Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
#24915
05.06.2018 15:16
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johnny_b
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Hallo zusammen, verstehe ich die Vorschriften richtig, dass eine Umverpackung von Einzelverpackungen mit Flüssigkeiten laut ADR keine Ausrichtungspfeile benötigt? Ein Beispiel: 2 Kanister (3H1) mit UN3082 (umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g.) in einer nicht bauartgeprüften, undurchsichtigen Plastikbox mit Deckel. Meine Quellen:ADR 5.1.2.1 a) schreibt vor, dass der Ausdruck "UMVERPACKUNG" sowie alle Label und Kennzeichen des enthaltenen Gefahrguts auf der Kiste angebracht werden müssen, in diesem Fall das Label der Klasse 9, Fisch&Baum sowie die UN-Nummer. ADR 5.1.2.1 b) sagt aus, dass Ausrichtungspfeile an der Plastikbox angebracht werden müssen, wenn Versandstücke enthalten sind, die nach ADR 5.2.1.10.1 mit Ausrichtungspfeilen gekennzeichnet sind bzw. sein müssen. Kanister als Einzelverpackung fallen jedoch nicht unter 5.2.1.10.1 und müssen somit nicht mit Ausrichtungspfeilen gekennzeichnet sein. Daraus folgere ich, dass die Plastikbox mit den Kanistern keine Ausrichtungspfeile benötigt.Oder habe ich etwas übersehen? Für den Seeverkehr finde ich die gleiche Aussage (IMDG-Code 5.1.2.1 i.V.m. 5.2.1.7.1), nur im Luftverkehr ist es anders definiert (IATA-DGR 7.2.7.2), hier werden die Pfeile explizit auch bei Overpacks mit Flüssigkeiten in Einzelverpackungen gefordert. Das erscheint mir auch sinnvoll und wird bei uns auch für alle Verkehrsträger so praktiziert. Aber vlt gibt es ja für diese Vorschrift im ADR auch einen guten Grund und jemand hier kennt ihn. 
Zuletzt bearbeitet von johnny_b; 05.06.2018 15:18.
Grüße aus dem Ruhrgebiet, johnny_b
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Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24916
05.06.2018 16:58
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johnny_b
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Es wird noch seltsamer: ADR 5.1.2.3: "Jedes Versandstück, das mit den in Unterabschnitt 5.2.1.10 beschriebenen Ausrichtungszeichen versehen und in eine Umverpackung oder in eine Großverpackung eingesetzt ist, muss gemäß diesen Kennzeichen ausgerichtet sein."Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich Kanister u.ä. in die Umverpackung stellen darf, wie ich will, da dort keine Ausrichtungspfeile vorgeschrieben sind? 
Grüße aus dem Ruhrgebiet, johnny_b
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Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24917
06.06.2018 07:40
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Stefan82
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Guten Morgen johnny, so ungewöhnlich ist das ja aber nicht. Im Gegensatz zu Innenverpackungen haben Einzelverpackungen einige Prüfungen überstanden und bewiesen, dass sie den Inhalt in jeder Lage zurück halten. 6.1.5.4 Die Dichtheitsprüfung ist bei allen Verpackungsbauarten durchzuführen,...; sie ist jedoch nicht erforderlich für: - Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen; ...
Ergo, was geprüft wurde benötigt keine, was nicht geprüft wurde muss sicherheitshalber entsprechend ausgerichtet sein.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24919
06.06.2018 07:55
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Guten morgen zusammen, wenn man sich über den Begriff "zusammengesetzte Verpackung" durch hangelt ,was ja eine Umverpackung Letzt endlich ist, kommt man zur 4.1.1.5 und da wird man wieder auf die 5.2.1.10 verwiesen also Ausrichtungspfeile so jedenfalls interpretiere ich die ADR
grüße aus dem Südschwarzwald
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
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Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24920
06.06.2018 08:58
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Stefan82
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Guten Morgen Achdorfer, diesen Gedankengang halte ich für einen weiten Sprung und sehe keinerlei Weg anhand der Vorschriftenlage zu diesem Ergebnis zu kommen.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: Stefan82]
#24925
06.06.2018 10:44
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johnny_b
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Ergo, was geprüft wurde benötigt keine, was nicht geprüft wurde muss sicherheitshalber entsprechend ausgerichtet sein. Okay, das leuchtet mir ein, insbesondere der Verweis auf 6.1.5.4 hat geholfen. Danke! =) Guten morgen zusammen, wenn man sich über den Begriff "zusammengesetzte Verpackung" durch hangelt ,was ja eine Umverpackung Letzt endlich ist, kommt man zur 4.1.1.5 und da wird man wieder auf die 5.2.1.10 verwiesen also Ausrichtungspfeile Das müsstest du noch einmal genauer darlegen. Ich hatte es bis jetzt immer so interpretiert, dass eine zusammengesetzte Verpackung eine geprüfte Außenverpackung mit ggfs. ungeprüften Innenverpackungen ist, und eine Umverpackung die Umschließung von geprüften (ggfs. zusammengesetzten) Verpackungen durch eine nicht geprüfte Verpackung.
Grüße aus dem Ruhrgebiet, johnny_b
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Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24927
06.06.2018 11:01
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das findest du in den allgemeinen Vorschriften unter Begriffserklärung dann ist der Sprung eigentlich nicht weit ganz im Gegenteil es ist klar beschrieben und über eine geprüfte Außenverpackung finde ich nichts. auf eine UN geprüfte Außenverpackung wird nur in den Verpackungsvorschriften hingewiesen
gruß
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Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24930
06.06.2018 11:34
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Stefan82
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Die Begriffsbestimmung für zusammengesetzte Verpackungen spricht aber von Innenverpackungen, die in eine Außenverpackung gesetzt werden müssen. Dies ist bei bauartgeprüften Verpackungen ja eben nicht der Fall. Somit fällt diese Definition komplett raus.
Eine Außenverpackung der zusammengesetzten Verpackung muss tatsächlich nicht immer bauartgeprüft sein, siehe LQ.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24932
06.06.2018 12:59
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Hallo Stefan, dieses müssen hatte ich so interpretiert, dass beim Verwenden einer Zusammengesetzten Verpackung die Innenverpackungen gemäß 4.1.1.5 in eine Außenverpackung eingesetzt werden müssen. wenn ich nun aber nach deinem Veto den Begriff Innenverpackung genauer betrachte, gebe ich dir recht. gut, dass man drüber spricht
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Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24937
06.06.2018 14:49
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Stefan82
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Dafür ist diese Plattform ja da ;-)
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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