Umweltgefährdung....
#26405
16.03.2019 14:00
|
Registriert: Mar 2019
Beiträge: 1
Bernd12
OP
Neuling
|
OP
Neuling
Registriert: Mar 2019
Beiträge: 1 |
Frage : Aus welcher Informationsquelle kann ich entnehmen , ob ein Gefahrgut auch umweltgefährdend ist.. (Fisch/Baum) ?
|
|
Re: Umweltgefährdung....
[Re: Bernd12]
#26406
16.03.2019 17:15
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,078
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,078 |
Hallo, im Allgemeinen aus dem Datensicherheitsblatt für die jeweilige UN-Nummer unter Lfd. Nr. 14.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Umweltgefährdung....
[Re: Bernd12]
#26407
18.03.2019 09:47
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,843
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,843 |
Hallo, Bernd 12, die Angaben dazu sind in den SDB sehr uneinheitlich gemacht. Zur Plausibilitätskontrolle empfehle ich, die dt. WGK-Einstufung mit heranzuziehen (ja, ich weiß, daß beide nicht identisch sind). Diese Angaben und auch Hinweise, wann Baumfisch notwendig sein kann, finden sich im Gefahrgut-Schlüssel unter der jeweiligen UNNR. Besonders skeptisch sind SDB zu benutzen, die "kein Gefahrgut" sagen, aber beispielsweise eine WGK 3 auflisten. Falls Sie nur den IMDG-Code haben, auch dort an beiden Stellen prüfen, da zumindest Hinweise auf mögliche Umweltgefährdung gegeben werden. Gruß M.A.T.
|
|
Re: Umweltgefährdung....
[Re: M.A.T.]
#26410
18.03.2019 15:33
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991 |
Da der Punkt 14 (Angaben zum Transport) in SDB oft nicht gut gepflegt ist, schau besser in Punkt 2 auf die Gefahrstoff-Einstufung. Findest du dort die H-Sätze H 400, H410 oder H 411, dann ist dem Produkt auch das GHS-Symbol "Fisch&Baum" mit rotem Rand (GHS09) zugeordnet und dann ist das ganze auch Gefahrgut-umweltgefährdend (Fisch&Baum mit schwarzem Rand). Auf die Freistellungsmöglichkeiten (Fisch&Baum im Gefahrgutrecht weglassen bis 5kg/l) möchte ich hiermit auch kurz hinweisen.
|
|
Re: Umweltgefährdung....
[Re: Bernd12]
#26595
25.04.2019 20:40
|
Registriert: Apr 2019
Beiträge: 21
WeissB
Spezi
|
Spezi
Registriert: Apr 2019
Beiträge: 21 |
Hallo,
ich möchte hierzu noch kurz anmerken, dass falls das Gefahrgut nicht bereits im ADR ausdrücklich als umweltgefährdend ausgewiesen ist (wie z.b. UN 3077), im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers als umweltgefährdend ausgewiesen ist oder eine ADR-konforme Toxizität angegeben ist (2.2.9.1.10.3.1.), müssen vom Beförderer nicht als umweltgefährdend behandelt werden.
Hier kann man auf die Angaben des Herstellers und dessen Chemiker vertrauen. Ein Bahnkollege von mir 2 Kunden in Frankreich, die beide eine bestimmte Chemikalie produzieren. Eine der Firmen weist diese als umweltgefährdend aus, die andere nicht. Entsprechend wird transportiert und nach 5.2.1.8 gekennzeichnet oder eben nicht.
|
|
Re: Umweltgefährdung....
[Re: WeissB]
#26666
10.05.2019 08:37
|
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228
Marco66
Methusalem
|
Methusalem
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228 |
Hallo, die Klassifizierungskriterein für umweltgefährdende Stoffe sind zwischen GHS und den Transportvorschriften harmonisiert. Für diese Gefahrgutgruppe ist das Vorgehen, welches Claudi vorschlägt also anwendbar. @WeissB Wenn Sie eindeutige Hinweise vorliegen haben, dass der Stoff, das Gemisch oder der Gegenstand die Kriterien der Absätze 2.2.9.1.10.3 und 2.2.9.1.10.4 erfüllt, so müssen sie diese Gefahr auch ausweisen. Da die Kriterien zwischen GHS und ADR harmonisiert sind, gilt: Ein Stoff oder ein Gemisch muss als umweltgefährdender Stoff (aquatische Umwelt) eingestuft werden, wenn ihm nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 16) die Kategorie(n) Aquatisch Akut 1, Aquatisch Chronisch 1 oder Aquatisch Chronisch 2 zugeordnet werden muss Wenn zwei Hersteller eine identische Chemikalie produzieren, so kann tatsächlich ein Unterschied in den Analysewerten vorliegen, der zu einer abweichenden Bewertung führt. Als Beförderer haben Sie nicht die Pflicht eigenen Tests durchzuführen, aber ich würde empfehlen beide Hersteller mit den Abweichungen zu konfrontieren. Zumeist klärt sich das dann auf.
Zuletzt bearbeitet von Marco66; 10.05.2019 08:37.
Mit freundlichen Grüßen Marco66
|
|
Re: Umweltgefährdung....
[Re: Phi_l]
#38774
11.04.2025 11:28
|
Registriert: Feb 2025
Beiträge: 8
GG1981
Einsteiger
|
Einsteiger
Registriert: Feb 2025
Beiträge: 8 |
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ein Gemisch (Feststoff) wurde im Sdbl (deutsches Sdbl) mit den H-Sätzen 315, 318 und 400 eingestuft. Auf dieser Grundlage wurde im Abschnitt 14 des Sdbl die UN-Nummer 3077 vergeben.
Das gleiche Gemisch mit den H-Sätzen 315, 318 und 400 wurde in einem polnischen Sdbl ohne Gefahrguteinstufung eingestuft.
Meine Frage wäre daher, welche Einstufung ist richtig ?
Der gefährliche Inhaltsstoff ist 2-Brom-2-nitro-1,3-propandiol mit 10 % Inhalt.
|
|
Re: Umweltgefährdung....
[Re: GG1981]
#38775
11.04.2025 11:33
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,843
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,843 |
Hallo, schon für 400 sollte die Umweltgefährdung nach ADR 2.2.9.1.10.5 vorliegen, also 3077. Wäre das CAS 52-51-7, dann nach dt. Recht auch WGK 2. Siehe auch Post oben von Marco66. Gruß M.A.T.
|
|
Re: Umweltgefährdung....
[Re: M.A.T.]
#38776
11.04.2025 11:42
|
Registriert: Feb 2025
Beiträge: 8
GG1981
Einsteiger
|
Einsteiger
Registriert: Feb 2025
Beiträge: 8 |
Hallo M.A.T., danke für die schnelle Antwort. Es handelt sich um die CAS 52-51-7. Die WGK 2 ist im Sdbl des gemisches angegeben. Das polnische Sdbl ist demnach falsch oder wie erklärt sich die Nicht-Gefahrguteinstufung ? MfG Hallo, schon für 400 sollte die Umweltgefährdung nach ADR 2.2.9.1.10.5 vorliegen, also 3077. Wäre das CAS 52-51-7, dann nach dt. Recht auch WGK 2. Siehe auch Post oben von Marco66. Gruß M.A.T.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|