Transport von Desinfektionsmittel
#28843
06.05.2020 13:31
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kurste
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Hallo!
Ich hätte eine kurze Frage - bei uns in der Firma soll eine Desinfektionsmittel in jedes Auto (PKW).
Desinfektionsmittel (Flasche mit 250 ml) ist lt. Ziffer 14 Sicherheitsdatenblatt:
UN 1170, VP II
Kann man sich hier auf SV 601 berufen?? Sind das pharmazeutische Produkte??
SV 601: Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
Danke für eure Hilfe.
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Re: Transport von Desinfektionsmittel
[Re: kurste]
#28844
06.05.2020 13:42
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Gerald
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Hallo kurste, Kann man sich hier auf SV 601 berufen?? Ja, aber Du könntest auch den Unterabschnitt 1.1.3.1 a) bzw. c) nutzen. Kommt auf die Art der Beförderungsdurchführung an. Übrigens ich habe schon immer eine Flasche Desinfektionsmittel im Auto!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Transport von Desinfektionsmittel
[Re: Gerald]
#28846
06.05.2020 14:34
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kurste
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Super - danke für deine Hilfe.
Wobei,
1.1.3.1 a) = Privatpersonen - es handelt sich um Vertreter - also kein Thema 1.1.3.1 c) = Handwerkerbefreiung - " in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit - dürfte auch nicht funktionieren, oder??
Danke nochmals für deine rasche Antwort.
Lg
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Re: Transport von Desinfektionsmittel
[Re: kurste]
#28847
06.05.2020 15:17
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Gerald
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Hallo kurste, dürfte auch nicht funktionieren, oder?? Warum nicht, denn es steht in Unterabschnitt 1.1.3.1 c) "Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie ...". Und da Fällt der Vertreter meiner Meinung nach mit darunter, auch wenn er explizit nicht genannt ist.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Transport von Desinfektionsmittel
[Re: Gerald]
#28851
07.05.2020 00:27
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DJSMP
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Hallo zusammen, die Thematik Vertreter/Verkäufer wurde schon häufig diskutiert. Ich sehe hier die Anwendung der Handwerkerregel kritisch, gerade "wenn er noch was beim Kunden dort lässt." Das ist für mich eine Versorgung, die nicht unter die Regel fällt. Wie in einem anderen Beitrag schon ausgeführt, haben wir bei unseren Kunden die sogenannte "LQ-Kiste" bei den Verkäufern/Vertretern mit PKW im Einsatz. Das ist eine Box aus Kunststoff doer Metall mit verschließbarem Deckel (Bajonett- oder Klickverschluss). Diese ist mit dem Kennzeichen für begrenzte Mengen und 2x Ausrichtungspfeilen versehen. Innen sind Polstermaterialien (Blasenfolie, Packpapier, whatever...) eingebracht. In diese Box kommt das ganze kleine Gedöns wie Spraydosen, Pumpfläschchen und Döschen rein (LQ muss vorher geprüft werden aber in der Regel darf jedes Gefäß ja wenigstens 1 L haben). Dann ist das Zeug ordentlich eingepackt und fliegt nicht lose durch das Auto, tropft nicht und die Kiste lässt sich im Kofferraum auch viel besser sichern als lose kleine Sprühfläschchen. Und das LQ hat auch auch gar nicht weh getan, weil der Herr Verkäufer/ Vertreter eh keine 30 kg anheben möchte. 
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Re: Transport von Desinfektionsmittel
[Re: DJSMP]
#28865
07.05.2020 13:23
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Gerald
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Hallo DJSMP, Ich sehe hier die Anwendung der Handwerkerregel kritisch, In der Ausgangslage stand "bei uns in der Firma soll eine Desinfektionsmittel in jedes Auto" und aus diesem Grund gehe ich schon von der Nutzung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) bzw. 1.1.3.1 c) aus. Das Kapitel 3.4 für eine Flasche sehe ich schon übertrieben. Das Desinfektionsmittel soll, wenn ich das richtig verstehe, von dem Außendienstmitarbeiter für den persönlichen Gebrauch genutzt werden, wenn er von einem Kunden o.ä. kommt. Ich habe wie gesagt schon immer so eine Flasche im Auto, vor allen Dingen, wenn ich unterwegs mal eine Toilette auf der Autobahn benutzen muss. Und manchmal sehen diese entsprechend aus. Bei Mustern für Kunden, da ist Dein Vorschlag vollkommen in Ordnung:
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Transport von Desinfektionsmittel
[Re: Gerald]
#28870
07.05.2020 16:33
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kurste
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Hallo Gerald,
genau so wie du es verstanden hast ist es. Jeder Außendienstmitarbeiter hat jetzt so eine Flasche mit Desinfektionsmittel mit. Und nach genauem Studium (und deiner Hilfe) von 1.1.3.1 c) find ich auch, das diese Regelung Anwendung finden kann. Wir brauchen ja zum Ausführen unserer Tätigkeiten die Desinfektionsmittel - wegen der Hygienemaßnahmen.
Danke nochmals für eure rasche Hilfe.
Lg
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Re: Transport von Desinfektionsmittel
[Re: Gerald]
#28876
07.05.2020 17:25
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DJSMP
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Gut, ich sollte lieber genauer lesen und nicht erst beim zweiten Beitrag beginnen. Asche auf mein Haupt. Dann habt ihr natürlich vollkommen!
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