Hallo KollegInnen,
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
wie ist das jetzt nun mit der Kennzeichnung, wenn ich eine folierte Palette mit nur LQ-Verpackungen habe ?
Ich habe firmenintern die Information so bekanntgeben, dass eine solche Palette nicht mit "UMVERPACKUNG" gekennzeichnet werden muss/braucht.
Ich begründe meine Entscheidung auf: 3.4.x: ...gelten, sofern in diesen Kapitel nichts anders vorgeschrieben ist, die Vorschriften der übrigen Kapitel des ADR nicht für die Beförderung dieses Stoffes....
Dann insbesondere auf 3.4.7 wo auch nicht auf 5.1 verwissen wird und auch auf 1.1.3.4.2
Nun habe ich gerade eine Information (von einer bekannten österr. Firma die sich mit Gefahrgut beschäftigt) bekommen wonach solche Umverpackung auch mit "UMVERPACKUNG" gekennzeichnet werden müssen......
Liege ich mit meiner Ansicht richtig, oder doch falsch ??
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Gruß
Rupert