Hallo an alle! Ich habe folgende Frage. Wir stellen im Rahmen von F&E Batterie-Prototypen her, die nicht geprüft sind. Ein Projektpartner will nach einem Treffen in unserem Haus 10 dieser Prototypen mit zu sich nehmen. Wir sind also Hersteller, Versender, Verpacker. Der Projektpartner ist Auftaggeber des Absenders, Verlader, Fahrzeughalter, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger. Ich bin beauftragte Person für GG, nicht aber GGB. Darf ich den Fahrer der Fremdfirma unterweisen? Wenn ja, wie umfangreich muss die Unterweisung sein? Gibt es da Hilfen (ppt / pdf)? Viele Grüße
Re: Unterweisung beteiligte Personen
[Re: ziesel29]
#2773006.11.201910:26
Ich bin der Meinung, das ist in erster Linie Aufgabe des Beförderers, denn der Fahrer von der Fremdfirma untersteht Dir ja nicht. Steht in der GGVSEB § 27 Abschnitt 5, Du solltest nur überprüfen, ob der Fahrzeugführer unterwiesen ist. Das kann man über den Vertrag mit den Beföderers klären.
Ich füge Dir mal eine Datei an, welche Dir das besser erklärt.
Der Inhalt ist im Unterabschnitt 1.3.2.2 festgelegt, und da wirst Du feststellen, dass dies vom rechtlichen Standpunkt Pflicht des Befürderers ist.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Unterweisung beteiligte Personen
[Re: Gerald]
#2773106.11.201911:47
die Fahrzeugführer können nach der derzeitigen Rechtslage von alle Personen unterwiesen werden, die sich dazu in der Lage fühlen. Natürlich muss gewährleistet sein, dass alle erforderlichen Inhalte, die Fahrzeugführer für die Beförderung des Gefahrgutes wissen müssen, vermittelt werden. Die erforderlichen Inhalte der Unterweisung sind ja in 1.3 ADR i.V. m. 8.23 ADR benannt. Dass die Unterweisung nur ein bestimmter Personenkreis durchführen darf, steht nirgends geschrieben.
Freundliche Grüße
Wolfgang
Re: Unterweisung beteiligte Personen
[Re: ziesel29]
#2773206.11.201913:08
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Eine Unterweisungshilfe wäre natürlich toll gewesen. Ich habe mal gegoogelt, aber nichts Brauchbares gefunden.
Re: Unterweisung beteiligte Personen
[Re: ziesel29]
#2773306.11.201913:42
Ich habe mal gegoogelt, aber nichts Brauchbares gefunden.
Da wirst Du auch was schwer finden. Es gibt zwar von den verschiedenen Verlagen Lehrbücher mit Präsentation, aber die Unterweisung soll ja gemäß Unterabschnitt 1.3.2.2 eine aufgabenbezogen Unterweisung sein.
Und dann ist es immer besser, wenn man die Unterlagen selbst erstellt, auch wenn es Arbeit macht.
Und in Deinen Fall ist eigendlich der Beförderer verantwortlich.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Unterweisung beteiligte Personen
[Re: Gerald]
#2773607.11.201909:43
Und dann ist es immer besser, wenn man die Unterlagen selbst erstellt, auch wenn es Arbeit macht.
Hallo, das gilt, denke ich, für alle Unterweisungen nach 1.3, egal ob Fahrer, Disponent, Lagerarbeiter,..., denn Grundlage ist ja "... an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt..." (1.3.1 ADR). Besonders die Unterstellungsverhältnisse (wer ist für was zuständig und berichtet an wen) sind ja spezifisch für jeden Betrieb, genauso wie die verwendeten Umschließungen oder die betroffenen UNNR. Es wäre absolut sinnlos, und kontraproduktiv, einem Stückgutfahrer mit Tankinhalten zu kommen, oder mit Kl. 6.2 wenn nur Kl. 8 gefahren wird.
Die Zusammenstellungen im Handel decken unterschiedliche Bandbreiten ab, aus denen für die konkrete Unterweisung die Inhalte rauszuziehen und dann an die betriebliche Situation anzupassen sind. Je größer die - praxisnahe - Abdeckung, desto wahrscheinlicher finden Sie darin die Inhalte, die sie brauchen.
Betr. "googeln": Im Netz findet sich sehr viel - ob es korrekt, aktuell und brauchbar ist, muß man aber selbst beurteilen. Ich bin da sehr skeptisch. Was nichts kostet, taugt meist auch nichts.
Den Hinweis von Gerald auf den hier tatsächlich zuständigen Beförderer kann ich nur unterstreichen. Gruß M.A.T.