Dürfen Gefahrgutkisten im Seecontainer gestapelt ?
#25447
13.09.2018 13:35
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Angelina
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Hallo Liebe Kollegen, kann mir vielleicht jemand diese Frage beantworten ?  Im Straßenverkehr ist es zumindest nicht erlaubt. Gruß Angelina
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Re: Dürfen Gefahrgutkisten im Seecontainer gestapelt ?
[Re: Angelina]
#25448
13.09.2018 17:05
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DJSMP
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Wo ist denn im ADR ein generelles Stapelverbot für Kisten hinterlegt? Es wird mit bauartgeprüften Verpackungen doch extra ein Stapeltest gemacht. In 7.5.7.2 steht "Versandstücke dürfen nicht gestapelt werden, es sei denn, sie sind für diesen Zweck ausgelegt."
Das steht auch so in 7.3.3.7 IMDG-Code.
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Re: Dürfen Gefahrgutkisten im Seecontainer gestapelt ?
[Re: Angelina]
#25449
14.09.2018 08:11
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M.A.T.
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Ganz mit DJSMP. Aber dem Vorbehalt, das Stapeln ohne Lasi keine gute Idee ist, auch wenn es für die Straße gerne gemacht wird. Einmal, weil während eines mehrwöchigen Seetörns Stampfen und Vibrationen alles etwas sacken lassen, sodann, weil die Beschleunigungen wesentlich stärker und häufiger als auf der Straße vorkommen und formschlüssiger Stau schon nach wenigen Tagen keiner mehr ist. Ergänzend der Hinweis im IMDG-Code an der Fundstelle von DJSMP auf den CTU-Code, dort Anl. 7 Nr. 3.2.4. Das bedeutet, man muß mit genügend Stauholz oder Lupos die Freiräume so ausfüllen, daß die Kisten in der Ausgansposition bleiben, und durch Staugitter oder Paletten zwischen den Lagen für eine gute Lastverteilung sorgen. Der Empfänger wird es danken. Gruß M.A.T.
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Re: Dürfen Gefahrgutkisten im Seecontainer gestapelt ?
[Re: M.A.T.]
#25455
14.09.2018 09:24
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aw_
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Kann sein dass die Frage auch darauf gemünzt ist ob man generell Kisten stapeln kann um einfach Platz zu sparen also nicht bloss aus La-si Gründen. Die bauartgeprüften Verpackungen sind geregelt, wie DJSMP bereits erläutert hat aber was gilt bei z.B. Holzkisten oder Holzverschläge als Overpacks. IMDG 7.3.3.7 besagt, dass die Versandstücke dafür ausgelegt sein müssen. Hier kann m.E. nur der Kistenmacher entsprechende Stapelasten angeben. Aber wie soll er sie ermitteln.. Wäre es ausreichend hier nach IMDG 6.1.5.3 zu verfahren.. Wäre damit die geforderte 'Auslegung' erfüllt? Hat hier jemand Erfahrungen? gruss..aw
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Re: Dürfen Gefahrgutkisten im Seecontainer gestapelt ?
[Re: aw_]
#25470
16.09.2018 17:09
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M.A.T.
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Hallo, aw_: Ich denke, Sie meinen jetzt nicht das Stapeln von Kisten innerhalb einer Umverpackung? Die 6.1.5.3 sagt, soweit ich es verstehe, nichts über Stapelbarkeit aus, also über die Belastung durch Druck und Vibration von oben. Die Stapelfähigkeit wird spezifisch in 6.1.5.6. geprüft; nach deren jeweiligem Ergebnis ist sie dann bis zu 3 m Höhe zulässig. Overpacks unterliegen m.W. keiner entsprechenden Prüfung, und sollten darum nicht übereinander gestapelt werden, weil eben ihre Auslegung dafür nicht geprüft wurde. Gruß M.A.T.
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Re: Dürfen Gefahrgutkisten im Seecontainer gestapelt ?
[Re: M.A.T.]
#25472
17.09.2018 08:24
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aw_
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Hallo M.A.T. Natürlich meine ich das Stapeln von Kisten oder Verschlägen als Umverpackung. Gängige Praxis ist, dass zumindest die Kisten in Container gestapelt werden. In der Regel sind die Kisten ja auch stabil genug, aber es gibt keine berechnete Grundlage, deshalb meine Frage nach Erfahrungswerten. gruss..aw
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Re: Dürfen Gefahrgutkisten im Seecontainer gestapelt ?
[Re: Angelina]
#25473
17.09.2018 09:33
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M.A.T.
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Hallo, aw_ den Erfahrungswert hab ich oben schon umgesetzt; wenn es während der Reise im Container polterte war das weil: - entweder schweres / hartes auf leichtes / weiches gestellt worden war (Holzkisten auf Kartons ist das übliche), - untere Lagen nicht formschlüssig gestaut waren, so daß durch die Bewegungen die Versandstücke von oben sich in die Lücken preßten, - Kartons etc. bei Regen gepackt worden waren und darum aufweichten und leckten oder zusammengedrückt wurden, - Versandstücke beim Packen mit den Gabeln aufgerissen worden waren und darum leckten, zusammensackten oder was drunterliegendes zerstörten (muß nicht Gefahrgut sein), - daß keine Staugitter zwischen den Lagen waren, um die Last zu verteilen, - oder sogar, daß zu große Lupos zu fest aufgepumpt wurden, so daß Kartons mit der Zeit etc. zerdrückt wurden (nach Fest kommt Ab). Generell ist die Anl. 7 CTU Code hier sinnvoll einzuhalten. Gruß M.A.T.
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Re: Dürfen Gefahrgutkisten im Seecontainer gestapelt ?
[Re: M.A.T.]
#25475
17.09.2018 11:54
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aw_
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Hallo M.A.T. Danke für die Ausführungen. Wer Holzkisten (in der Regel schwer) auf Kartonage packt hat im Stauschuppen nichts verloren! Ich meinte es eher andersrum. Also die schwere Holzkiste unten und was auch immer oben. Die Dinger kommen schon heil an - das weiss ich, aber trotzdem kommt immer die (berechtigte) Frage auf ob das gestapelt werden darf. Erstmal wohl nicht, obwohl unsere Kisten (auch wenn es 'nur' Umverpackungen sind) extrem belastbar sind. Deshalb der Gedanke, ob man dann gem. Kapitel 6.1 prüfen kann und wenigstens verlässliche Werte hätte. gruss..aw
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Re: Dürfen Gefahrgutkisten im Seecontainer gestapelt ?
[Re: Angelina]
#25479
18.09.2018 13:50
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M.A.T.
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Hallo, aw_ wenn Ihre Umverpackungen so robust sind, böte sich doch an, sie auf der Grundlage von 6.1.1.2 zuzulassen? Die Vorschrift läßt ja ausdrücklich die Fortentwicklung oder Fortschritt zu. Viel Erfolg! M.A.T.
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Re: Dürfen Gefahrgutkisten im Seecontainer gestapelt ?
[Re: M.A.T.]
#25485
19.09.2018 09:19
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aw_
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Hallo M.A.T. danke nochmals - Das gestaltet sich als schwierig wenn man mehrere Kistenlieferanten hat also nicht selbst herstellt. Aber das beantwortet wohl die Frage mit: Nein! Obwohl es technisch stapelbar wäre! gruss..aw
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