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Wer ist Verlader? #26517 03.04.2019 16:03
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exag Offline OP
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Moin liebe ADR Gemeinde,

das Thema Verlader (ADR) wurde ja schon das ein oder andere mal diskutiert, aber ich habe mal eine spezielle Frage:

Firma X ist Absender für gefährliche Güter, Firma Y ist Lagerhalter.
Firma X ordert Ware und lässt sie direkt bei Firma Y anliefern.
Firma X hat bei Firma Y Stellplätze für Paletten gepachtet und organisiert die Abholung / den Weitertransport.
Vertraglich vereinbart ist ab Werk, d.h. der Fahrer soll die Ware selber aufladen. Geht das nicht, hilft Personal von Firma Y.

Wer ist Eurer Meinung nach Verlader in diesem Spiel?

Gruß
Volker


Re: Wer ist Verlader? [Re: exag] #26518 03.04.2019 16:47
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Volker,

ich seh in Deiner geschilderten Situation zwei Verantwortlichkeiten als Verlader.

Zum einen ist der Fahrer auch Verlader. Diese Pflicht bleibt gem. Ziffer 28.1 RSEB auch bei ihm, wenn ein anderer tatsächlich belädt.
Zum anderen ist derjenige gleichrangig verantwortlich, der tatsächlich belädt. Da Firma X vertraglich den Weitertransport organisiert, und Firma Y lediglich mal manpower zur Verfügung stellt, bleibt X in der Verladerverantwortlichkeit. Sie müssen mindestens stichprobenartig und nachweisbar ihrer Pflicht zur Kontrolle der Verladung nachkommen.

Re: Wer ist Verlader? [Re: exag] #26520 04.04.2019 08:12
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Stefan82 Offline
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Hallo Volker,
hier muss ich Jacob Madsen mal widersprechen.

Meiner Meinung nach hat Firma Y die Verantwortlichkeit als Verlader.

Gemäß deiner Darstellung gehe ich davon aus, dass Firma Y das Lager bewirtschaftet. Dadurch sind sie Besitzer, nicht Eigentümer, der gefährlichen Güter und übergeben sie an den Beförderer. Dies ist genau die Definition für den Verlader gemäß GGVSEB §2.

Firma X scheint ja nicht vor Ort zu sein und kann damit gar keine Kontrollen durchführen.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Wer ist Verlader? [Re: Stefan82] #26521 04.04.2019 11:31
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Skypainter Offline
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Diese Diskussion haben wir auch ständig, da einige Transportunternehmer bei uns selbst laden.
Ich kann Stefan82 nur beipflichten.

Gemäß ADR 1.2.1 ist Verlader derjenige, der
a) verpackte gefährliche Güter, Kleincontainer oder ortsbewegliche Tanks in oder auf ein Fahrzeug oder einen Container verlädt...

Leider schauen viele nur auf diese Definition im ADR und sind dann der Meinung, der Fahrer wäre der Verlader und damit voll und einzig verantwortlich.

In der GGVSEB steht dann unter §2 nach der identischen Auflistung gemäß ADR/RID/ADN

Verlader ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert.

Dieser Satz wird häufig überlesen.

In diesem Fall ist die Firma Y eindeutig der Verlader.


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Wer ist Verlader? [Re: Skypainter] #26522 04.04.2019 17:06
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exag Offline OP
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Moin,

vielen Dank, für mich wäre auch Firma Y eher Verlader, da dort die Ware physisch gehandhabt wird. Aber es klingt ja so, als wenn es dort noch Klärungsbedarf gibt.

Aussage der Behörde ist, dass Firma X Verlader ist (weil die Fläche gepachtet wurde und sie damit Besitzer wird, und weil "ab Werk" geliefert wird) und hat auch nach einem Zwischenfall ein Bußgeldbescheid entsprechend versendet.
Das finde ich eher sportlich.

Viele Grüße
Volker

Zuletzt bearbeitet von exag; 04.04.2019 17:09.

Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise
(Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
Re: Wer ist Verlader? [Re: Skypainter] #26523 04.04.2019 18:50
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M.A.T. Offline
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Hallo, sehe ich auch so wie Skypainter.
Der Gesetzgeber hat damit, denke ich, zu sagen versucht, daß die Firma und nicht in erster Linie der Fahrer oder Staplerfahrer Verlader ist.
Gruß

Re: Wer ist Verlader? [Re: M.A.T.] #26524 05.04.2019 06:54
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Udo Freitag Offline
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Moin, moin,

hat Firma X beim Lagerhalter Stellflächen angemietet/gepachtet, ist die Firma Y als Verlader raus. Diese Konstellation soll bei KEP-Diensten sehr beliebt sein, um sich aus der Verladerverantwortlichkeit zu entziehen. Ich meine auch, dass dieses Verfahren durch den BLFA-Gefahrgut so bestätigt wurde. Hat auch nichts mit Sportlichkeit zu tun. Da hat jemand eine Regelungslücke in der Begriffsbestimmung des Verladers gefunden, die sicherlich vom Gesetzgeber nicht gewollt ist/war. Verlader wäre für mich in diesem besonderen Fall der Beförderer. Und wie Stefan schon passend erwähnt hat, wer kontrolliert gem. 7.5.1.2 ADR - der Fahrzeugführer selbst oder der Beförderer?

Interessant wäre nochmal, wie die Hilfestellung der Fa. Y rechtlich/juristisch zu bewerten ist.

Gruß

Udo

Re: Wer ist Verlader? [Re: Udo Freitag] #26526 05.04.2019 16:43
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Winklhofer Offline
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Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

interessanter Fall, aber sicherlich nicht unüblich.
Für mich ist zunächst einmal der Beförderer als Verlader zu sehen. Dessen Erfüllungsgehilfe ist der Fahrzeugführer. Das Gut steht in einem Teil einer Logistikhalle auf einer angemieteten Stellfläche, die Y. gehört und die von Y. betrieben wird.
Wenn X. als Pächter der Stellfläche auch der Beförderer ist und Y. nicht mithilft, gibt es m. E. keinen weiteren Verlader.
Ist X. aber nicht der Beförderer, sondern ein Dritter, ist dieser Beförderer und Y. wird, unabhängig, ob er bei der Verladung mithilft oder nicht, als unmittelbarer Besitzer auch zum Verlader.
In der Grauzone der juristischen Bewertung ist in der Tat der Fall, wenn X. als Pächter der Stellfläche auch der Beförderer ist und Y. bei der Verladung mithilft. Wie wird da der unmittelbare Besitz des Gutes, das ja in der von Y. betriebenen Halle von Y. mit verladen wird, bewertet? Ich tendiere dazu, dass in diesem Fall auch Y. zum Verlader wird.

Besten Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: Wer ist Verlader? [Re: Winklhofer] #26527 05.04.2019 17:07
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exag Offline OP
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Moin zusammen,
besten Dank.

X ist nicht der Beförderer und sitzt ca 150km entfernt von Y, d.h. die Kontrolle ist nur mit großem Aufwand zu bewerkstelligen. Zumal fast täglich Gefahrgut verladen wird.

Vieles davon in den Seeverkehr, d.h. Y ist Packer im Sinne der GGVSee und unterschreibt das Container-Pack-Zertifikat, wäre aber für den Vorlauf zum Hafen nicht Verlader. Ganz logisch finde ich das nicht.

Gruß
Volker


Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise
(Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
Re: Wer ist Verlader? [Re: exag] #26528 05.04.2019 17:57
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Udo Freitag Offline
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Wenn er den Container auf das Fahrzeug setzt ist er Verlader.


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