P650 - Kennzeichen UN 3373 - Gute Frage ?!
#2857
02.05.2005 15:46
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Christian Breuer
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Sehr geehrte Damen und Herren,
eigentlich habe ich gedacht, es wäre mir klar, wie eine Verpackung für diagnostische Proben gekennzeichnet werden muss.
Jetzt aber die Frage: Welche Abmessungen muss die Raute des UN 3373 Symbols gemäß [color:"red"]ADR 2005[/color] haben ? Wenn es jemand weiss, wo steht das ?
Mir geht es NICHT um die Angaben in der IATA-DGR sonder nur um die Strassenvorschrift.
Christian Breuer
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Re: P650 - Kennzeichen UN 3373 - Gute Frage ?!
[Re: Christian Breuer]
#2858
02.05.2005 17:32
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Wilhelm Kassing
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Guten Tag Herr Breuer, gute Frage! Ich habe versucht eine Fundstelle zu finden – Fehlanzeige.
Allerdings geben die Abmessungen 2mm Linie und 6 mm Zeichengröße in der P650 einen Hinweis auf die Abmessungen des „Gefahrzettels“ wie er bei LQ Versandstücken angebracht werden muss. So dass man hier m. E. von einer Raute mit 100mm Kantenlänge ausgehen kann. Von Verkleinerungen oder evtl. Anbringung des Zettels mit Hilfe einer Schnur ist in diesem Zusammenhang nichts zu finden.
Nur meine Meinung!!
Wirklich gute Frage
Grüsse aus Wadern
Wilhelm Kassing
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Re: P650 - Kennzeichen UN 3373 - Gute Frage ?!
[Re: Wilhelm Kassing]
#2859
03.05.2005 07:06
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skassi01
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Guten Morgen Herr Breuer, Guten Morgen Herr Kassing,
ich schließe mich den Ausführungen meines Kollegen als solches an. In der Vorschrift P650 steht nicht wirklich was genaues. Allerdings ist unter (5), letzter Satz, die Mindestgröße der Außenverpackung mit 100 mm angegeben.
Ich! lese daraus, dass die Raute dann auch 100x100 mm betragen muss. Warum sollte sonst die Mindestgröße des Packstückes vorgeschrieben werden?!
Ansonsten konnte ich auch nichts näheres finden.
Grüße aus Darmstadt
Thomas Hein
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Re: P650 - Kennzeichen UN 3373 - Gute Frage ?!
[Re: skassi01]
#2860
03.05.2005 08:44
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G. Homann
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Guten Morgen zusammen,
ist ja wirklich eine interessante Frage! Herr Breuer fragt ja ausdrücklich nach der Vorschrift für den Straßentransport. Diese sagt leider nichts zu den Abmessungen des "Kennzeichens" aus, wenn man mal von den 2 bzw. 6 mm absieht. Ein Blick in die IATA ist da schon ergiebiger: "Die Markierung muss quadratisch, in einem Winkel von 45° (diamantförmig), mit einer Seitenlänge von 50 mm, ausgeführt sein." Meine Meinung dazu ist, dass im Sinne der fortschreitenden Harmonisierung der Vorschriften für die einzelnen Verkehrsträger hier für die Staße keine Extrawurst gewollt sein kann! Da in der P 650 ADR die Anbringung vor einem kontrastierenden Hintergrund vorgeschrieben ist, kann aus meiner Sicht auch nicht von einem Gefahrzettel im Sinne des ADR ausgegangen werden. Ein wesentlicher Anteil der diagnostischen Proben wird hierzulande ja durch die deutsche Post befördert und die richtet sich mit ihren Regelungen "Brief National" schließlich auch nach der IATA.
Gruß aus München Günther Homann
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Re: P650 - Kennzeichen UN 3373 - Gute Frage ?!
[Re: G. Homann]
#2861
11.05.2005 15:50
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Christian Breuer
OP
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OP
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Guten Tag die Herren,
vielen Dank für die konstruktiven Beiträge.
Ich versuche es in der Praxis mit folgender Logik: In der P650 (ADR) ist NICHTS vorgeschrieben, in der PI650 (IATA) steht 50 mm Seitenlänge, also spricht eigentlich nichts gegen eine Kennzeichnung im Einklang mit der IATA-DGR.
So hat man die P650, die PI650, die Versandvorschriften der Post und die Platzbeschränkungen aufgrund der geringen Größe der Verpackungen unter einen Hut gebracht.
Vielen Dank an alle !
Christian Breuer
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Re: P650 - Kennzeichen UN 3373 - Gute Frage ?!
[Re: Christian Breuer]
#2862
12.05.2005 09:01
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Anonym
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Anonym
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Hallo Frau Breuer,
Eines vorweg: Sie liegen mit Ihrer Schlussfolgerung völlig richtig. Grund für den Unterschied zwischen IATA DGR und RID/ADR/ADN ist, dass die IATA die vom UN-Expertenausschuss im Dezember 2004 getroffenen Entscheidungen unmittelbar umgesetzt hat. Für das RID/ADR/ADN kann dies allerdings aus völkerrechtlichen Gründen frühestens zum 1. Januar 2007 erfolgen. Im September 2005 wird die Gemeinsame RID/ADR/ADN-Tagung formell über die Harmonisierung mit der 14. Ausgabe der UN-Empfehlungen beraten. Folgender Textentwurf für den Absatz (4) der P 650 wird der Gemeinsamen Tagung unterbreitet:
"Das Kennzeichen muss die Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats (Raute) [mit einer Seitenlänge von mindestens 50 mm] [mit einer Mindestabmessung von 50 mm x 50 mm] haben; die Linie muss mindestens 2 mm breit sein und die Buch-staben und Ziffern müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 6 mm haben."
Jochen Conrad Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) Gryphenhübeliweg 30 CH - 3006 Bern
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Re: P650 - Kennzeichen UN 3373 - Gute Frage ?!
[Re: Christian Breuer]
#2863
17.05.2005 13:56
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G. Homann
Großmeister
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Großmeister
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Hallo zusammen,
während einer Gefahrguttagung letzte Woche habe ich Herrn Holzhäuser auf diese Problematik angesprochen. Seine Aussage deckt sich mit der von Herr Conrad! Also: Machen wir weiter wie bisher!!
Gruß aus München Günther Homann
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