Transport von Bleibatterien
#2663
11.03.2005 10:06
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Karen Haase
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Hallo,
wir haben einen Transport wo auch zwei Kisten Bleibatterien bei sind. Handelt es sich hierbei nun um Gefahrgut nach IMDG? Ich kann in den Vorschriften nichts finden. Bleibatterien sind doch keine Trockenbatterien, also müßte es eigentlich doch zu klassifizieren sein.
Jedoch habe ich im Internet bei mehreren Herstellern/Vertreibern gelesen, daß Bleibatterien, wenn sie nicht beschädigt sind, nicht als Gefahrgut nach ADR/IMDG zu transportieren sind. Nur, wenn sich Rückstände von Säure an der Batterie befinden und zu vermuten ist, dass die Batterie nicht "dicht" ist, handelt es sich um Gefahrgut der UN 2794/2795. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.
Danke Karen Haase
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Re: Transport von Bleibatterien
[Re: Karen Haase]
#2664
11.03.2005 10:28
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Wilhelm Kassing
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Hallo, Batterien (Akkumulatoren) sind, wenn sie mit Säure oder Alkalien gefüllt sind, natürlich Gefahrgut mit der UN-Nr. 2794 bzw. 2795 und müssen gem. ADR bzw. IMDG abgefertigt werden. Im ADR gibt für die UN 2794/UN 2795 die Sondervorschrift 598, die bei Einhaltung bewirkt, dass die Batterien nicht dem ADR unterliegen.
Geholfen?
Grüsse aus Wadern Wilhelm Kassing
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Re: Transport von Bleibatterien
[Re: Wilhelm Kassing]
#2665
11.03.2005 11:39
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Karen Haase
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Hallo, danke für die Antwort. Mir ist bewußt, daß Batterien, gefüllt mit Säure oder Alkalien im Seetransport als Gefahrgut unter UN 2794/2795 zu transportieren sind. Auch die Sondervorschrift im ADR ist mir bekannt. Ich wollte nur wissen, ob es jemanden gibt, der Erfahrung speziell mit Bleibatterien zu diesem Thema hat, da die Hersteller sagen, es handelt sich nicht um Gefahrgut nach IMDG.
Wir haben auch eine Erklärung des Vertreibers, daß es sich nicht um Gefahrgut nach IATA handelt.
Ich bin deshalb so verwirrt, da es sich nicht um Trockenbatterien handelt.
Ich habe die Firma nochmal angeschrieben, und werde mich hier nochmal melden, ob es sich tatsächlich nicht um Gefahrgut handeln sollte. Was ich mir nicht vorstellen kann.
Vielen Dank trotzdem Gruß aus Bremen Karen Haase
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Re: Transport von Bleibatterien
[Re: Karen Haase]
#2666
11.03.2005 15:17
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Karen Haase
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Das ganze hat sich geklärt. Es handelt sich definitiv nicht um Gefahrgut. Da diese Batterien der UN 2800 Batteries, wet, non-spillable, zuzuordnen sind und die Sondervorschrift 238 des IMDG Codes greift.
Gruß aus Bremen Karen Haase <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />
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