Gefahrenkategorie
#25913
17.12.2018 10:20
|
Registriert: Dec 2018
Beiträge: 6
Zurbi
OP
Einsteiger
|
OP
Einsteiger
Registriert: Dec 2018
Beiträge: 6 |
Hallo Leute und Profis.
Ich habe eine Frage betreffend der Gefahrenkategorie. Wenn ein Fahrzeugführer das Beförderungsverbot für Fahrgäste missachtet ist das welcher Gefahrenkategorie einzuteilen?
Gruss Zurbi
|
|
Re: Gefahrenkategorie
[Re: Zurbi]
#25914
17.12.2018 12:09
|
Registriert: Dec 2017
Beiträge: 136
Jacob Madsen
Profi
|
Profi
Registriert: Dec 2017
Beiträge: 136 |
Hallo Zurbi,
für die Bundesrepublik ist meine Antwort wie folgt: Fahrgäste werden in 8.3.1 ADR behandelt - es ist verboten sie mitzunehmen. Für den Fahrzeugführer ist das nach der GGVSEB § 28 Nr. 16 ein Pflichtverstoß; ordnungswidrig gem. § 37 (1) Nr. 20p GGVSEB. Laut Bußgeldkatalog in Anl. 7 RSEB, lfd. Nr. 237 können hier die Gefahrenkategorien I und II zum Tragen kommen. Ich sehe hier eher die Gefahrenkategorie II, wenn ich mir dazu die Anl. 3 der GGKontrollV ansehe. Obwohl die dortigen Auflistungen nicht abschließend sind.
schöne Grüße Jacob
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
**********
We are programmed to receive, you can check out any time you like but you can never leave. (Eagles)
|
|
Re: Gefahrenkategorie
[Re: Jacob Madsen]
#25915
17.12.2018 12:20
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,849
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,849 |
Hallo, Herr Madsen, stimme Ihnen im formalen Ergebnis zu. Allerdings wäre nach dem Wortlaut der GGKontrollV eher III denkbar, wenn man sich die Beschreibung der Kategorie II anschaut. Denn daß von einem zusätzlichen Mitfahrer, der kein Besatzungsmitglied ist, eine Gefahr schwerer Verletzung oder erheblicher Umweltschädigung ausgeht, vermag ich mir nicht als wahrscheinlich vorzustellen. Insofern sehe ich die RSEB in diesem Punkt als fragwürdig an. Gruß M.A.T.
|
|
Re: Gefahrenkategorie
[Re: M.A.T.]
#25916
17.12.2018 14:54
|
Registriert: Dec 2017
Beiträge: 136
Jacob Madsen
Profi
|
Profi
Registriert: Dec 2017
Beiträge: 136 |
Hallo M.A.T.
sicherlich wäre eine eindeutige Zuordnung in der RSEB hilfreicher, dazu müssten die Kategorien in der GGKontrollV noch präziser be- und umschrieben werden. Die Gefahr schwerer Verletzungen und Umweltschädigungen ist eh erst einmal sehr abstrakt, und ist durch das bloße Mitfahren eines Passagiers zunächst nicht gegeben. Ich beziehe mich bei meiner Einschätzung in die Kat. II eher auf den Passus des Abstellens des Mangels am Kontrollort. Als Kontrolleur müsste dem Passagier die weitere Mitfahrt an Ort und Stelle untersagt werden. Damit untersagt man aber nicht die komplette Beförderung. Das passt irgendwie besser in die Kategorie II.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
**********
We are programmed to receive, you can check out any time you like but you can never leave. (Eagles)
|
|
Re: Gefahrenkategorie
[Re: Zurbi]
#25917
17.12.2018 19:30
|
Registriert: Sep 2018
Beiträge: 52
higgy
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Sep 2018
Beiträge: 52 |
Hallo Zurbi, „Fahrgäste“ ist so ein böses Wort. Ich habe noch nie erlebt, dass ein Gefahrgutfahrer zahlende Fahrgäste mitnimmt. Manche Fahrer nehmen Familienmitglieder mit. Aus Sicht der Kontrollbehörden in Hamburg darf der Fahrer Helfer mitnehmen, die ihm bei der Arbeit helfen. Die sollten aber dann mindestens 15 Jahre alt sein. Das dürfen auch Familienmitglieder sein. Die dürfen z.B. ein unbezahltes Praktikum machen und dann auch mit fahren.
