Kennzeichnung Mulde
#29186
13.07.2020 08:01
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Der Schwarzwälder
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Hallo Gefahrgutgemeinde
bin noch ziemlich neu im Bereich gefährliche Abfälle. Letzte Woche hat ein Entsorger bei uns ein gefüllte Mulde mit UN 3509, 9, leere ungereinigte Verpackungen, mit Rückständen der Klasse 3. Die Mulde war mit Gefahrzettel Klasse 9 und Umwelt markiert. Der Fahrer des Entsorgers hat bei der Abholung den Verlader genötigt diese Kennzeichen wieder zu entfernen, mit der Bemerkung, dass eine Kennzeichnung nicht erforderlich ist. Im Beförderungspapier wurde die richtige Bezeichnung des Abfalls verwendet. Hatte der Fahrer Recht ?
Grüße aus dem Schwarzwald
Peter
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Re: Kennzeichnung Mulde
[Re: Der Schwarzwälder]
#29189
13.07.2020 12:04
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Gerald
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Hallo Peter, Wenn Du bei UN 3509 die Sonderforschrift 663 nutzt, hat er Recht. Du musst aber die Vorgaben der SV 663 einhalten, denn damit würde die Bemerkung in der SV 663 : "...Die übrigen Vorschriften des ADR/RID finden Anwendung." zutreffen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Kennzeichnung Mulde
[Re: Gerald]
#29201
13.07.2020 16:47
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UM
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Wenn die Mulde ein Container ist, fällt dies leider unter dem Begriff „Lose Schüttung“. Dann wäre das ein voll kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransport. Der Fahrer liegt dann nicht richtig. Falls die Mulde aber ein verkappter IBC ist, wäre das ein Stückguttransport und nach BK 4 eine entsprechende Befreiung/ Erleichterung anwendbar.
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Re: Kennzeichnung Mulde
[Re: UM]
#29202
13.07.2020 17:49
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Gerald
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Hallo, die Mulde ein Container ist, fällt dies leider unter dem Begriff „Lose Schüttung“. Wie kommst Du drauf??? In der Sondervorschrift 663 steht: "....zusammen in denselben Container, dasselbe Fahrzeug oder denselben Schüttgut-Container verladen werden...." und der Eintrag unter Bemerkung (siehe mein Beitrag) gilt für dieses dann auch!!! Das ist ja nun mal der Vorteil der Sondervorschrift 663, hat uns vor vielen Ungereimtheiten im Bezug Entsorgung von Verpackungen, Großverpackungen oder Großpackmittel (IBC) oder Teile bewahrt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Kennzeichnung Mulde
[Re: Gerald]
#29204
14.07.2020 06:47
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Der Schwarzwälder
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Guten Morgen Gerald,
ich habe das Beförderungspapier nochmals gecheckt und es ist darauf kein Hinweis auf SV 663 zu finden. Somit ist die Mulde kennzeichnungspflichtig ?
Danke und Grüße
Peter
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Re: Kennzeichnung Mulde
[Re: Der Schwarzwälder]
#29207
14.07.2020 09:26
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Claudi
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Hallo,
die Anwendung der SV663 muss nicht schriftlich vermerkt werden, aber:
in der Bemerkung am Ende von SV 663 steht: Die übrigen Vorschriften des ADR finden Anwendung.
D.h. ich habe gewisse Erleichterungen im Text der SV 663, der ganze Rest des ADR gilt.
Wenn ich also UN3509 in loser Schüttung befördere (was geht, da in Spalte 17 Gefahrgutliste VC2 und AP10 vermerkt sind, man kann auch eine BK2-Mulde nehmen, muss aber nicht), muss ich den Container (die Mulde) auch entsprechend mit Großzettel 9, Fisch&Baum, WT mit 90/3509 kennzeichnen/markieren. Das ganze ist ein kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransport, ADR-Schein, volle Ausrüstung.
Der Fahrer hat also nicht Recht.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 14.07.2020 09:26.
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Re: Kennzeichnung Mulde
[Re: Claudi]
#29214
14.07.2020 12:41
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Gerald
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Hallo Claudi, Wenn ich also UN3509 in loser Schüttung befördere (was geht, da in Spalte 17 Gefahrgutliste VC2 und AP10 vermerkt sind, EndschuldigungIch habe meinen Beitrag noch mal geändert, da Du vollkommen recht hast. Ich habe den Satz unter Bemerkung falsch gelesen, wie es in meinen Beitrag zu M.A.T. steht. Sorry! Bei der nächsten Tagung im September ist bei UN 3509 eine Änderung geplant, die Frage ist nur, kommt es noch ins ADR 2021 oder erst ins ADR 2023, sollte es erst 2023 kommen, gehe ich mal davon aus, dass es vielleicht eine Multilaterale Vereinbarung geben könnte.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 14.07.2020 13:49. Bearbeitungsgrund: Lesefehler unter Bemerkung und damit Beitrag angepasst.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Kennzeichnung Mulde
[Re: Gerald]
#29216
14.07.2020 12:56
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, Ihr Zitat lese ich aber genau andersrum: "die übrigen Vorschriften gelten". Und nicht "die übrigen Vorschriften gelten nicht". Oder hänge ich gerade irgendwo? Gruß M.A.T.
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Re: Kennzeichnung Mulde
[Re: M.A.T.]
#29219
14.07.2020 13:46
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Gerald
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Hallo M.A.T., "die übrigen Vorschriften gelten". Den Satz habe ich total falsch gelesen, denn es steht Die übrigen Vorschriften des ADR/RID finden Anwendung. Denn meistens steht bei Hinweisen bzw. Bemerkungen "finden keine Anwendung"! Ja, man sollte schon genau lesen und nicht fotografisch!!! Sorry.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Kennzeichnung Mulde
[Re: Gerald]
#29220
14.07.2020 14:15
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UM
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Glückauf zusammen, nun habe ich wieder ein wenig Zeit... Das kann/ ist jedem schon passiert...
Für die Abfallsammlung und Logistik in den Betrieben ist die SV 663 gerade bei der losen Schüttung eine echte Erleichterung. Ich empfehle ein Abwicklung mit Checkliste und sauberer Dokumentation.
Mit freundlichem Glückauf
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