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Re: Unterweisung 1.3 ADR Bußgeldandrohung !! [Re: Gerald] #27968 11.12.2019 07:53
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Das war auch nur ein Hinweis "unter uns" und sollte etwas meinen Ärger über diesen Passus der GGVSEB ausdrücken. Dazu gab es schon einmal einen anderen Thread.

Fehlende Einweisung des Fahrers [Re: DJSMP] #38157 04.02.2025 16:16
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Grüß Gott,
eine fehlende Einweisung wird nach meinem Eindruck selten sichtbar, hier fand ich einen Fall vom Januar.
Gruß
M.A.T.

Re: Fehlende Einweisung des Fahrers [Re: M.A.T.] #38171 05.02.2025 10:37
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Auch wenn laut des Schreiberlings "der Verdacht besteht, dass der Beförderer den noch unerfahrenen Fahrer nicht ordnungsgemäß eingewiesen" hätte, so hat das meiner Meinung nach nichts mit dem diskutierten Passus in der GGVSEB zu tun. Hier geht es ja um ein Unfallszenarion draußen. In der GGVSEB geht es um eine Einweisung in die Tankanlage des Kunden vor Ort.

Re: Fehlende Einweisung des Fahrers [Re: DJSMP] #38174 05.02.2025 10:58
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Hallo, DJSMP,
ich bezog mich auf die Unterweisung (1.3) des Fahrers ohne ADR-Schein bei Stückgut, nicht Tank. Einfach um zu zeigen, daß die Unterweisung nach 1.3 auch der Exekutive nicht unbekannt ist. ;-)
Gruß
M.A.T.

Re: Fehlende Einweisung des Fahrers [Re: M.A.T.] #38193 06.02.2025 15:43
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Jetzt habe ich es verstanden. :-)

Re: Unterweisung 1.3 ADR Bußgeldandrohung !! [Re: M.A.T.] #38214 08.02.2025 11:22
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moerser Offline
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo und willkommen!
Eine Schulung ist nach 1.3 ADR mindestens erforderlich für Sie und Ihre Mitarbeiter. Falls Sie nicht mindestens einen der Ausnahmetatbestände aus § 2 Gefahrgutbeauftragten-Verordnung geltend machen können (m.E. eher nein), müßten Sie oder ein Mitarbeiter (m/w/d ;)) auch eine Gb-Ausbildung nachweisen können.
In der Regel hilft Ihnen die örtliche IHK bei der Auswahl geeigneter Schulungsträger und berät auch, was zu tun ist.
Außerdem dürfte der MWV ein kompetenter Ansprechpartner sein und Material vorhalten.
Zu dem Behördenschreiben kann ich nur sagen, daß es mir keineswegs überzogen zu klingen scheint.
Die Schulungen haben den Zweck, 112-Anrufe zu vermeiden.

Viel Erfolg
M.A.T.



In der frage ob eine Tankstelle einen GB braucht, verweise ich mal an die Antwort des KomNet NRW

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/24043

Antwort auf
Fazit:
Da Sie als Betreiber der Tankstelle lediglich als Empfänger im Sinne der Gefahrgutvorschriften gelten, besteht für Sie keine Verpflichtung einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.

Re: Unterweisung 1.3 ADR Bußgeldandrohung !! [Re: moerser] #38216 08.02.2025 13:29
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Gerald Offline
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Hallo moerser,
leider ist der Link zu dem Dokument mit Stand: 31.10.2018, und in der zwischenzeit wurde die GGVSEB bzw. GbV mehrmals geändert.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Unterweisung 1.3 ADR Bußgeldandrohung !! [Re: Gerald] #38219 08.02.2025 17:22
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Claudi Offline
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Die GbV kennt aber weiterhin die Befreiung von der Bestellpflicht, wenn man lediglich Empfängerpflichten innehat. Die KomNet-Anwort hat also weiterhin Bestand.

https://www.gesetze-im-internet.de/gbv_2011/__2.html
Absatz 1 Nr. 1

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