Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
Klassifizierung Klasse 8 #27406 05.09.2019 14:59
Registriert: Apr 2019
Beiträge: 13
J
Jennifer Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
J
Registriert: Apr 2019
Beiträge: 13
Hallo zusammen,

ich benötige bitte ein paar Meinungen zur Klassifizierung von Produkten, welche KOH enthalten.
Hier die beiden Varianten und unsere aktuelle Auffassung dazu:

Bsp.1:
Gehalt an KOH > 2% <5%, pH < 11,5; dies führt zur CLP-Einstufung mit H314 aufgrund von CLP Anhang VI;
-> kein Gefahrgut Klasse 8, da stoffspezifische Grenzen aus CLP Anhang VI nicht bei der Gefahrgutklassifizierung greifen.

Bsp.2:
Gehalt an KOH < 2%, pH > 11,5; dies führt zur CLP-Einstufung mit H314 aufgrund des pH-Wertes;
-> kein Gefahrgut Klasse 8, da pH-Wert nicht relevant bei der Gefahrgutklassifizierung .

Was sagen die Experten? Klassifizieren wir richtig, oder müsste es doch Gefahrgut Klasse 8 sein?

Danke schon mal fürs Überlegen smile

Grüße
Jennifer

Re: Klassifizierung Klasse 8 [Re: Jennifer] #27412 05.09.2019 16:38
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,696
Claudi Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,696
Hallo Jennifer,

ich habe dazu vor längerer Zeit mal einen Vortrag von Dr. Joachim Brand im Netz gefunden im Rahmen der 11. Pfälzer Gefahrguttage, leider ist das pdf nicht mehr auf die Schnelle online zu finden. Laut dessen Darstellung bedingt H314 die Einstufung in Klasse 8.

Da es auch zu groß ist, um es hier direkt anzuhängen, habe ich es hochgeladen: https://www.daten-hoster.de/file/de...ruher-Institut-fuer-Technologie-data.pdf (PDF! 8,5 MB groß)

Ich hoffe, der externe filehoster ist ok @admin?

Re: Klassifizierung Klasse 8 [Re: Claudi] #27413 06.09.2019 09:08
Registriert: Apr 2019
Beiträge: 13
J
Jennifer Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
J
Registriert: Apr 2019
Beiträge: 13
Hallo Claudi,

vielen Dank für die Datei.

Im "Normalfall" ist es natürlich klar, dass H314 zu Gefahrgut führt.
Mein spezielles Problem bezieht sich aber auf den Sonderfall, dass H314 nur zum Tragen kommt, da es in CLP Anhag VI eine Sondergrenze gibt. Ich finde aber keinen Hinweis darauf, ob diese Sondergrenze Auswirkungen auf die ADR-Klassifizierung hat. Es steht ja nicht explizit im Buch, dass H314 immer zu Klasse 8 wird. Genau so verhält es sich mit der pH-äbhängigen CLP Einstufung mit H314. Hierzu finde ich auch keine Textstelle im ADR.

Re: Klassifizierung Klasse 8 [Re: Jennifer] #27415 06.09.2019 09:47
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,590
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,590
Ich sehe die Sache etwas pragmatischer. Als Klassifizierer sollte man in meinen Augen nicht nur den Gefahrstoffhorizont mit seinen Ausnahmen betrachten, sondern vor allem auch die weitere Transportkette im Auge behalten. Immerhin sind ja dann später wahrscheinlich auch die GHS-Kennzeichnungen (GHS Symbole, H-Sätze usw.) auf Versandstücken zu sehen.

Eine Schädigung des Hautgewebes bedingt für mich immer auch eine Einstufung als Gefahrgut. Lediglich bei den Varianten, in denen "nur" die Augen, nicht aber die Haut angegriffen werden, wäre für mich eine Einstufung als Nicht-Gefahrgut gangbar.

Ein H314 "Verursacht schwere Verätzungen der Haut..." mit dem GHS 05 ätzend bedingt für mich auch zwangsläufig eine gefahrgutrechtliche Einstufung, egal wie der H314 zu Stande gekommen ist. Alles andere würde ziemlich wahrscheinlich Probleme in der Transportkette verursachen. Der GHS 05 und der H314 wäre ja ggf. sichtbar. Wie will man denn den folgenden Beteiligten erklären, warum "Verursacht schwere Verätzungen der Haut..." kein Gefahrgut sein soll?

Der Checker am Flughafen würde mit ziemlicher Sicherheit wegen einer versteckten Gefahr ablehnen und u.U. das LBA wegen einem Zwischenfall mit nicht deklariertem Gefahrgut informieren und auch ein einigermaßen geschulter BAG Kontrolleur oder Wasserschützer würde hier Alarm schlagen. Die können mit dem Gefahrstoffthema und wie der H314 zu Stande kam, nichts anfangen. Will man sich das wirklich antun?

