Container Kennzeichnung
#2830
27.04.2005 19:48
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dev
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Hallo kann jemand mir eine klare aussage darüber wie ein Conatiner von außen zu kennzeichne ist. Es sind Gefahrgut der UN3082 Kl.9 VGIII und begrenzte Menge UN2735 Kl.8 VGIII verpackt. Beide Güter Palletiert, unten auf der Palette sind UN3082 kanister und auf den kanister sind UN2735 in Kartons.
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Re: Container Kennzeichnung
[Re: dev]
#2831
28.04.2005 08:32
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Bernd Gonschior
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Hallo dev,
der Container muss an den beiden Seiten und an den beiden Enden mit dem Kennzeichen der Klasse 9 gekennzeichnet werden (IMDG-Code 5.3.1.1.4.1). Im vorliegenden Fall keine Kennzeichnung für die begrenzten Mengen (IMDG-Code 5.3.2.4). Falls einer der Stoffe ein Meeresschadstoff ist, ist zusätzlich jeweils das "Marine Pollutant" Kennzeichen erforderlich (IMDG-Code 5.3.2.3).
Es grüßt Bernd Gonschior
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Re: Container Kennzeichnung
[Re: Bernd Gonschior]
#2832
28.04.2005 08:50
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dev
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Hallo Bernd, Vielen Dank für die Information.
Grüß Dev
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Re: Container Kennzeichnung
[Re: dev]
#2833
22.01.2009 16:31
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TCO
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Moin moin,
gibts es denn auch eine vorschrift für die ANORDNUNG der Placards am ÜberSeeCtr.?
lg
alex
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Re: Container Kennzeichnung
[Re: TCO]
#2834
29.01.2009 18:21
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Naymo
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Nun ja, gehen die Container in Richtung USA und werden dort evtl. noch auf die Bahn (Railroad) verladen, dann sollte man sich schon an die "Guideline of the Association of American Railroads (AAR)" halten. Gemäß Item 28 Point 3 heisst es dort:
"Side Hazardous Placards must be located at least 4 feet from the vehicle's bottom (container bottom) and at least 5 feet from the vehicle's end to ensure visibility. At least 1 foot from the top of the equipment".
Oder was halten die Container-Spezialisten davon??? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
**expect the unexpected**
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Re: Container Kennzeichnung
[Re: Naymo]
#2835
30.01.2009 11:40
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UHeins
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Völlig richtig! Zum besseren Verständnis hier das Foto eines Tankcontainers, der für die USA bestimmt ist:
Man beachte, dass das einzige Gefahrgut-Kennzeichen, welches sich in der unteren Hälfte des TC befindet, ein nur in Europa Benötigtes ist (orangefarbene Tafel mit Kemler-Zahl und UN-Nr.).
Alle anderen Gefahrgut-Kennzeichnungen - Notfallrufnummer, Technischer Name, UN-Nummer, Label - sind in der oberen Hälfte angebracht, damit sie auch auf US-amerikanischen Bahntragwagen mit hoher Seitenwand noch gut sichtbar sind.
Wegen der Anordnung der Aufkleber ist noch zu sagen, dass die Zettel nicht überlappen dürfen, sondern schön nebeneinander zu stehen haben!
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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Re: Container Kennzeichnung
[Re: UHeins]
#2836
06.02.2009 10:14
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Susann Miller
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... was mich irritiert sind die Placards 3 und 8, so sollten die doch wohl nicht aussehen, oder?
Herzliche Grüße aus Bayern Susann Miller
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Re: Container Kennzeichnung
[Re: Susann Miller]
#2837
06.02.2009 23:32
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Kay Schmauder
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.... dito...
Ohh hab ich wieder Bauchschmerzen wenn ich solche Bepper sehe. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Container Kennzeichnung
[Re: Kay Schmauder]
#2838
27.02.2009 10:14
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UHeins
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O.k. - ihr habt gewonnen. Es gibt einen neuen Satz Fotos, die "kontrollbeständig" sein sollten:
Und hier ein Foto, das den Containertransport auf klassischen amerikanischen Doppelstock-Wagen zeigt:
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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Re: Container Kennzeichnung
[Re: UHeins]
#2839
17.09.2009 12:26
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TCO
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Moin moin,
hab da mal ne frage.
Undzwar haben wir ein Ctr. gepackt der nach Xingang (China) gehen soll.
