Hallo, könnte vielleicht aus den Vorgaben der SV 916 bzw. 586 erschlossen werden? Nämlich Korngröße und Wasser
überschuß! Ein Blick in den Kühn-Birett ergibt das
Merkblatt Z 012. Danach führt für die Korngröße der UN 1358 die Umhüllung mit Wasser zu einer Oxidschicht um die Körner, welche weitere Reaktion mit Wasser verhindert. Das erklärt auch die Forderung nach einem sichtbaren Wasserüberschuß.
Daß GESTIS nicht zwischen den Zuordnungen differenziert (wie es eigentlich notwendig wäre), sondern bei beiden Varianten beide UNNR angibt, kann in der unredigierten Übernahme anderer Daten - die Quelle ist ja dort kodiert - begründet sein.
Gruß
M.A.T.