkeiten
[Re: Rupert]
#2992
04.07.2005 15:17
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Gitta Krämer
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OP
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Dankeschön für die Meldungen,
da scheint das Gefahrgutrecht ja doch mal logisch zu sein, wo "S" draufsteht, darf nur "Solid" rein.
Viele Verpackungshersteller haben wir schon angefragt, leider haben die den UN-geprüften Kunststoffeimer für Flüssigkeiten noch nicht erfunden. Konnte ja sein, daß jemand einen Geheimtip hat.
Grüße aus Brandenburg Gitta Krämer
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