Gibt es denn zu den beiden angefragten Gemischen belastbare Daten hinsichtlich einer Hautschädigung, so wie es die Gefahrgutvorschriften verlangen? Könnten man diese Gemische testen lassen (Einwirkzeit, Beobachtungszeit)? Kann man u.U. mit der neu aus dem Gefahrstoffrecht übernommenen Berechnungsmethode in 2.2.8.1.6.3 ADR / 3.8.4.3 IATA-DGR arbeiten?

Re: Klassifizierung Klasse 8 [Re: Jennifer] #27434 09.09.2019 08:09
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228
M
Marco66 Offline
Methusalem
Offline
Methusalem
M
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228
Hallo Jennifer,

deine Klassifizierungen sind korrekt.
Im ersten Fall hat Kaliumhydroxyd maximal die PG II und damit liegt Ihr unterhalb der Mengengrenzen für die Klasse 8. --> kein Gefahrgut
Der pH-Wert ist mit Absicht kein Kriterium für den Transport, weitere Kriterien werden nicht erbracht --> kein Gefahrgut

Als Faustregel gilt: Ein H314 führt nicht zwangsläufig zu einer Einstufung als Gefahrgut.

Die Unterschiede zwischen Umgang und Transport sind wissentlich in den Rechtsbereichen verankert. Gerade in der Klasse 8 ist diese Diskussion erst kürzlich bei der UNECE gehalten worden. Man kann eine Disposition über 8 Stunden/Tag und 5 Tagen/Woche nicht mit der Gefahr während eines Transportes gleichsetzen.
Leider sind die Gefahrensymbole und Transportkennzeichnungen durch GHS sich sehr ähnlich geworden. Die befürchteten Probleme durch Kontrollbehörden sind wohl sehr selten wenn auch unvermeidbar.

Für alle Interessierten empfehle ich eine Schulung als Gefahrgutklassifizierer. Dort werden diese Problematiken angesprochen (zumindest in meinen Schulungen)


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Klassifizierung Klasse 8 [Re: Marco66] #27445 09.09.2019 16:45
Registriert: Apr 2019
Beiträge: 13
J
Jennifer Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
J
Registriert: Apr 2019
Beiträge: 13
Vielen Dank für deine konkrete Antwort.

Ich habe schon mal einen Klassifizierungskurs besucht, bin mir aber nicht mehr sicher, ob der konkrete Fall besprochen wurde. Für die interne Praxis war es auf jeden Fall Neuland.
Wo bietest du denn deine Schulungen an?

Re: Klassifizierung Klasse 8 [Re: DJSMP] #27446 09.09.2019 16:50
Registriert: Apr 2019
Beiträge: 13
J
Jennifer Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
J
Registriert: Apr 2019
Beiträge: 13
Vielen Dank für die pragmatische Einschätzung!
Als relativer Gefahrgut-Neuling weiß ich natürlich nicht, was mich alles so in der Praxis an Tücken erwarten wird...

Re: Klassifizierung Klasse 8 [Re: Jennifer] #27448 10.09.2019 08:01
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228
M
Marco66 Offline
Methusalem
Offline
Methusalem
M
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228
Ich habe Dir eine PN geschickt.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Klassifizierung Klasse 8 [Re: Jennifer] #27449 10.09.2019 18:07
Registriert: Sep 2019
Beiträge: 1
M
Manasquan Offline
Neuling
Offline
Neuling
M
Registriert: Sep 2019
Beiträge: 1
Hallo Jennifer,
für Deinen konkreten Fall gibt es die Lösung in den Vorschriften: Die Einstufungsprinzipien der Klasse 8 wurden 2019 stark vereinfacht, so daß man mit Hilfe der Konzentration und der Verpackungsgruppe eines oder mehrerer ätzender Stoffe in einem Gemisch die Verpackungsgruppe durch Aufsummieren leicht berechnen kann. Schau Dir mal 2.2.8.1.6.3 im ADR an, hier wird einfach addiert, ohne jeglichen Bezug zu CLP oder pH. Es sind auch Beispiele genannt, die das Prinzip verdeutlichen. Ob Du dafür jetzt noch eine Schulung brauchst, mußt Du selbst entscheiden.

Re: Klassifizierung Klasse 8 [Re: Manasquan] #27451 11.09.2019 08:35
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,590
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,590
Auf den 2.2.8.1.6.3 hatte ich ja auch verwiesen. Wenn sich hier zwischen Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht eine Schnittmenge ergibt, ist ja alles gut.

Re: Klassifizierung Klasse 8 [Re: DJSMP] #27516 16.09.2019 13:56
Registriert: Apr 2019
Beiträge: 13
J
Jennifer Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
J
Registriert: Apr 2019
Beiträge: 13
Gemäß 2.2.8.1.6.3 habe ich kein Gefahrgut.
Ich war mir zu Beginn einfach nur unsicher, ob ich es mir so einfach machen kann.
Der Sonderfall hatte mich einfach ein wenig verunsichert.

