Nein hat Sie nicht und das bezieht sich hier in erster Linie auf den Bußgeldkatalog. Die Behörden picken sich raus was Sie möchten.
Zudem seht auch in der angegebenen Einführung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (RSEB) vom 28. April 2017
HE Keine amtliche Einführung, aber Handlungsempfehlung.