Transport Lithiumbatterien in mobiler Ladelösung
#28731
20.04.2020 08:57
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Hoffrob
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Moin,
in einem Projekt meiner Hochschule entwickeln wir gerade eine mobile Ladestation für E-PKW. Die Station würde dabei fest auf einen Anhänger aufgebaut und mit Second-Life Lithium-Ion Batterien aus alten E-PKW betrieben werden. Meine Frage wäre jetzt, ob die Batterien in dem eingebauten Zustand als Gefahrgut nach UN 3481 gelten und/oder ob es Sondervorschriften gibt die uns den Transport erleichtern.
Schonmal vielen Dank!
Grüße Robert
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Re: Transport Lithiumbatterien in mobiler Ladelösung
[Re: Hoffrob]
#28732
20.04.2020 09:01
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Nico
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Hallo Robert,
wenn ich das richtig verstanden habe, werden die Lithiumbatteiren dazu genutzt über das Ladegerät andere E-PKW aufzuladen? Quasi eine große Powerbank? Dann würde es sich aber um UN 3480 handeln. Nur weil die Batterien auf einen Anhänger verbaut werden, werden sie nicht zu UN 3481. UN3481 wäre es, wenn die Batterien dazu dienen etwas auf dem Anhänger mit Strom zu versorgen.
lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Transport Lithiumbatterien in mobiler Ladelösung
[Re: Hoffrob]
#28733
20.04.2020 10:05
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Skypainter
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Moin,
Die Station würde dabei fest auf einen Anhänger aufgebaut und mit Second-Life Lithium-Ion Batterien aus alten E-PKW betrieben werden. Meine Frage wäre jetzt, ob die Batterien in dem eingebauten Zustand als Gefahrgut nach UN 3481 gelten und/oder ob es Sondervorschriften gibt die uns den Transport erleichtern.
Hallo Robert, wie Nico schon geschrieben hat, wäre es UN 3480. Die Batterien geben ja nicht die Leistung in eine "Ausrüstung" ab, in die sie eingebaut sind und betreiben sie damit, sondern sie geben die Leistung ab. Also wie schon geschrieben, eine große Powerbank. Jetzt kommt aber das Problem. Definiere mal Second-Life Batterien. Es sind Batterien, die nicht mehr auf der Höhe ihrer Leistungsfähigkeit sind. Damit würden sie die Vorgaben der Tests gemäß UN 38.3 (100% Ladung bzw. 50% der Ladung nach 25 Zyklen (T6)) nicht mehr einhalten. Und gemäß SV 376 müssten diese dann als defekt eingestuft werden und gemäß P908 bzw. LP 906 verpackt werden. Dann mal viel Spaß. Skypainter
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
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Re: Transport Lithiumbatterien in mobiler Ladelösung
[Re: Skypainter]
#28734
20.04.2020 14:17
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StefanMUC1
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Diese SV kommt auch in Betracht.
669 Ein Anhänger, der mit einer Einrichtung ausgerüstet ist, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff oder einer Einrichtung zur Speicherung und Erzeugung elektrischer Energie angetrieben wird und die für die Verwendung während einer Beförderung vorgesehen ist, die von diesem Anhänger [als Teil einer Beförderungseinheit] durchgeführt wird, muss der UN-Nummer 3166 oder 3171 zugeordnet werden und unterliegt den für diese UN-Nummern geltenden Vorschriften, wenn er auf einem [Fahrzeug] {Wagen} als Ladung befördert wird, vorausgesetzt, der Fassungsraum der Behälter, die flüssigen Brennstoff enthalten, ist nicht größer als 500 Liter.
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Re: Transport Lithiumbatterien in mobiler Ladelösung
[Re: StefanMUC1]
#28735
20.04.2020 14:47
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Registriert: Mar 2018
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Nico
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Diese SV kommt auch in Betracht.
