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Beförderungsbedingungen #2515 31.01.2005 19:45
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Uwe Wunderlich Offline OP
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Beiträge: 5
Moin moin zusammen,

so, nun bin ich auch (endlich) hier im Forum gelandet und - da es sich um meinen ersten Beitrag handelt - grüße ich vorab alle miteinander ganz herzlich. Prima, dass hier so einige "bekannte Gesichter" vertreten sind. Jetzt zur Sache:

Frage zu den verschiedenen Beförderungsbedingungen:

a) Routinebeförderungsbedingungen (ohne Zwischenfälle)
b) Normale Beförderungsbedingungen (kleinere Zwischenfälle)
c) Unfallbeförderungsbedingungen

Es gibt offensichtlich keine Begriffsbestimmungen zu a, b und c oder irre ich mich? Verfügt jemand trotzdem über Informationen, welche Art von "kleinen Zwischenfällen" noch zu den normalen Beförderungsbedingungen gehören?

Herzliche Grüße vom Steinhuder Meer
Uwe Wunderlich

Re: Beförderungsbedingungen [Re: Uwe Wunderlich] #2516 01.02.2005 11:04
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Beiträge: 325
G. Homann Offline
Großmeister
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Beiträge: 325
Hallo Uwe,
ist ja schon eine ziemlich spezielle Frage. Also, die drei genannten Beförderungsbedingungen habe ich im ADR nur im Zusammenhang mit Kl. 7 gefunden und da insbesondere bei den Bau-, Prüf- und Zulassungsvorschriften für Versandstücke und Stoffe der Kl. 7! Ich befürchte, des Rätsels Lösung ist nur in anderen Rechtsbereichen (z.B. Atomgesetz bzw. darauf aufbauenden Verordnungen) zu finden. Ist aber leider nicht mein Spezialgebiet. Wenn Ihr aber Kl 7.- Versandstücke herstellt oder prüfen lasst, sollte es eigentlich einen geben, der sich da auskennt!

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Beförderungsbedingungen [Re: Uwe Wunderlich] #2517 01.02.2005 11:12
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Beiträge: 192
Udo Leithold Offline
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Registriert: Jun 2003
Beiträge: 192
Hallo Herr Wunderlich,

so einfach lässt sich die Frage nicht beantworten, aber ich versuche es einmal.
Die Routinebeförderung sollte die Normalität sein.
Die Unfallbeförderung tritt nach einem meldepflichtigen Ereignis nach 1.8.5 ADR ein. Alles andere dazwischen ist der Frage nach die normale Beförderung.
Nun kann natürlich der Streit ausbrechen, was ist ein meldepflichtiges Ereignis.
Vor allem wie wird die unmittelbare Gefahr des Austretens von Gefahrgut beurteilt. Da wird es wohl einige voneinander abweichende Meinungen geben, da vor Ort selten ein Sachverständiger vorhanden ist, der das beurteilen kann.
Ein Fass, ein IBC oder ein Tank mit einer Beule muss nicht zwangsläufig zum Produktaustritt führen. Ist die Beule aber über einer Schweißnaht, könnte es dazu kommen.

Gruß
Udo Leithold


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