Hallo Roland,
Wie löse ich das Problem jetzt am besten?
Genauso, wie Du das in Deinem ersten Beitrag geschrieben hast
"Aufkleber mit Musterverpackung".
Ich bin ja in der Ausbildung nach Gefahrgut- bzw. Sprengstoffrecht tätig, und da führe ich natürlich Muster für die Ausbildung mit. Klar bin ich da meistens über neue Verpackungen gegangen, aber das Funktioniert nicht immer, deswegen steht dann auf der Verpackung "Muster" drauf. Auch habe ich von Herstellern Verpackungsmuster für UN-Nummern mit Beschriftung erhalten, auf welchen "Muster" draufsteht, sonst könnte es bei einer Kontrolle Probleme geben, vor allen Dingen bei Verpackungen von Klasse 7.
Da bei Verpackungen von z.B. UN 0027 Schwarzpulver oder UN 0509 / UN 0161 Treibladungspulver nach 1.SprengV §17 Absatz 1 Nummer 3
"eine elektronische lesbare Variante des Codes ...", welcher in Form eines Strichcodes oder DataMatrix-Code sein muss. Hier steht dann auf meinen Verpackungen "Muster", denn wie soll ich den Teilnehmern das sonst erklären.