669 Ein Anhänger, der mit einer Einrichtung ausgerüstet ist, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff oder einer Einrichtung zur Speicherung und Erzeugung elektrischer Energie angetrieben wird und die für die Verwendung während einer Beförderung vorgesehen ist, die von diesem Anhänger [als Teil einer Beförderungseinheit] durchgeführt wird, muss der UN-Nummer 3166 oder 3171 zugeordnet werden und unterliegt den für diese UN-Nummern geltenden Vorschriften, wenn er auf einem [Fahrzeug] {Wagen} als Ladung befördert wird, vorausgesetzt, der Fassungsraum der Behälter, die flüssigen Brennstoff enthalten, ist nicht größer als 500 Liter.
Hallo Stefan, Aber so wie es oben beschrieben ist würde ich nicht rauslesen, dass während der Beförderung der Anhänger mit der Batterie angetrieben wird oder für die Verwendung während der Beförderung vorgesehen ist? Für mich ist das eine große mobile Powerbank die zu den Fahrzeugen gefahren wird und dann dort steht um extern ein anderes Fahrzeug aufzuladen. Der Anhänger wird nicht durch die Batterie betrieben und ist daher nicht UN 3166 oder UN 3171. Die Batterie wird lediglich auf dem Anhänger angebracht um leicht zu den Fahrzeugen transportiert werden zu können. Vielleicht wenn ein E-Auto irgendwo liegenbleibt, damit man es wieder mit "Saft" versorgen kann? lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Transport Lithiumbatterien in mobiler Ladelösung
[Re: Nico]
#28736
20.04.2020 20:55
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Hoffrob
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Hallo Nico,
genau, die Ladestation wird als Energiespeicher fest auf dem Anhänger montiert um ihn nachher bei Veranstaltungen als Lademöglichkeit nutzen zu können (große Powerbank).
@Skypainter Wir benutzen mehrere Zellenmodule wo Überwachungs-/Fehlerschutzeinrichtungen vom Werk schon eingebaut und (als diese noch Neuteile waren) geprüft wurden. Soweit ich das verstanden habe müssten laut UN38.3.2.2 Batteriemodule die geschlossen aus dem Modulverbund des PKW-Unterbodens entnommen wurden und weniger als 20% ihrer Nennkapazität verloren haben keinen Neuprüfungen unterzogen werden.
Ist das korrekt?
vielen Dank für die schnellen Antworten und Korrekturen!
Gruß Robert
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Re: Transport Lithiumbatterien in mobiler Ladelösung
[Re: Hoffrob]
#28737
21.04.2020 10:36
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Nico
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Hallo Nico,
genau, die Ladestation wird als Energiespeicher fest auf dem Anhänger montiert um ihn nachher bei Veranstaltungen als Lademöglichkeit nutzen zu können (große Powerbank).
Gruß Robert Ich hab da gestern gar nicht dran gedacht, aber es gibt ja noch eine UN-Nummer 3536 LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGS- EINHEITEN EINGEBAUT, Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien Die SV 389 definiert es wie folgt: Diese Eintragung gilt nur für Güterbeförderungseinheiten, in denen Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium- Metall-Batterien eingebaut sind und die nur dafür ausgelegt sind, Energie ausserhalb der Einheit bereitzu- stellen. Die Lithiumbatterien müssen den Vorschriften des Absatzes 2.2.9.1.7 a) bis g) entsprechen und die Systeme enthalten, die für die Verhinderung einer Überladung oder Tiefentladung der Batterien erforderlich sind. Die Batterien müssen sicher am Innenaufbau der Güterbeförderungseinheit befestigt sein (z. B. in Gestel- len oder Schränken), so dass bei Stössen, Belastungen und Vibrationen, die normalerweise während der Beförderung auftreten, Kurzschlüsse, eine unbeabsichtigte Bedienung und nennenswerte Bewegungen in der Güterbeförderungseinheit verhindert werden. Gefährliche Güter, die für den sicheren und ordnungsge- mässen Betrieb der Güterbeförderungseinheit erforderlich sind (z. B. Feuerlöschsysteme und Klimaanla- gen), müssen in der Güterbeförderungseinheit ordnungsgemäss befestigt oder eingebaut sein und unter- liegen nicht den übrigen Vorschriften des ADR. Gefährliche Güter, die für den sicheren und ordnungsge- mässen Betrieb der Güterbeförderungseinheit nicht erforderlich sind, dürfen nicht in der Güterbeförde- rungseinheit befördert werden. Die Batterien in der Güterbeförderungseinheit unterliegen nicht den Vorschriften für die Kennzeichnung oder Bezettelung. Die Güterbeförderungseinheit muss auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit orangefar- benen Tafeln in Übereinstimmung mit Unterabschnitt 5.3.2.2 und mit Grosszetteln (Placards) in Überein- stimmung mit Unterabschnitt 5.3.1.1 versehen sein.