Dort drin waren Gesamt 9 pal. 8601 kg.
8 Pal. davon waren IMO 8 UN1824 8123 kg.
Wir haben nur das IMO 8 Placard ran gemacht weil eine Pal. normal gut drin ist.
Jetzt ist der Ctr. stehen geblieben und die WaPo sagt da hätte die UN nr auch
gelabet werden müssen da es über 4t einer Klasse ist.
Nun wollte ich mal wissen ob dies so richtig ist.
Da wir bislang nur die UNnr gelabet haben wenn es 9/9 Gefahrgutpaletten mit der gleichen Klasse waren.
gruß
Alex
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Re: Container Kennzeichnung
[Re: TCO]
#2840
17.09.2009 13:02
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exag
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Hallo Alex,
da haben die Wasserschützer Recht, genmäß 5.3.2.1.1 IMDG muss, wenn nur ein Gefahrgut geladen wurde und das nur einer UN Nummer zugeordnet ist, die UN Nummer zusätzlich angebracht werden. Und da, wie Du schreibst, die 9.Palette kein Gefahrgut war, muss die UN Nummer dran.
Gruß aus Lübeck Volker Utzenrath
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
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Re: Container Kennzeichnung
[Re: TCO]
#2841
21.09.2009 17:40
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Hoko1
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Hallo Alex, die Angabe einer UN - Nummer auf dem Ctr. ist erforderlich, wenn verpackte gefährliche Güter von mehr als 4000 kgs Bruttomasse, denen nur eine UN-Nummer zugeordnet wurde und die die einzigen gefährlichen Güter in der Beförderungseinheit sind. ( 5.3.2.1.1 IMDG ) Damit hat die WaPo leider Recht, da Sie nur 1 Gefahrgut mit einer UN - Nummer mit mehr als 4000 kgs Brutto in den Ctr. geladen haben. Gruß HoKo
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Re: Container Kennzeichnung
[Re: TCO]
#2842
23.09.2009 17:38
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Hoko1
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Hallo Alex, der Container muss mit einer UN - Nummer ( an allen 4 Seiten des Ctr.) versehen werden, wenn sich nur ein Gefahrgut im Container befindet, und dieses mehr als 4000 kgs brutto wiegt.( 5.3.2.1.1 IMDG - Code ) Somit hat die WaPo Recht Gruß HoKo
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Re: Container Kennzeichnung
[Re: Hoko1]
#30310
29.01.2021 08:28
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Kemal
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Hallo zusammen,
muss die die UN-Nummer angebracht werden, wenn zwei unterschiedliche UN-Nummern mit jeweils 4 t versendet werden?
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Re: Container Kennzeichnung
[Re: Kemal]
#30315
29.01.2021 17:03
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Jacob Madsen
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Hallo Kemal,
nein, siehe auch die Ausführungen von exag und hoko1. Wenn mehrere gefährliche Güter in einem Container verladen sind, egal in welcher Menge, gehört keine UN-Nr. an den Container.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Re: Container Kennzeichnung
[Re: Jacob Madsen]
#30855
05.05.2021 17:43
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paul
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Und wie sieht es mit dem technischen Namen aus? Muss dieser bei einem Gefahrgut auch auf den Container?
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Re: Container Kennzeichnung
[Re: paul]
#30857
06.05.2021 07:40
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heraldo
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...Hallo, siehe 5.3.2.01 imdg code 5.3.2.0.1 [Tanks, Schüttgut-Container, Güterbeförderungseinheiten]
Der richtige technische Name des Inhalts muss auf mindestens zwei Seiten der folgenden Einheiten dauerhaft angegeben sein:
.1 Tankgüterbeförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern, .2 Schüttgut-Container mit gefährlichen Gütern oder .3 allen anderen Güterbeförderungseinheiten, die nur ein verpacktes gefährliches Gut enthalten, für das kein Placard, keine UN-Nummer oder kein Kennzeichen für Meeresschadstoffe erforderlich ist. Alternativ kann die UN-Nummer angegeben werden. bleibt gesund
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Re: Container Kennzeichnung
[Re: heraldo]
#30866
07.05.2021 06:47
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paul
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D.h. Wenn alternativ die UN Nr angebracht wird braucht es keinen techn Namen ??
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Re: Container Kennzeichnung
[Re: paul]
#30867
07.05.2021 07:16
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heraldo
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