Moin,
mal eine ungewöhnliche Frage: laut ADR sind Rettungskräfte im Einsatz von den Vorschriften befreit. Heisst das im Umkehrschluss, dass wenn ein Rettungswagen z.B: zum Waschen fährt, dass er dann dem ADR unterliegt? (und wenn der Beifahrer beim Waschen ausrutscht und sich verletzt und ins Krankenhaus gefahren wird, ist er wieder raus? )
Ich weiß nicht welche Mengen die genau mithaben, aber es kommt bestimmt ein bisschen was zusammen, oder?
Gruß
Volker