Ich hab iimmer noch leicht Fragezeigen bei der UN-Nummer in den Augen, weil ich mir darunter nichts vorstellen kann. Auf einer Konferenz wurde seitens eines Vortragenden mal von "Energielieferanten auf Festivals" gesprochen, daher bin ich nun nach deiner Aussage wieder auf die UN-Nummer gekommen. Ein Anhänge dient ja noralerweise zur Beföderung von Gütern? Hier kann aber sich nohc jemand anderer was dazu sagen ob die UN-Nummer eventuell passen würde Gruß aus dem kühlen und dennoch sonnigen Wien Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Transport Lithiumbatterien in mobiler Ladelösung
[Re: Nico]
#28738
21.04.2020 10:50
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Skypainter
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Ich hab da gestern gar nicht dran gedacht, aber es gibt ja noch eine UN-Nummer 3536 LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGS- EINHEITEN EINGEBAUT, Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien
Hallo Nico, hier beißt sich nur die Katze in den Schwanz. Ein Anhänger ist keine Güterbeförderungseinheit. Die ist definiert als: Ein Fahrzeug, ein Wagen, ein Container, ein Tankcontainer, ein ortsbeweglicher Tank oder ein MEGC. Dabei wurde eher an so etwas gedacht: Lithium ContainerFür auf den Anhänger geschnallte Lithiumbatterien passt das nicht.
Zuletzt bearbeitet von Skypainter; 21.04.2020 11:08.
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Re: Transport Lithiumbatterien in mobiler Ladelösung
[Re: Skypainter]
#28739
21.04.2020 11:58
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Nico
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Hallo Nico, hier beißt sich nur die Katze in den Schwanz. Ein Anhänger ist keine Güterbeförderungseinheit. Die ist definiert als: Ein Fahrzeug, ein Wagen, ein Container, ein Tankcontainer, ein ortsbeweglicher Tank oder ein MEGC. Dabei wurde eher an so etwas gedacht: Lithium ContainerFür auf den Anhänger geschnallte Lithiumbatterien passt das nicht. Halli Hallo, danke für die Erklärung. Wenn aber über den auf den Anghänge gebauten moblie Ladestation ein Schutzcontainer aufgesetzt wird, wäre es dann UN3536? lg Nico
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Re: Transport Lithiumbatterien in mobiler Ladelösung
[Re: Nico]
#28740
21.04.2020 13:40
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Skypainter
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Halli Hallo, danke für die Erklärung. Wenn aber über den auf den Anghänge gebauten moblie Ladestation ein Schutzcontainer aufgesetzt wird, wäre es dann UN3536? lg Nico
Hi Nico, auch mit Schutzcontainer wäre es immer noch ein Anhänger. Wenn du jetzt die Batterien in einen Container baust, der den allgemeinen Vorgaben entspricht und den Container dann auf einen Anhänger laden würdest, das wäre in Ordnung. Gruß Skypainter
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