Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter
#23889
30.08.2017 06:51
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badmintonmike
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In § 8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung werden die Pflichten des GG-Beauftragten genannt. In §8 (5) sind der Jahresbericht und die darin enthaltenen Angaben beschrieben.
Die letzen beiden Sätze lauten hier: "Der Jahresbericht muss keine Angaben über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr enthalten. Die anzugebende Gesamtmenge der gefährlichen Güter schließt auch die empfangenen gefährlichen Güter ein"
Ist dieser Passus neu? Seit wann müssen denn auch die "empfangenen gefährlichen Güter" berücksichtigt werden? Ab wann muss denn diese Angabe im GG-Bericht enthalten sein? Schon für 2017? Dann müsste ich in Puzzelarbeit rückwirkend die "empfangenen gefährlichen Güter" für das bisherige Jahr rekonstruieren.
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Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter
[Re: badmintonmike]
#23890
30.08.2017 09:19
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Gerald
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Hallo Mike, Ja, seit der Änderung der GbV vom 17.03.2017 Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen auf Seite Seite 16 Ziffer 3. In der RSEB zuletzt geändert am 28.04.2017 steht unter Ziffer A8/2: "Nach Absatz 5 Satz 4 schließt die anzugebende Gesamtmenge der gefährlichen Güter auch die empfangenen gefährlichen Güter ein. In die Ermittlung der Mengen an gefährlichen Gütern nach Satz 2 Nummer 2 müssen freigestellte Beförderungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 jedoch nicht einbezogen werden. Dies gilt auch für empfangene freigestellte gefährliche Güter."
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 30.08.2017 09:33.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter
[Re: badmintonmike]
#23893
31.08.2017 08:14
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DJSMP
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Das war schon immer so, weil man ja den Jahresbericht schon immer "über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung" erstellen musste. Und das Empfangen und Entladen sind eben auch Tätigkeiten.
Da das aber bei Einigen wohl nicht so ganz klar war, hat man es in diesem Passus nochmal klar geregelt.
PS: Wann endete dein Geschäftsjahr? Macht der Empfang nun wirklich soviel aus, dass sich die Stufen verschieben? Wenn nicht, würde ich den 2016er Bericht ruhen lassen und mich ganz um den Jahresbericht 2017 kümmern. Denn du bist ja dann sicher über der 6-Monats-Frist.
Eine gewisse Statistik wird schon notwendig sein. Aber da du ja die Stufen hast, muss es ja nicht auf das kg genau sein. Man müsste aber vor allem darauf achten, dass man auf der Empfangsseite alle Gefahrgüter erfasst, die man dann nicht wieder auf der Versandseite hat (z.B. Rohstoffe, die in Produkte einfließen).
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 31.08.2017 08:19.
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Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter
[Re: DJSMP]
#23952
18.09.2017 10:40
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badmintonmike
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Danke für die Antworten!
Werde mich dann auf das Jahr 2017 konzentrieren.
LG
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Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter
[Re: badmintonmike]
#24121
14.11.2017 15:33
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johnny_b
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Da das aber bei Einigen wohl nicht so ganz klar war, hat man es in diesem Passus nochmal klar geregelt. Uh, das war mir auch nicht so klar... Wenn wir die Gefahrgüter empfangen, einlagern und wieder verschicken, müssen wir sie dann "doppelt" zählen? Also sowohl beim Empfang und beim Versand? Und wie sieht das ganze für den reinen Umschlag aus (transportbedingtes Verweilen, max. 24 h)?
Grüße aus dem Ruhrgebiet, johnny_b
"better safe than sorry"
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Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter
[Re: johnny_b]
#24123
16.11.2017 07:48
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Marco66
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[Quote=DJSMP]Wenn wir die Gefahrgüter empfangen, einlagern und wieder verschicken, müssen wir sie dann "doppelt" zählen? Also sowohl beim Empfang und beim Versand? Und wie sieht das ganze für den reinen Umschlag aus (transportbedingtes Verweilen, max. 24 h)? Für mich ist mit dieser Regelung klar darauf hingewiesen, dass es den Behörden nicht um die Ermittlung der transportierten Mengen geht (sonst würde ja nicht der Eingang und der Ausgang des gleichen Gurtes gezählt) sondern um die Anzahl der Bearbeitungen von Gefahrguttransporten. Wenn also ein Transport zwischen Werken stattfindet oder als Stafette von Werk zu Lager zu Kunde, dann würde ich das als separate Transportvorgänge an den Standorten (Werk, Lager, Kunde) zählen. Wenn zutreffend als Eingang und Ausgang. Die Mengen beziehen sich dann auf die Volumen der die Gefahrgut betreffenden Arbeitsschritte nicht auf die absolute Masse auf der Straße. Bei einer kurzen Unterbrechung des Transportes ohne eine gefahrgutrechtliche Bearbeitung der Lieferung (kein Transportpapier, Beladung, Entladung) ist das für mich nicht zu zählen, da dieser Vorgang nicht gefahrgutrelevant ist. Was meint Ihr?
Mit freundlichen Grüßen Marco66
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Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter
[Re: badmintonmike]
#24128
16.11.2017 17:06
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Für mich ist das nicht klar. Ich würde den Empfang und den Versand rechnen. So lässt sich zwar auch nicht auf das Kilo genau erfassen wo das Gut hin geht oder verweilt. Ähnlich sieht es ja auch bei der Buchführung aus nur das es da um jeden Cent geht. Trotzdem interessantes Thema das ich so auch nicht auf dem Schirm hatte.
Zuletzt bearbeitet von GMDB; 16.11.2017 17:17.
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Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter
[Re: Marco66]
#24133
17.11.2017 13:31
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Warum macht ihr es denn immer so kompliziert? Das kann doch eh keiner nachvollziehen. Die Stufen müssen angegeben werden. Wie soll denn eine Behörde bei der Stufe "50 bis 1000" nachvollziehen ob man von einer Gefahrgutklasse 50,1 Tonnen oder 990 Tonnen hatte?
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 17.11.2017 13:31.
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Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter
[Re: badmintonmike]
#24146
22.11.2017 10:51
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Da hast du auch wieder recht. Zudem liest den Bericht auch kaum einer von der Behörde. Die wollen eben das er da ist.
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Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter
[Re: DJSMP]
#24149
22.11.2017 12:30
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johnny_b
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Warum macht ihr es denn immer so kompliziert? Das kann doch eh keiner nachvollziehen. Die Stufen müssen angegeben werden. Wie soll denn eine Behörde bei der Stufe "50 bis 1000" nachvollziehen ob man von einer Gefahrgutklasse 50,1 Tonnen oder 990 Tonnen hatte? Naja, wenn ich 900 Tonnen im Eingang habe und somit auch im Ausgang, ändert das schon die Stufe, die ich angeben muss. Mir ist klar, dass dieser Bericht de facto nie gelesen oder hinterfragt wird. Aber ist es denn tatsächlich ausgeschlossen, dass sich eine Behörde den Jahresbericht zeigen lässt und die Unternehmensdaten einfordert, um die Plausibilität zu überprüfen? Einen "falschen" Bericht will ich mir nicht ankreiden lassen... Und an sich legen wir doch Wert auf korrekte Einhaltung aller Details.
Grüße aus dem Ruhrgebiet, johnny_b
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