In der 60. Ausgabe ist mir folgender Fehler aufgefallen:

3.9.2.6 Lithium Batterien

(g) Hersteller und nachfolgende Vertreiber von Zellen oder Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, müssen den im UN Handbuch der Prüfungen und Kriterien Teil III, Unterabschnitt 38.3, Absatz 38.3.5 festgelegten Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen. Der Prüfzusammenfassung muss ab dem 1. Januar 2020 bereit gestellt werden.


Meiner Meinung nach wäre "die" Prüfzusammenfassung grammatikalisch korrekter. smile

Gruß
Thomas


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können