Auf unsere Anfrage hat Claude Pfauvadel vom französischen Verkehrsministerium folgende Stellungnahme abgegeben:
Neue Regeln zum Gefahrgutrecht gibt es in Frankreich nicht.
Wir haben nur für manche Verstöße die Strafe erhöhert. Sie sind jetzt "Delikt" geworden, was im französischen Recht schlimmer als eine einfache Ordnungswidrigkeit betrachtet wird.
Das trifft zu für folgende Fälle:
1. Gefährliche Güter ohne Beförderungspapier und ohne Kennzeichnung zu befördern, so dass kein Hinweis auf diese Güter existiert. Konkret bedeutet das, dass man fast absichtlich die Güter nicht deklariert hat.
2. Es gibt keinen Sicherheitsberater, obwohl erforderlich.
Das franz. Gesetz steht (leider nur auf französisch) auf der Website
www.legifrance.gouv.fr zur Verfügung.
Der Originaltext (in frz.) Arrêté du 2 mars 1995 relatif à l’équipement en extincteurs des véhicules de transport de marchandises, konsolidiert mit der Änderung vom 20. Februar 2000, zu Bußgeldern und Feuerlöschern ist hier in der Anlage.