Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ein Hersteller mischt ein Produkt, das nach den Einstufungskriterien weder Gefahrstoff noch Gefahrgut ist. Dieses liefert er zu einem Zwischenhändler. Er macht auf alle Kanister ein Etikett mit dem Namen des Stoffes und des Herstellers.
Der Zwischenhändler möchte jetzt aber keine Etiketten auf den Kanistern haben, da er seine eigenen Etiketten auf die Kanister aufbringen möchte.
Darf ich denn Nicht-Gefahrstoffe/-güter, sprich Chemikalien, ohne eine Kennzeichnung verschicken? Mein Gefühl sagt nein, dass der Hersteller es richtig macht. Aber ich finde keine Rechtsgrundlagen.
Gefahrstoffverordnung, Chemikaliengesetz sprechen alle immer von Gefahrstoffen.
Oder kann ich so argumentieren, das ich ja jeden Stoff Klassifizieren und kennzeichnen muss, so dass ich dann auf das Etikett "Kein Gefahrstoff" schreiben sollte, aber der Rest muss drauf?
Ich habe auch schon im Produktsicherheitsgestz und der Betriebssicherheitsverordnung geschaut, aber habe da nichts passendes gefunden.
Auch im Forum habe ich natürlich schon geschaut und da nichts gefunden.
Es wäre toll, wenn ihr noch Ideen oder vieleicht sogar Antworten hättet!

Viele Grüße
Sonja