Versand von Farben in kleinen Gebinden
#24724
14.04.2018 19:34
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PaulO
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Hallo zusammen, ich bin tätig in einem mittelständischen Unternehmen, dass Farben und Lacke herstellt. Wir wollen unsere Produkte jetzt auf Amazon verkaufen. In Gebinde von 375 ml bis 2 Liter. Bisher versenden wir unsere Ware mit Limited Quantity. Hierbei verlangt das Versandunternhemen zusätzliche Versandgebühren. Mit den hohen Versandkosten durch LQ sind wir bei Amazon jedoch nicht konkurrenzfähig.
Testkäufe haben ergeben, dass Andere Versandhändler ihre Waren nicht kennzeichnen und somit günstigere Versandkosten haben.
Gibt es für lösemittelhaltige Farben und Lacke in kleinen Gebinden eine Sonderregel, die die Kennzeichnung verhindert?
PaulO
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Re: Versand von Farben in kleinen Gebinden
[Re: PaulO]
#24725
14.04.2018 21:30
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Gerald
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Hallo Paul, Gibt es für lösemittelhaltige Farben und Lacke in kleinen Gebinden eine Sonderregel, die die Kennzeichnung verhindert? Erst einmal solltest Du die UN-Nummer in Deine Frage mit rein schreiben, denn für Farbe gibt es die UN 1263 mit 6 Einträgen (1xVGI; 2x VGII u. 3x VGIII) bzw. UN 3066 mit 2 Einträgen(1x VGII u. 1x VGIII. Sieht man jetzt unter diesen UN-Nummern in der Spalte 3.3 Sondervorschriften nach, wirst Du keinen Eintrag finden, welcher Dich aus dem ADR bringt. Somit bleibt nur Kapitel 3.4 (LQ) unter Einhaltung Abschnitt 3.4.1!! Mit den hohen Versandkosten durch LQ sind wir bei Amazon jedoch nicht konkurrenzfähig. Ja, das ist dann nun mal so! Sicherheit geht nun mal vor. Testkäufe haben ergeben, dass Andere Versandhändler ihre Waren nicht kennzeichnen und somit günstigere Versandkosten haben. Die IHK Schwaben bzw. München und Oberbayern hat ebenfalls Testkäufe in der Vergangenheit gemacht und ist zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen. Die Händler wurden dann auf Ihre Mängel hingewiesen. Aber hier befindet sich der Händler auf einem ganz schmalen Brett. Sollte es bei der Beförderung zu einem Zwischenfall kommen. Möchte ich nicht in der Haut des Absenders stecken!!! Kleiner Nachtrag noch. Sieh mal unter Chemieunfall: An Katastrophe vorbeigeschrammt nach. Hier hatte ein Bürger zwei Pakete auf Reise gesendet in welchen sich die Chemikalie Triethylphosphit in einer Glasflasche befunden hatte, bei dem nicht speziell gekennzeichneten Paket war dieser Stoff dann bei dem KEP ausgetreten. Weiter Informationen findest Du unter dem Link. Und dann kannst Du mal raten, wer für die entstandenen Kosten aufkommen musste.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 14.04.2018 21:44.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Versand von Farben in kleinen Gebinden
[Re: PaulO]
#24726
15.04.2018 16:34
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PaulO
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Hallo Gerald,
danke für die Antwort. Es handelt sich um UN 1263.
Eine Sendung unserer Testeinkäufe, die ohne Kennzeichnung einging, wurde wieder an den Händler (ein größeres Unternehmen, der es wissen müsste) zurückgesendet. Bei der Abgabe im Packetshop wurde deutlich darauf hingewiesen, das sich in dem Packet Gefahrgut befindet und eine Kennzeichnung erforderlich wäre. Dies wurde aber von der Annahmestelle nicht beachtet.
Es ist schon verwunderlich, das nicht einmal die Annahmestellen der Versandunternehmen darüber informiert sind. Dadurch wird es den Händlern ja auch leicht gemacht, ihr Gefahrgut ohne Kennzeichnung zu versenden.
Wir werden wohl weiter mit LQ senden und versuchen einen Preisnachlass beim Versender auszuhandeln.