|
|
Re: Gefahrenkategorie
[Re: higgy]
#25918
17.12.2018 21:05
|
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
Udo Freitag
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753 |
Hallo,
abgesehen von den Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung dürfen Fahrgäste in Beförderungseinheiten mit gefährlichenGütern nicht befördert werden (Abschnitt 8.3.1 ADR). Mitglieder der Fahrzeugbesatzung z.B. Helfer müssen mindestens eine Unterweisung gemäß Abschnitt 8.2.3 i.V.m Kapitel 1.3 ADR erhalten. Bei Fahrgästen halte ich das für eher unwahrscheinlich.
Warum mindestens 15 Jahre alt?
Gruß Udo
Zuletzt bearbeitet von Udo Freitag; 17.12.2018 21:07.
|
|
Re: Gefahrenkategorie
[Re: higgy]
#25920
17.12.2018 22:32
|
Registriert: Dec 2017
Beiträge: 136
Jacob Madsen
Profi
|
Profi
Registriert: Dec 2017
Beiträge: 136 |
Hallo Higgy,
bevor das Thema weiter zerredet wird, die Frage von Zurbi lautete nach der Gefahrenkategorie. Schau doch bitte mal in 8.3.1 ADR. Dort wird der Begriff "Fahrgäste" verwendet; dementsprechend sollten wir auch mir den Begriffen aus den Regelwerken diskutieren. Das hat dann nichts mit "böse" zu tun. Einen Fahrgast kann es in einer Beförderungseinheit nicht geben. Wer dort arbeitet, und sei es als Praktikum, wird das mit einem Vertrag o.ä. nachweisen können. Wie Udo schon sagt, muss dann mindestens auch eine Unterweisung nachgewiesen werden können.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
**********
We are programmed to receive, you can check out any time you like but you can never leave. (Eagles)
|
|
Re: Gefahrenkategorie
[Re: Jacob Madsen]
#25921
18.12.2018 06:48
|
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
Udo Freitag
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753 |
Hallo,
ich würde mich bei der Einstufung strickt an die GGKontrollV richten. Auf den Einzelfall bezogen, würde ich die Kategorie II oder III nehmen.
Gruß
Udo
|
|
Re: Gefahrenkategorie
[Re: Udo Freitag]
#25922
18.12.2018 10:23
|
Registriert: May 2008
Beiträge: 806
aw_
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 806 |
Moin, um nochmal auf Zurbi's Frage zurückzukommen: RSEB, Anlage 7, Bußgeldkatalog, Laufende Nummer 237 bezieht sich auf §28, Nr. 16 GGVSEB. Hier heisst es Kat. II oder I mit Bußgeld von 100,- bis 250,- Euro, wie bereits richtigerweise erwähnt. Im Verwarnungsgeldkatalog (Kat III) ist §28, Nr. 16 nicht mehr gelistet. Somit wird es als I oder (eher wahrscheinlich ) II eingestuft. Die Sinnhaftigkeit lässt sich natürlich in Frage stellen, was ja auch bereits erwähnt wurde. gruss..aw
|
|
Re: Gefahrenkategorie
[Re: aw_]
#25927
18.12.2018 23:00
|
Registriert: Dec 2018
Beiträge: 6
Zurbi
OP
Einsteiger
|
OP
Einsteiger
Registriert: Dec 2018
Beiträge: 6 |
Hallo Profis. Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich bin vom Gefahrgut Vollzug bei der Schweizer Polizei und ich werde den Fall in die Kategorie II einordnen. Der Chauffeur hat seine Freundin verbotener weise mitgenommen und wollte diese Nachhause führen. Die Bezeichnung des "Fahrgastes" meinerseits spielt hier keine Rolle.  Gruss Zurbi
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|