Re: Schriftliche Weisungen
[Re: Gerald]
#26892
12.06.2019 16:44
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DJSMP
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Und ich denke mal, dass es mit dem ADR 2021 die nächste Änderung geben wird, denn auf Seite 4 unter Fußnote b, wo steht "Nur für feste und flüssige Stoffe mit Gefahrzettel-Nummer 3, 4.1, 4.3, 8 oder 9 vorgeschrieben." fehlt leider der Gefahrzettel 9A!!! Wo willst du denn bitte bei Lithiumbatterien einzeln, eingebaut oder beigelegt mit Schaufel, Kanalabdeckung und Auffangbehälter arbeiten???
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Re: Schriftliche Weisungen
[Re: DJSMP]
#26898
12.06.2019 19:38
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Gerald
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Hallo DJSMP, bei Lithiumbatterien einzeln, Bin mir da nicht so sicher, das diese Änderung kommen wird. Aber es wird daran gedacht, zumal man bei einen Brand von einzelnen Lithiumbatterien diese mit Sand abdecken könnte. Und wir haben schon öfters Änderungen im ADR gehabt, welche wir nicht nachvollziehen konnten. Denke nur mal an die Änderung im ADR 2015 in Absatz 5.2.2.2.1.1.3 "...Die Mindestbreite der Linie innerhalb des Rands muss weiterhin 2 mm betragen. "Da gab es hier mal einen Beitrag, wo Gefahrzettel nach alten Recht angeboten wurden, weil sie nicht den neuen Recht entsprachen. Aber das wurde ja mit dem ADR 2019 wieder in den alten Zustand zurückgesetzt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Schriftliche Weisungen
[Re: DJSMP]
#26901
13.06.2019 12:50
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Obelix
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Hi, glaube nicht, dass die meisten Verlander beurteilen können ob es russisch oder ukrainische ist.
Der Beförderer hat die Pflicht dem Fahrzeugführer eine SW in der Sprache zu geben die er lesen und verstehen kann. Daher meine Frage.
Werde in den nächsten Tagen eine offizielle Anfrage an die Regierung stellen. Bin gespannt welche Antwort ich bekomme.
Gruß Obelix
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Re: Schriftliche Weisungen
[Re: Obelix]
#26902
13.06.2019 12:56
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DJSMP
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Hallo Obelix,
bist du als Verlader oder als Beförderer beteiligt?
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Re: Schriftliche Weisungen
[Re: Obelix]
#26904
13.06.2019 13:06
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Gerald
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Hallo Obelix, Der Beförderer hat die Pflicht dem Fahrzeugführer eine SW in der Sprache zu geben die er lesen und verstehen kann. JA, so ist es. Steht in der GGVSEB §19 Pflichten des Beförderers Abs. (2) Ziffer 2, und in § 37 Ordnungswidrigkeiten Absatz (1) Ziffer 6b) und weiter in der RSEB Anlage 7 Nummer 35 ein Bußgeld von 300,00€!!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Schriftliche Weisungen
[Re: Gerald]
#26907
13.06.2019 16:04
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Obelix
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Hi. Ich bin ''nur'' als Berater tätig. Die GGVSEB usw. kenn ich.  Gruß Obelix
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Re: Schriftliche Weisungen
[Re: DJSMP]
#26953
21.06.2019 13:01
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Gerald
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Hallo DJSMP, ich habe diese Woche die neue Ausgabe (06/2019) der Gefährlichen Ladung bekommen und da steht auf der Seite 36 ein Beitrag "Ein schwarzer Tag" zu diesem Thema. Eigentlich sollte die Änderung in den schriftlichen Weisung gemäß ADR im Bezug der Fußnote b) der neuer Eintrag "9A" in das ADR 2019 kommen, es wurde nur nicht geschafft. So kann es wahrscheinlich mit dem ADR 2021 auf uns zu kommen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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