Viele Grüße
PaulO
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Re: Versand von Farben in kleinen Gebinden
[Re: PaulO]
#24727
15.04.2018 17:19
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Gerald
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Hallo Paul, Dies wurde aber von der Annahmestelle nicht beachtet. Sieh mal unter dem Beitrag Brief mit Druckgaspackung nach, da wirst Du sehen, was so alles Möglich ist. Eigentlich ist es z.B. bei der Deutschen Post oder bei DHL geregelt, aber ob es eingehalten wird, steht auf einem anderen Papier!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Versand von Farben in kleinen Gebinden
[Re: PaulO]
#24728
16.04.2018 07:19
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tiefflieger
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...Bei der Abgabe im Packetshop wurde deutlich darauf hingewiesen, das sich in dem Packet Gefahrgut befindet und eine Kennzeichnung erforderlich wäre. Dies wurde aber von der Annahmestelle nicht beachtet.... Wer ist für die korrekte Deklaration und Kennzeichnung von Gefahrgut verantwortlich? In der Regel der Absender, in diesem Fall also Deine Firma. Der Paketshop besitzt in der Regel keine entsprechend ausgebildetes Personal und die Transportbedingungen schließen Gefahrguttransporte in der Regel ebenfalls aus. Deine Firma hat somit bei der Rücksendung genau das gemacht, was die Wettbewerber auch machen. Nicht deklarieren, in der Hoffnung, dass alles gut geht. Oft wird das gut gehen, aber irgendwann schlägt der Zufall dann zu und da möchte ich nicht in der Haut des Verursachers stecken.
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Re: Versand von Farben in kleinen Gebinden
[Re: PaulO]
#24732
17.04.2018 10:52
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Anton
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Ein altes Sprichwort lautet: "Wo kein Kläger, da kein Richter"! Warum gebt ihr eure Erkenntnisse aus den Testkäufen nicht an das Gewerbeaufsichtsamt weiter? Oder richtet eine Beschwerde an Amazon? Wegen unlauterem Wettbewerb?! Oder erstattet Anzeige bei der Polizei? Ich schließe mich den Kollegen an. Wenn was passiert, möchte ich nicht in eurer Haut stecken!
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Re: Versand von Farben in kleinen Gebinden
[Re: PaulO]
#24739
18.04.2018 07:54
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aw_
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Gibt es für lösemittelhaltige Farben und Lacke in kleinen Gebinden eine Sonderregel, die die Kennzeichnung verhindert? Diese Möglichkeit existiert in der Tat, sollten die Stoffe als 'Viskos' den Vorgaben von ADR 2.2.3.1.5 entsprechen. gruss..aw
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Re: Versand von Farben in kleinen Gebinden
[Re: PaulO]
#24749
19.04.2018 03:31
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Floridacargocat
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"Mit den hohen Versandkosten durch LQ sind wir bei Amazon jedoch nicht konkurrenzfähig." Mein Kommentar kann u.U. auf sehr viel Widerstand stossen. Die Loesung des Problemes liegt darin, dass das Produkt nicht den Bestimmungen des ADR unterliegt, d.h. es muss festgestellt werden (durch chemisch-physikalische Untersuchungen) ob es ueberhaupt ein Gefahrgut ist. Sollte das Produkt effektiv als Gefahrgut klassifiziert sein, dann ist nachzupruefen in Abhanengigkeit von UN-Nr und Verpackungsgruppe, ob im ADR Ausnahmeregelungen bestehen. Sollte das Produkt unter IATA versandt weren, dann sollten Ausnahmeregelungen nachgeprueft werden, ebenso evtl. Einschraenkungen der Luftlinien. Wie andere Versandhaendler solche Sendungen handhaben ist im Schadensfall irrelevant, da der Absender die gesetzeskonforme Versendung bestaetien muss. Im Schadensfall geht der Gesetzgeber an den Versender und haelt ihn fuer eindeutig verantwortlich (und nicht die anderen, die evtl. nicht-konform versenden. Wir haben in den USA mehrere Faelle von Schadensfaellen bei Angeboten ueber Amazon von Dritthaendlern (inkl. Lufttransport). Obige Argumentation ist m.E. nicht haltbar und kann sehr viel teurer werden als geplant. Evtl. kann das BAM bei einer moeglichen Gefahrgutklassifizierung helfen.
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Re: Versand von Farben in kleinen Gebinden
[Re: Floridacargocat]
#24751
19.04.2018 10:51
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M.A.T.
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Mein Kommentar kann u.U. auf sehr viel Widerstand stossen. Überhaupt nicht, vielmehr auf energisches Nicken. Zu jeder Aussage außer der vorletzten - da bin ich nicht auf dem laufenden. Gruß M.A.T.
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