Re: Klassifizierung Klasse 8 [Re: Jennifer] #36893 17.06.2024 08:00
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,696
Claudi Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,696
Ich bin mal so frei und hole das Thema hoch:

Ein Gemisch mit 5-10 % eines Stoffes (2-Methylimidazol CAS 693-98-1), der ist
acute tox 4 H302
skin corr. 2C H314
eye damaging 1, H318
carc. 2, H351
repr. 1B H360D

Das Gemisch ist vom Hersteller als wie folgt eingestuft:
Verätzung/ Reizung der Haut 1C H314
Schwere Augenschäden 1, H318
Karzinogenität 2, H351
Reproduktionstoxisch 2B, H360

Zu 2-Methylimidazol findet man SDBs, die den Reinstoff als Klasse 8, VG III einstufen.
Das SDB des o.g. Gemisches mit 5 - 10 % sagt: kein Gefahrgut.

Das finde ich fragwürdig.

Re: Klassifizierung Klasse 8 [Re: Claudi] #36898 17.06.2024 14:56
Registriert: Jul 2023
Beiträge: 6
M
MarcelHH Offline
Einsteiger
Offline
Einsteiger
M
Registriert: Jul 2023
Beiträge: 6
Zum Thema 2-Methylimidazol CAS 693-98-1 als Reinstoff:
Zunächst ist anzumerken, dass H360fd als harmonisierte CLP-Einstufung in der EU anzuwenden ist (anstatt H360D), da hat der SDB-Ersteller für den Reinstoff seine Hausaufgaben nicht gemacht.
Ergänzend sollten H302, H314, H318, H351 auf Grund er Datenlage im REACH Dossier ergänzt werden, Ergänzungen sind auch bei harmonisierten Einstufungen möglich.
Das REACH Dossier beinhaltet aber leider keinen pH-Wert für den Reinstoff.
Pragmatisch würde ich, auch wenn H314 / Skin Corr. 1C, auf Grund GHS08 Piktogramm auf dem GHS-Label auch als Klasse 8 Gefahrgut einstufen, alleine um Kontrollen nicht die Tür zu öffnen die Sendung zu stoppen.

Zum Thema Gemisch mit 5-10% von 2-Methylimidazol CAS 693-98-1:
Meiner Ansicht nach kann die Einstufung im Vergleich zum Reinstoff durchaus zutreffen, letztendlich kann das aber nur der Gemischhersteller beurteilen.
In der Praxis wenden die meisten Gemischhersteller dieselbe Einstufung wie beim Reinstoff um die Gefährlichkeit zu signalisieren und Labortests zu umgehen.
Klasse 8 sollte man hier meiner Meinung nach auch ziehen, wie beim Reinstoff geschildert.


Beste Grüße,
Marcel
Re: Klassifizierung Klasse 8 [Re: MarcelHH] #36899 17.06.2024 15:04
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,391
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,391
Hallo,
mal umgekehrt gefragt: hat jemand eine gegenüber Kontrollorganen (oder Checkern) anhand der Begleitpapiere einfach belegbare Argumentation, warum es nicht GG Kl. 8 (evtl. mit Baumfisch) sein sollte?
Wenn nicht, dann ist was Kollege MarcelHH vorschlägt m.E. die sinnvolle pragmatische Lösung.
Gestis hat 11,5 als pH, was zB zu UN 3263 paßte.
Gruß
M.A.T.

Re: Klassifizierung Klasse 8 [Re: M.A.T.] #36901 17.06.2024 16:09
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,696
Claudi Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,696
Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo,
mal umgekehrt gefragt: hat jemand eine gegenüber Kontrollorganen (oder Checkern) anhand der Begleitpapiere einfach belegbare Argumentation, warum es nicht GG Kl. 8 (evtl. mit Baumfisch) sein sollte?
Wenn nicht, dann ist was Kollege MarcelHH vorschlägt m.E. die sinnvolle pragmatische Lösung.
Gestis hat 11,5 als pH, was zB zu UN 3263 paßte.
Gruß
M.A.T.


Es gibt noch keinen Kläger oder Richter.
Mir ist das Produkt bei einer Begehung aufgefallen (GHS-Symbol) und es kommt mir komisch vor, dass das Produkt kein Gefahrgut sein soll - wäre es jetzt nur die Augenschädigung gewesen, wäre es mir klar aber bei H314 fange ich an, mich zu wundern.

Einen pH-Wert des Gemisches mit 5-10% des Inhaltsstoffes habe ich nicht.

Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Medikamente in der Luftfracht
von Fuxsism - 26.07.2024 13:40
SV 188 - eingebaute Lithium-Ionen-Batter
ien

von Claudi1966 - 26.07.2024 11:45
LIMITED QUANTITY: EILT
von Claudi - 26.07.2024 08:02
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3