Ich glaube, hier herschte das Missverständnis, dass die Abkürzung "SG" der Codes aus Tabelle A, Spalte (16b), für "Segregation group" steht. Das ist zwar naheliegend, aber leider falsch.
- "Segregation groups" (oder "Trenngruppen") findet man unter 3.1.4.4, dort werden 18 Trenngruppen definiert (1-Säuren, 2-Ammoniumverb., [...] , 18-Alkalien) und eine nicht abschließende Liste von darin enthaltenen UN-Nummern genannt
- Die SG-Codes (SG1-SG75) aus Spalte (16b) definieren Trennvorschriften für die jeweilige UN-Nummer, als Klartext zu finden unter 7.2.8 IMDG-Code. Wofür das "SG" in diesen Codes steht, ist mir unbekannt.
Erst in Kombination von SG-Code des einen Gefahrguts mit der Trenngruppe eines anderen Gefahrguts kann ein Trenngebot für das Verladepersonal entstehen. (Wobei sich die Trennvorschriften der SG-Codes nicht nur auf Trenngruppen, sondern z.B. auch auf Klassen beziehen)
5.4.1.5.11 gilt nur, falls es keiner Trenngruppe zugeordnet sein sollte, du aber der Meinung wärst es gehört dazu.
Ein Beispiel wäre die UN 1760 Ätzender, flüssiger Stoff, n.a.g., diese ist unter 3.1.4.4 bei keiner Trenngruppe gelistet. Da es sich aber vermutlich um einen sauren oder alkalischen Stoff handelt, sollte er vom Hersteller (o.ä.) entsprechend der Trenngruppe 1 oder 18 zugeordnet werden und dann
muss der Hinweis auf diese Trenngruppe auch in der Erklärung ergänzt werden.
Trotzdem wird die Trenngruppe häufig mit angegeben, weil es für den Reeder bequemer ist, die Erklärung zu lesen als im IMDG-Code nachzuschlagen. Und das gleiche gilt dann auch für die SG-Codes. Wie sagte Stefan82 so schön:
[...] ist Wunsch des Reeders und damit Hausrecht.