ich habe weder beruflich noch privat mit dem Transport von Gefahrgut zu tun, zumindest nicht mehr, als andere Leute auch.
Jetzt kam in einem Elektroforum das "Gerücht" auf, dass Lithiumbasierte Batterien (Akkus auch?) nach ADR 2019 (was auch immer da drin steht) mit einer aufsummierten Kapazität von mehr als 100 Wattstunden auf dem Fahrzeug gekennzeichnet werden müssen.
Ich halte das für völligen Mumpitz, wie das Beispiel mit dem Bus zeigt, dann wäre ja jeder Schulbus aufgrund der Handyakkus in den Schultaschen ein Gefahrguttransport…
Leider ergab meine Suche im Netz und hier im Forum keine Ergebnisse, es wäre schön, wenn Ihr mir weiter helfen könntet.
Besten Dank,
Ocho
Re: Lithiumbasierte Batterien im PKW
[Re: Ocho]
#2598405.01.201911:52
Jetzt kam in einem Elektroforum das "Gerücht" auf, dass Lithiumbasierte Batterien (Akkus auch?) nach ADR 2019 (was auch immer da drin steht) mit einer aufsummierten Kapazität von mehr als 100 Wattstunden auf dem Fahrzeug gekennzeichnet werden müssen.
Das ist eben nur ein "Gerücht"
Es immer ein Problem, wenn jemand was schreibt, von dem er nichts versteht. Es gibt gemäß ADR eine Reihe von Freistellungen, dafür hänge ich Dir eine Datei an. Welche jeder nutzen kann, natürlich auch für Lithiumbatterien, diese sind aber recht umfangreich.
Lithiumbatterien, können unter folgenden UN-Nummer 3090, 3091, 3480, 3481 und 3536 befördert werden, im Kapitel 3.2 Spalte 6 stehen dann bei der entsprechenden UN-Nummer die Sondervorschriften, welche man nutzen kann. Diese können dann Freistellungsmöglichkeiten enthalten , wobei hier Auflagen einzuhalten sind.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Lithiumbasierte Batterien im PKW
[Re: Ocho]
#2598505.01.201912:16
Hallo, Ocho, wie Gerald schon sagte: Gerücht! Bitte ignorieren. Die Freistellung für Sie steht in 1.1.3.7 b) der Datei, die Gerald freundlicherweise bereitgestellt hat. Ihr Schulbus muß also weder gekennzeichnet werden noch der Fahrer ADR-geschult sein. Die Kennzeichnung auf den Akkus selbst kann für diesen Zweck ignoriert werden. Gruß M.A.T.
Re: Lithiumbasierte Batterien im PKW
[Re: Gerald]
#2598907.01.201908:21
danke Mat, und vor allem Gerald für die Aufstellung.
Ich habe dazu aber noch eine Frage. Die Zentner an Akkus, die der moderne Handwerker hinten im Bulli hat, oder die Akkupacks der Hobbyfotografen, die man so mit sich rumschleppt, sind ja nicht nach 1.1.3.7 befreit, da diese (im Gegensatz zu den Schülerhandys) nicht in einem Gerät enthalten sind, dass für den Betrieb während der Fahrt bestimmt ist, oder? Ob jetzt tragbare Rechner dazu bestimmt sind, während der Fahrt von einem Fahrer verwendet zu werden sei mal dahin gestellt.
Sind diese Akkupacks dann nach 1.1.3.1 befreit?
- nach c) der Handwerker, welcher die Akkus in Verbindung mit der Haupttätigkeit transportiert, und - nach a) der Hobbyfotograf, welcher die Akkus als Privatperson transportiert?
Wo sind die Grenzen dieser Befreiung? Ich muss doch Gefahrgut auch als Privatmann "sicher" transportieren, oder? (Wer, wie ich, Grenznah wohnt, packt sich schon manchmal an den Kopf, in welchen Gefäßen so alles Dieselkraftstoff transportiert wird, um einige Cent zu sparen...)
Sorry für das Nachbohren,
Ocho
Nachtrag: Ich wollte das ja selbst Nachlesen, aber ist das Werk, wie ein Gesetz, im Internet frei verfügbar oder für einen kleinen Obolus zu erwerben? Ich fand jetzt nur Angebote von ca. 50 € und mehr, das schaut mir ehr nach einer Norm, analog zu VDI oder VDE aus... Bitte entschuldigt meine Unwissenheit.
Zuletzt bearbeitet von Ocho; 07.01.201908:30.
Re: Lithiumbasierte Batterien im PKW
[Re: Ocho]
#2599007.01.201909:56
Moin, Für die berufsmäßigen Handwerker gibt es auch eine Befreiung, wie Du bereits erkannt hast, in Verbindung mit der Haupttätigkeit, und auch für Privatleute, sofern die Menge ‚einzelhandelsgerecht abgepackt und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Sport und Freizeit bestimmt sind‘, immer unter der Voraussetzung dass ein Freiwerden von Inhalten verhindert wird.
Anlageband ADR ist frei Verfügbar im Bürgerzugang vom Bundesanzeiger-Verlag: Link
Schau Dir mal den kompletten Abschnitt 1.1.3 an. Da sind die Freistellungen gelistet.
Warum das alles nicht so bekannt ist, liegt wohl an den verschiedenen Rechtsbereichen, neben Gefahrgut gibt's da noch die STVO, BGB etc. was zu beachten gilt. Wobei Gefahrgut mehr ein Thema für Gewerbliche ist - die müssen nämlich ihre Leute schulen.
Entschuldigen muss nicht niemand - es ist lobenswert wenn man über die 'Tischkante' schaut! gruss..aw
Re: Lithiumbasierte Batterien im PKW
[Re: aw_]
#2599207.01.201919:29
Anlageband ADR ist frei Verfügbar im Bürgerzugang vom Bundesanzeiger-Verlag:
Stimmt zurzeit nicht ganz, denn Dein Link führt zur Ausgabe ab 03.01.2018 und jetzt gilt das ADR 2019.
Unter ADR: Änderungen für 2019 bekannt gemacht findest Du im zweiten Abschnitt "Das BMVI hat die Möglichkeit, das ADR 2019 später zusätzlich in einer konsolidierten Fassung bekannt zu machen."
Unter dem Link Neufassung ADR 2019 (Anlageband) wird er vielleicht Ende des Jahres stehen, jetzt nur die Neufassung ADR 2017/2018 (Anlageband), aber jetzt gilt ADR 2019.
Denn sonst würde jeder sich den Anlagenband aus dem Internet laden und die Verlage haben das Nachsehen. Also umsonst ist nicht. Nur der Anlageband zur 27. ADRÄndV kannst Du kostenlos laden, aber der Seite 63 steht die Änderungen nach ADR 2019 in Deutsch, aber eben nur die Änderungen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Lithiumbasierte Batterien im PKW
[Re: Gerald]
#2600209.01.201907:41
Hi Gerald, ich weiss, aber da muss man warten bis das neue ADR dort verfügbar ist. Aber diese Version hat auch den Abschnitt 1.1.3 und gilt schließlich noch bis Juni diesen Jahres. gruss..aw
Re: Lithiumbasierte Batterien im PKW
[Re: Ocho]
#2601310.01.201922:54